Arbeitsrecht

Bei Uneinigkeiten und Fragen im Arbeitsverhältnis

Was genau fällt unter Arbeitsrecht?

Im Idealfall gehen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in beiderseitigem Einverständnis einen Arbeitsvertrag ein, welcher langjährig und einvernehmlich besteht. Wenn dieser Idealfall nicht eintritt, ist oft rechtsanwaltliche Beratung und Expertise gefragt.

Liegen Uneinigkeiten oder Fragestellungen im Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber vor, handelt es sich um individualrechtliches Arbeitsrecht. Hierin finden vor allem folgende Thematiken Anwendung:

Arbeitsrechtliche Themen

  • Allgemeine Gleichbehandlung zur Vermeidung bzw. Beseitigung von Benachteiligung im Arbeitsleben
  • Arbeitnehmerüberlassung zu Rechten und Pflichten von Zeitarbeitnehmern
  • Arbeitszeit zur Sicherheit und zum Schutz von Arbeitnehmern
  • Berufsbildung zu Regelungen der Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung
  • Bundesurlaub zum Urlaubsanspruch auf eine bezahlte Erholung
  • Entgeltfortzahlungsgesetz zur Fortzahlung von Lohn und Gehalt an Feier- und Krankheitstagen
  • Kündigungsschutz zum Arbeitnehmerschutz und zur Rechtswirksamkeit von Kündigungen, Abmahnungen, fristlosen Kündigungen sowie Kündigungen in der Probezeit
  • Mutterschutz zum Schutz von werdenden Müttern
  • Teilzeit und Befristung zu Regelungen und Voraussetzungen für Teilzeitarbeit bzw. zur Vermeidung von Diskriminierung
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Beliebte Rechtsthemen im Arbeitsrecht

Arbeitnehmerüberlassung

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung gibt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für einen vorübergehenden Zeitraum an einen anderen Arbeitgeber ab. Obwohl Unternehmen von der Flexibilität der Leiharbeit enorm profitieren, wird der Lohn für die gleiche Arbeit nicht angepasst. Sollte die Vergütung Ihrer Arbeitsleistung nicht gerecht kommen, oder bei sonstigen Verstößen gegen das Vertragsverhältnis, vertrete ich Sie professionell und engagiert. 

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz dient normalerweise als ein guter Panzer gegen die Entlassung. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung gilt eine Frist von drei Wochen, in der eine sogenannte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Wenn Sie eine Kündigung (in Schriftform) erhalten haben, dann melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir Sie beim Arbeitsgericht unterstützen und Sie Ihren Kündigungsschutz effizient nutzen können. 

Kündigen in der Probezeit

Bei einer Kündigung in der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einer Frist von zwei Wochen aufgelöst werden. Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Beruf aufgrund von zwischenmenschlichen Verhältnissen, hohen Arbeitsanforderungen unzufrieden sind, das Berufsbild Ihren Vorstellungen nicht gerecht gekommen ist, oder wenn Sie eine Zusage für eine andere Stelle erhalten haben, dann melden Sie sich bei mir.

Urlaubsanspruch

Regelmäßig werden Urlaubssperren unsachgemäß verhängt oder der Resturlaub wird nicht ins neue Jahr übertragen, obwohl dringende betriebliche Gründe vorlagen. Sie finden keinen Weg, gegen Ihre Urlaubssperre vorzugehen oder haben eine andere Frage zu Ihrem Urlaubsanspruch? Wir leisten Ihnen rechtlichen Beistand, damit auch Sie problemlos auf Urlaub gehen können.

Abfindung bei Kündigung

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, kann vielleicht durch eine Abfindung finanziell entschädigt werden. Eine Klage auf eine solche einmalige Geldleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist jedoch weitgehend ausgeschlossen.Wenn Sie finanziell entschädigt werden möchten, helfen wir Ihnen gerne, Ihre Chancen auf eine Abfindung zu steigern und eine schnelle Einigung mit Ihrem Arbeitgeber zu erzielen.

Fristlose Kündigung

Bei der fristlosen Kündigung kann das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden, wenn eine Abmahnung oder ordentliche Kündigung bereits ausgeschöpft wurden. Hierbei muss eine zwar eine Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, hat aber oftmals für beide Parteien schwerwiegende finanzielle Folgen. Werden Sie des Fehlverhaltens beschuldigt, das Sie gar nicht ausgeübt haben?

Weitere arbeitsrechtliche Gebiete

Sind mehr Akteure neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften beteiligt, handelt es sich um Problematiken im kollektivrechtlichen Arbeitsrecht. Hierunter fallen:

  • Betriebsverfassung zur Existenz eines Betriebsrates sowie seinen Rechten und Pflichten
  • Mitbestimmung je nach Unternehmensform und vorhandenen Organen
  • Tarifverträge zu den Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien
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Unser Ziel ist es, Ihre Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen und für Sie durchzusetzen.
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Warum wir uns Arbeitsrecht zutrauen

Arbeitsrecht erfordert kreative Lösungsfindung, Empathie für die Betroffenen und strategische Durchsetzungsstärke. Es gilt, die Interessen – Ihre Interessen – durchzusetzen und stets die Übersicht für das große Ganze zu bewahren. Zudem sind wirtschaftliches Hintergrundwissen und die richtige Ansprache der unterschiedlichen Interessenvertreter abwechslungsreich und herausfordernd zugleich.

Sie haben ein Problem mit Ihrem derzeitigen Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer? Sie sind unsicher, wie Sie den arbeitsgesetzlichen Anforderungen gerecht werden sollen oder was Ihre Ansprüche sind? Dann melden Sie sich bei uns!

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