Solarpaket I: Erleichterungen für Balkonkraftwerke und Mieterstrom

Balkonkraftwerke Förderung Photovoltaik - privilegierte Maßnahme
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Balkonkraftwerke Förderung & Solarpaket I: Vereinfachte Konditionen für Balkonkraftwerke und Mieterstrom – Ein Überblick für Eigentümer und Mieter

Vereinfachte Registrierung und höhere Leistung für Balkonkraftwerke

Das sogenannte Solarpaket I wurde am 26. April 2024 im Schnellverfahren sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet und ist seit dem 16. Mai 2024 in Kraft. Dieses Gesetzespaket enthält zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Photovoltaik und bringt erhebliche Erleichterungen für die Installation privater Photovoltaikanlagen und Steckersolargeräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke. Zudem wird Mieterstrom nun attraktiver. Im Folgenden bieten wir einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen für Eigentümer und Mieter.

Ziele des Solarpaketes I und der Photovoltaik Förderung

Das Ziel des Solarpaketes I ist es, den jährlichen Zubau von Photovoltaikanlagen zu verdreifachen – von 7,5 Gigawatt (GW) im Jahr 2022 auf bis zu 22 GW im Jahr 2026, um bis 2030 insgesamt 215 GW zu erreichen. Bereits am 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister vereinfacht. Künftig müssen diese Anlagen nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden; eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister reicht aus.

Ein bedeutender Vorteil der neuen Gesetzgebung ist die Erhöhung der maximal erlaubten Leistung von Balkonkraftwerken. Diese dürfen nun bis zu 800 Watt Leistung haben, was deutlich mehr ist als die bisher in Deutschland geltenden 600 Voltampere gemäß der technischen Norm VDE-AR-N 4105.


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Wichtige Neuerungen im Überblick:

  • Reduzierte Bürokratie: Weniger Vorgaben zur Rechnungslegung und Vertragsgestaltung.
  • Flexibilität bei Verbrauchern: Letztverbraucher im Gebäude können auch gewerbliche Mieter oder sonstige Nutzer sein.
  • Duldungspflicht auf öffentlichen Flächen: Betreiber von Solaranlagen dürfen Anschlussleitungen über Grundstücke in öffentlichem Besitz legen und betreten.

Positive Regelungen im Solarpaket I aus Sicht des ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat das Solarpaket I positiv bewertet und betont mehrere wesentliche Regelungen, die insbesondere für die Immobilienwirtschaft von Vorteil sind:

1. Aufhebung der Anlagenverklammerung

  • Die Aufhebung der „Anlagenverklammerung“ erleichtert die Installation mehrerer PV-Anlagen auf einem Grundstück, ohne dass diese als Einheit für die Direktvermarktung betrachtet werden müssen. Dies reduziert die Kosten erheblich und fördert den Ausbau von Photovoltaikanlagen im Quartier.

2. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

  • Mit der Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird die gemeinsame Eigenversorgung mit Photovoltaik vereinfacht. Mieterstrommodelle, die bisher am Risiko der Reststrombeschaffung für den Vermieter scheiterten, werden nun durch die Möglichkeit von zwei Stromlieferverträgen für Letztverbraucher erleichtert.

3. Technische Anschlussbedingungen (TAB) auf Niederspannungsebene

  • Ein bundesdeutscher Rahmen für technische Anschlussbedingungen (TAB) beim Netzanschluss auf Niederspannungsebene kann den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen und die Prozesse effizienter gestalten.

4. Förderung für Anlagen über 40 Kilowatt

  • Die Anhebung der Förderung für Anlagen über 40 Kilowatt um 1,5 ct/kWh kompensiert gestiegene Bau- und Kapitalkosten, wodurch der Ausbau von PV-Anlagen für Gewerbeimmobilien wirtschaftlicher wird.

Über das Solarpaket I hinausgehender Anpassungsbedarf

Der ZIA sieht weiteren Anpassungsbedarf, um den Ausbau der Photovoltaik weiter zu stärken:

1. Technische Anschlussbedingungen (TAB) auf Mittelspannungsebene

  • Es wird eine Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen auf der Mittelspannungsebene gefordert, um auch hier Geschwindigkeits- und Kostenvorteile durch die Standardisierung von Routineabläufen zu erzielen.

2. Schwellenwerte bei der Direktvermarktungspflicht

  • Die Schwellenwerte bei der Direktvermarktungspflicht sollten flexibler gestaltet werden, um den Ausbau der Photovoltaik nicht zu hemmen. Die Grenze von 100 kWp sollte auf die real eingespeisten Strommengen und nicht auf die installierte Leistung bezogen werden.

3. Netzanschluss und Antragsprozesse

  • Der Netzanschluss ist oft ein zentrales Problem beim Ausbau von PV-Anlagen. Es bedarf regional einheitlicher Vorgaben, digitalisierter Antragswege und verbindlicher Fristen für Netzanschlussbegehren.

4. Steuerliche Rahmenbedingungen

  • Die steuerlichen Rahmenbedingungen für den PV-Ausbau müssen angepasst werden, um steuerliche Hemmnisse zu beseitigen. Besonders wichtig ist die Anpassung der Regelung zum Statusverlust für Spezial-Investmentfonds, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Immobilien zu fördern.

Das Fazit zur Balkonkraftwerke Förderung

Das Solarpaket I bietet sowohl für Eigentümer als auch für Mieter erhebliche Erleichterungen und Anreize, Photovoltaikanlagen zu installieren und zu nutzen. Die Vereinfachungen bei der Registrierung und der erhöhte Leistungsrahmen für Balkonkraftwerke sowie die reduzierte Bürokratie bei Mieterstrom machen es einfacher und attraktiver, auf Solarenergie umzusteigen. Sollten Sie als Vermieter oder Mieter weitere Fragen in dem Bereich Mietrecht haben.

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Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Balkonkraftwerke Förderung Photovoltaik“:

  • Wie erleichtert das Solarpaket I die Installation von Balkonkraftwerken?

    Das Solarpaket I vereinfacht die Installation von Balkonkraftwerken, indem es die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausreichend sein lässt. Zudem dürfen Balkonkraftwerke nun eine höhere Leistung von bis zu 800 Watt haben, was die Attraktivität und Effizienz dieser Anlagen erhöht.

  • Welche Vorteile bringt das Solarpaket I für den Mieterstrom?

    Das Solarpaket I reduziert die Bürokratie für Mieterstrommodelle erheblich, indem es detaillierte Vorgaben zur Rechnungslegung und Vertragsgestaltung abschafft. Zudem wird ein neues Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt, das die gemeinsame Eigenversorgung mit Photovoltaik erleichtert und Mietern sowie Vermietern mehr Flexibilität bietet.

  • Was sind die wesentlichen positiven Regelungen des Solarpakets I laut ZIA?

    Laut dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) gehören zu den wesentlichen positiven Regelungen des Solarpakets I die Aufhebung der Anlagenverklammerung, die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, ein bundesweiter Rahmen für technische Anschlussbedingungen auf Niederspannungsebene und die Anhebung der Förderung für Anlagen über 40 Kilowatt um 1,5 ct/kWh.


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