Fahrgastrechte DB – Was kann ich tun bei Verspätung und Zugausfall?

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Fahrgastrechte der Deutschen Bahn: Was ist bei Zugausfall und Verspätung zu beachten?

Diese Rechte stehen Ihnen bei Verspätung und Zugausfall zu

Wer kennt das nicht: Man freut sich auf eine entspannte Zugfahrt, ein gutes Buch oder vielleicht eine kleine Nickerchenpause – und plötzlich kündigt sich eine Verspätung an. Doch keine Sorge, die Deutsche Bahn lässt niemanden im Regen stehen – zumindest nicht ganz. 

Dieser Artikel beleuchtet Ihre Rechte nach der EU Verordnung 782/2021 (über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr), wenn Ihr Zug mal wieder den gemütlichen Plausch mit der Zeit vorzieht.

Entschädigung – Fahrgastrecht DB Verspätung

Das häufigste und wahrscheinlich nervigste Problem der Deutschen Bahn ist, dass man ständig (zu) spät dran ist. Die Gründe liegen zugegebenermaßen nicht immer bei dem Servicepersonal oder Fahrern, sondern können auch z. B. technisch bedingt sein. Ein kleiner Trost sind jedenfalls die Fahrgastrechte.

Sollte der Zug am Zielort mindestens 60 Minuten zu spät eintreffen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 25% des Fahrpreises. Das bedeutet, Sie bekommen ein Viertel des gezahlten Betrags zurück. Sollte die Verspätung sogar 120 Minuten oder mehr betragen, erhöht sich die Entschädigung auf 50% des Fahrpreises

Diese Regelung gilt allerdings nicht bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder anderen Fällen von höherer Gewalt. Hier greift der Entschädigungsanspruch leider nicht. Verspätungen aufgrund von geplanten Bauarbeiten, die im Voraus angekündigt wurden, sind ebenfalls von der Entschädigung ausgeschlossen. Ferner gibt es keine Entschädigung, wenn der verpasste Anschluss aufgrund von nicht DB-bedingten Ursachen verpasst wird.

Das reicht aber noch nicht: Beträge unter 4 Euro werden nicht erstattet, was als Bagatellgrenze bezeichnet wird und für Inhaber:innen von Zeitfahrkarten (zum Beispiel Monats- oder Jahres-Abo) oder des Quer-durchs-Land-Tickets gibt es pauschale Festbeträge pro Verspätung als Entschädigung:

  • Zeitfahrkarten des Fernverkehrs: 5 Euro (2. Klasse), 7,50 Euro (1. Klasse)
  • Zeitfahrkarten des Nahverkehrs: 1,50 Euro (2. Klasse), 2,25 Euro (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 Euro (2. Klasse), 15 Euro (1. Klasse)


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Fahrgastrecht“ zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Fahrgastrecht – Zugausfall, Übernachtungen & Co.

Wenn Ihr Zug sich dazu entscheidet, am Startbahnhof einfach mal eine Pause zu machen und nicht loszufahren, bekommen Sie natürlich den vollen Fahrpreis zurück. Ebenso können Sie bei Verspätungen über 60 Minuten alternative Züge oder andere Verkehrsmittel nutzen. Sollte dies zusätzliche Kosten verursachen, werden diese bis zu 120 Euro erstattet – besonders praktisch, wenn Sie zwischen 0 und 5 Uhr oder bei Ausfall des letzten Zuges des Tages unterwegs sind und auf ein Taxi oder einen Bus angewiesen sind.

Ist eine Weiterreise am selben Tag aufgrund von Zugausfällen oder großen Verspätungen nicht mehr möglich, übernimmt die Bahn die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel. So können Sie sicher und bequem die Nacht verbringen, ohne sich um zusätzliche Kosten sorgen zu müssen.

Damit Sie nicht auf dem Trockenen sitzen, haben Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen. Dies gilt natürlich besonders, wenn die Wartezeit am Bahnhof oder im Zug unerträglich lang wird. So sorgt die Bahn dafür, dass Sie zumindest kulinarisch versorgt sind.

Falls Ihr reservierter Sitzplatz aufgrund von Verspätungen oder Zugausfällen nicht genutzt werden kann, wird Ihnen das Reservierungsentgelt erstattet. Dies gilt unabhängig davon, ob der Zug komplett ausgefallen ist oder ob Sie ihn einfach nicht mehr rechtzeitig erreichen konnten.

Besitzer von Zeitkarten, wie der BahnCard 100, haben spezielle Entschädigungsregelungen, falls wiederholte Verspätungen auftreten. 

Sollten Sie durch einen Unfall im Zug verletzt werden oder schlimmeres passieren, gibt es Vorauszahlungen bei Personenschäden. Personen mit eingeschränkter Mobilität können auf Unterstützung durch das Bahnpersonal zählen, um eine barrierefreie Reise zu gewährleisten.

Tipps und Hinweise für Fahrgäste der DB

Sehr geehrte Fahrgäste, hier kommen einige Tipps, die Ihre Zugreise angenehmer und stressfreier gestalten können.

Zunächst einmal: Kennen Sie Ihre Rechte! Informieren Sie sich über Entschädigungen und andere Ansprüche, wenn Ihr Zug verspätet ist. Die offiziellen Webseiten der Deutschen Bahn und des EBA sind hierbei Ihre besten Freunde.

Frühzeitig melden

Falls etwas schiefgeht, sprechen Sie sofort das Bahnpersonal an und lassen Sie sich Verspätungen und Ausfälle bestätigen. Reichen Sie Ihre Entschädigungsansprüche zeitnah, innerhalb von 3 Monaten, ein (die DB ist aber i. d. R. auch bis zu 12 Monaten kulant). Generell gilt:  je schneller, desto besser!

Belege aufbewahren

Bewahren Sie alle Fahrkarten, Reservierungen und Quittungen von alternativen Verkehrsmitteln oder Hotelübernachtungen gut auf. Ohne Belege gibt es keine Erstattung.

Alternative Verbindungen prüfen

Wenn Verspätungen oder Zugausfälle auftreten, prüfen Sie frühzeitig alternative Verbindungen. Flexibilität ist der Schlüssel zu einer entspannten Weiterreise.

Nützliche Apps

Nutzen Sie die Deutsche Bahn-App oder andere Reise-Apps, um immer aktuelle Informationen zu Verspätungen und Anschlusszügen zu erhalten. Die digitale Welt ist Ihr Verbündeter.

Besondere Hinweise

Seien Sie sich bewusst, dass die Deutsche Bahn Sie über Verspätungen, Ausfälle und Anschlüsse informieren muss. Denken Sie an die Bagatellgrenze von 4 € und klären Sie Alternativlösungen vorher mit dem Servicepersonal ab.

Also, packen Sie Ihre Fahrkarten ein, schnappen Sie sich Ihr Smartphone und los geht’s – auf eine angenehme Reise! Und denken Sie daran: Geduld ist der Zug zum Erfolg!

Haben Sie Fragen zu Fahrgastrechten der Deutschen Bahn?

Sollten Sie trotz all dieser Tipps und Hinweise das Gefühl haben, dass Ihre Fahrgastrechte auf dem Abstellgleis gelandet sind, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren.

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Fahrgastrecht DB Verspätung und Zugausfall“:

  • Welches DB-Fahrgastrecht steht mir bei einer Verspätung zu?

    Sollte Ihr Zug am Zielort mindestens 60 Minuten zu spät eintreffen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 25% des Fahrpreises. Bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr erhöht sich die Entschädigung auf 50% des Fahrpreises. Beachten Sie jedoch, dass diese Regelung nicht bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen gilt. Auch geplante Bauarbeiten, die im Voraus angekündigt wurden, sind von der Entschädigung ausgeschlossen. Zudem werden Beträge unter 4 Euro nicht erstattet.

  • Welches DB-Fahrgastrecht steht mir bei einem Zugausfall zu?

    Wenn Ihr Zug am Startbahnhof ausfällt und nicht losfährt, erhalten Sie den vollen Fahrpreis zurück. Bei Verspätungen über 60 Minuten können Sie alternative Züge oder Verkehrsmittel nutzen. Sollte dies zusätzliche Kosten verursachen, werden diese bis zu 120 Euro erstattet, besonders praktisch, wenn Sie zwischen 0 und 5 Uhr oder bei Ausfall des letzten Zuges des Tages unterwegs sind und auf ein Taxi oder einen Bus angewiesen sind. Außerdem übernimmt die Bahn die Kosten für eine Übernachtung in einem Hotel, falls eine Weiterreise am selben Tag nicht mehr möglich ist.

  • Welche Tipps sollten Fahrgäste beachten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen?

    Zunächst einmal sollten Sie Ihre Rechte kennen und sich über Entschädigungen und andere Ansprüche informieren. Melden Sie Probleme frühzeitig beim Bahnpersonal und reichen Sie Ihre Entschädigungsansprüche zeitnah ein, idealerweise innerhalb von drei Monaten. Bewahren Sie alle Fahrkarten, Reservierungen und Quittungen gut auf, da ohne Belege keine Erstattung möglich ist. Prüfen Sie bei Verspätungen oder Zugausfällen frühzeitig alternative Verbindungen und nutzen Sie die Deutsche Bahn-App oder andere Reise-Apps, um aktuelle Informationen zu erhalten. Denken Sie daran, dass die Deutsche Bahn Sie über Verspätungen, Ausfälle und Anschlüsse informieren muss.


Mehr zum Thema „Fahrgastrecht“:


Quellen zum Thema Fahrgastrecht DB Verspätung und Zugausfall:


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