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Juli 28, 2018
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Keine Grunderwerbsteuer auf Markisen und Einbauküche

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass für gebrauchte bewegliche Gegenstände, die mit einer Immobilie verkauft werden, keine Grunderwerbssteuer fällig wird. Weitere Voraussetzung ist, dass für diese Gegenstände keine unrealistischen Kaufpreise bestehen dürfen. Der Fall war dergestalt, dass die Kläger ein Einfamilienhaus für € 292.000,00 erworben hatten. Im notariellen Kaufvertrag war vereinbart, dass von dem Kaufpreis...
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