Das Insolvenzrecht beinhaltet Rechte, Pflichten und Verfahrensanweisungen für eine Schuldner-Gläubiger-Situation, in der der Schuldner einem oder mehreren Gläubiger/n Geld schuldet, welches diese/r geltend macht/machen.
Einerseits geht es demnach um die Befriedigung der Gläubiger, welche sich einen rechtsanwaltlichen Gläubigervertreter zur Vertretung ihrer Forderung gegen den Insolvenzschuldner nehmen. Insolvenzschuldner kann sowohl eine Privatperson als auch ein Unternehmen sein. Ziel ist es, die ausstehende Summe in voller Höhe vom Schuldner zurückzuerhalten.
Andererseits geht es aus Sicht des Insolvenzschuldners um die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit und die nach Möglichkeit außergerichtliche Schuldenbereinigung bei den Gläubigern sowie eine Restschuldbefreiung. Diese Sanierungsleistung soll dem Schuldner den Weg in die (Privat-)Insolvenz ersparen und fällt in Bezug auf Unternehmen zudem unter die zunehmende Initiative der EU zur vorinsolvenzlichen Restrukturierung.
Die Corona-Pandemie zwingt unzählige Arbeitnehmer zu enormem Krisen-Management im Dienstleistungs- und Unternehmenssektor. Während die Kurzarbeit viele Betriebe gerade über dem Wasser hält, gibt es dennoch unglückliche Fälle, in denen viele mit der weißen Fahne winken müssen. Wenn Sie im Einzelhandel tätig sind und Ihr Geschäft ist durch die Schließungen existenzbedroht, dann helfen wir Ihnen weiter. Gemeinsam sichern wir Ihre Existenz und helfen Ihnen zurück auf die Beine.
Eine Restschuldbefreiung bedeutet, dass dem Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens die restlichen Schulden erlassen werden, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgt wurden. Obwohl eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre beschlossen wurde, hat der Schuldner weiterhin seine Obliegenheiten zu erfüllen. Sollten während Ihrer Wohlverhaltensphase Komplikationen auftreten, die Sie nicht alleine lösen können, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Eine Insolvenzantragstellung kann durch geeignete Sanierungsmaßnahmen, wie die Insolvenz in Eigenverwaltung, bewältigt werden. Bei der Eigenverwaltung behält der Schuldner die Verfügungsgewalt über sein Unternehmen. Anders als im herkömmlichen Insolvenzverfahren, in dem die Unternehmensführung die Kontrolle an den Insolvenzverwalter abgibt, bleibt die Verfügungsgewalt bei der Geschäftsführung. Das Eigenverwaltungsverfahren kann bei fachlicher Begleitung rechtssicher gestaltet werden.
Die Insolvenzordnung regelt als Gesetz die Gesamtvollstreckung während des Insolvenzverfahrens. Gesamtvollstreckung bedeutet, dass alle Gläubiger gleichmäßig aus dem Schuldnervermögen befriedigt werden. So wird stellt demnach einerseits sichergestellt, dass die Forderungen des Gläubigers und des Schuldners gleichmäßig befriedigt werden und gleichzeitig das für den Lebensunterhalt des Schuldners erforderliche Einkommen sichern. Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne weiter, Ihre Chancen auf einen schuldenfreien Neubeginn zu erhöhen.
Wenn private Personen zahlungsunfähig oder überschuldet sind, dann können sie Privatinsolvenz anmelden. Anmelden dürfen sich hierfür gewöhnlich nur zahlungsunfähige Privatpersonen, die nicht selbstständig gearbeitet haben und es auch gegenwärtig nicht tun. Wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen wollen, oder eine Bescheinigung für Ihren gescheiterten Einigungsversuch brauchen, empfehle ich Ihnen, sich bei mir so bald wie möglich zu melden, damit ich Ihre Situation evaluieren und zum weiteren Vorgehen beraten kann.
Gläubiger von Schuldnern, die sich in der Krise befinden oder bereits insolvent sind, sind häufig überfordert, wie sie sich am besten gegenüber dem Schuldner verhalten sollen. Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen insolvente Schuldner ist schwierig, da dem Schuldner trotz Insolvenz die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ermöglicht wird. Als Ihr rechtlicher Beistand, helfe ich Ihnen als Gläubiger Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren umzusetzen und mindestens einen großen Bruchteil des Schadenersatzes zu realisieren.
Kernanliegen unserer Kanzlei ist die Insolvenzvermeidung, Insolvenzberatung und Sanierung, damit Sie nach Möglichkeit gar nicht erst in die Situation eines Insolvenzverfahrens kommen oder mittels eines Schuldenbereinigungsplans zumindest schuldenfrei und für die Zukunft gestärkt daraus hervorgehen. In der Schuldner-Gläubiger-Frage werden betriebswirtschaftliche, steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche und anfechtungsrechtliche Aspekte angesprochen, die in Ihrem Interesse vereint werden wollen. Zudem bedarf es neben der fachlichen Expertise einer kommunikativen und mediativen Arbeit, die einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg Ihres Mandats ausübt.
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