Generell regelt das Bankrecht die Ansprüche und Pflichten von Bank- und Kreditgeschäften, ihrer Entstehung, Abwicklung und ihren Haftungsansprüchen und greift damit regulierend in diese Geschäfte ein. In der Beziehung von Kunde zu Bank oder von Bank zu Bank handelt es sich um privates Bankrecht. Greift es normierend in die eigene Organisation der Bank ein, spricht man vom öffentlichen Bankrecht.
Das Kapitalmarktecht beinhaltet statt Regulierungen vornehmlich Verhaltensvorschriften für die Akteure des Kapitalmarktes und schafft damit – zum Schutz der Anleger – die Rahmenbedingungen für den immer stärker wachsenden Kapitalmarkt. Immer mehr Wirtschaftsunternehmen sind auf dem Kapitalmarkt mit Wertpapieren bzw. Aktien und Unternehmensbeteiligungen aktiv, und auch der normale Bürger legt zunehmend sein Geld am Kapitalmarkt zwecks Altersvorsorge an.
Beiden Rechtsgebieten gemeinsam ist die im Vordergrund stehende Existenzbedrohung für Unternehmen oder Privatpersonen, die in einer finanziellen Krise durch Kapitalverlust oder Schulden entstehen kann.
In Situationen finanziellen Verlustes braucht es Einfühlungsvermögen und eine transparente, pragmatisch ansetzende Beratung für Sie als Betroffene/n, gleichzeitig einen professionellen Umgang mit den beteiligten Verhandlungspartnern. Dieses erforderliche Krisenmanagement wird erreicht, indem Herr Rechtsanwalt Kaufmann als gelernter Bankkaufmann die Sprache von Banken und Kapitalgesellschaften spricht und zudem mit ihren Abläufen und Wirkungsmechanismen vertraut ist. Die Herangehensweise, auch unkonventionelle Wege in Ihrem Interesse zu gehen, zeichnet die Lösungsorientierung unserer Kanzlei aus.
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Herr Kaufmann ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht und damit stets auf dem aktuellsten Stand in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen.
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