Im Idealfall gehen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite in beiderseitigem Einverständnis einen Arbeitsvertrag ein, welcher langjährig und einvernehmlich besteht. Wenn dieser Idealfall nicht eintritt, ist oft rechtsanwaltliche Beratung und Expertise gefragt.
Liegen Uneinigkeiten oder Fragestellungen im Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber vor, handelt es sich um individualrechtliches Arbeitsrecht. Hierin finden vor allem folgende Thematiken Anwendung:
Sind mehr Akteure neben Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie Betriebsräte, Personalräte und Gewerkschaften beteiligt, handelt es sich um Problematiken im kollektivrechtlichen Arbeitsrecht. Hierunter fallen:
Arbeitsrecht erfordert kreative Lösungsfindung, Empathie für die Betroffenen und strategische Durchsetzungsstärke. Es gilt, die Interessen – Ihre Interessen – durchzusetzen und stets die Übersicht für das große Ganze zu bewahren. Zudem sind wirtschaftliches Hintergrundwissen und die richtige Ansprache der unterschiedlichen Interessenvertreter abwechslungsreich und herausfordernd zugleich.
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