Wirtschaftsstrafrecht

Strafrechtliche Fälle in der Wirtschaftsumgebung

Was genau fällt unter Wirtschaftsstrafrecht?

Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Fällen in der Wirtschaftsumgebung von Unternehmen und begegnet damit Wirtschaftskriminalität.

Beispiele für wirtschaftskriminalistische Fälle:

  • Anlagedelikte, die Kapital- und weitere Anlageformen betreffen, etwa Bitcoin- und Kreditkartenbetrug
  • Finanzierungsdelikte, die bei Darlehen und Krediten auftreten können
  • Insolvenzdelikte, die bei Insolvenzverschleppung oder Nicht-Offenlegung aller finanziellen Reserven auftritt
  • Arbeitsdelikte, die aus dem Arbeitsverhältnis und den entsprechenden Rechten und Pflichten hervorgehen können
  • Wettbewerbsdelikte wie Preisabsprachen oder monopolistische Marktverhältnisse
  • Gesundheitsdelikte wie Lebensmittelverunreinigungen oder wissentlich in Verkehr gebrachte Krankheitserreger
  • Betrugsdelikte wie Bilanzfälschung innerhalb oder betrügerische Angriffe von außerhalb des Unternehmens, bspw. CEO-Fraud
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Beliebte Rechtsthemen im Wirtschaftsstrafrecht

Gutachten

Die Beurteilung von betriebswirtschaftlichen Gutachten, derer sich die Strafgerichte regelmäßig bedienen ist ein wichtiger Bereich einer effektiven Vertretung. Theoretisch muss das Gericht das Gutachten des Sachverständigen bewerten und die Richtigkeit überprüfen. Doch leider werden in der Praxis öfters Sachverständige beauftragt, die ihre Gutachten, die man während der Ermittlung kaum bekämpfen konnte, im Hauptverfahren als die einzige Wahrheit präsentieren. Sollten Sie in die Mühlen des Wirtschaftsstrafrechtes geraten, dann melden Sie sich, damit ich Sie vor Gutachtern der Staatsanwaltschaft ordentlich verteidigen kann. 

CEO-Fraud (Identitätsdiebstahl)

Unter Verwendung von gestohlener oder aus offenen Quellen stammenden Daten zur Identität wird eine Anweisung einer Führungskraft vorgetäuscht, Geld auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Die Täter leisten aufwendige Vorarbeiten, um die vorspiegelnde Identität, potenzielle Ansprechpartner und Organisationsstrukturen des Zielunternehmens zu ermitteln. Sollte bei Ihnen ein Straftatvorwurf beharren, dann kämpfen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln für die Einstellung Ihres Ermittlungsverfahrens oder um den Freispruch vor Gericht. Auch arbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam eine spezifische CEO-Fraud – Compliance aus. 

Warenbetrug im Internet (z.B. bei eBay)

Häufig sind Betrugsfälle bereits im kleinen Kreis problematisch, zum Beispiel bei eBay Kleinanzeigen. Besondere Schwierigkeiten können zusätzlich entstehen, wenn eine mögliche Betrugshandlung gegenüber einer Personenmehrheit vorgenommen wird. Doch es kommt genauso vor, dass der Beschuldigte eine Vorladung wegen Warenbetrugs nicht erklären kann und die Ursache der Anzeige nicht zu kennen scheint. Als Strafverteidiger mit spezifischen Kenntnissen im Wirtschaftsstrafrecht begleite ich Sie in allen Phasen des Ermittlungsverfahrens und kämpfe, wenn es sich nicht vermeiden lässt, auch vor Gericht für Ihr Recht.

Kryptowährungen (Bitcoin & Co)

Kryptowährungen, wie Bitcoin gewinnen zunehmend an Beliebtheit. In diesen undurchsichtigen Geschäften präsentieren dubiose Unternehmen und Privatpersonen eine renditstarke Geldanlage, ohne dabei das Geschäftsmodell zu erklären. Meistens werden Finanzdienstleistungen an die ‘Investoren‘ verkauft, die mit diesen Anlagen auf dem Kryptowährungsmarkt handeln, um monatlich einen gewissen Prozentsatz der Einlage an die Investoren auszuschütten. Sie sind als Verbraucher Opfer eines Anbieters geworden, der Sie mit Geschäften zu Bitcoins in eine Investition gelockt hat? Zusammen können wir Ihren finanziellen Schaden minimieren.

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten wurde als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen, das die Strafbarkeitslücke zwischen Betrug gem. § 263 StGB und Untreue gem. § 266 StGB füllt. Hierbei missbraucht der Täter die Kreditkarte, indem er Waren und Leistungen in Anspruch nimmt, obwohl er sein Konto nicht abdecken kann. Genauso kann der Täter Schecks übergeben, obwohl sein Konto nicht gedeckt ist. Wird Ihnen Missbrauch oder ein ähnliches Delikt vorgeworfen, dann berate und vertrete ich Sie gerne in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. 

Untreue

Die Anzahl der Strafverfahren mit dem Vorwurf der Untreue ist in den letzten Jahren unter Einrichtungen spezialisierter Abteilungen für Wirtschaftsstrafrecht sprunghaft angestiegen. Obwohl Straftatbestände der Untreue im wirtschaftlichen Milieu – in dem Entscheidungen über fremdes Vermögen zur Tagesordnung gehören – nicht ungewöhnlich sind, richten sich Verfahren wegen Untreue mittlerweile auch oft gegen unschuldige Bürger mit einer Vermögensbetreuungspflicht. Die Reputation des Beschuldigten hat durch die Ermittlungsmaßnahmen negative Konsequenzen inne. Benötigen Sie einen Fachanwalt für ein Untreueverfahren? 

Ihr Rechtsanwalt ist Ihr Verteidiger

Damit ist dem Rechtsanwalt neben der rechtlichen auch eine menschliche Aufgabe auferlegt, die mit einer gesunden Balance aus Identifikation und Distanz zum Mandat gelingt. Auf persönlicher Ebene sehen wir uns in schnellem und sprachgewandtem Agieren für Ihre Anklage am erfolgreichsten, verbunden mit einem überzeugenden und durchsetzungsstarken Auftreten.

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Warum wir uns Wirtschaftsstrafrecht zutrauen

Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Achim, Bremen und Verden

In wirtschaftsstrafrechtlichen ist Ihr allumfassender und zuverlässiger, rechtsanwaltlicher Beistand gegenüber der staatsanwaltlichen Anklage essentiell. Es geht darum, der richterlichen Meinung durch kritisches Hinterfragen und strukturierte Ermittlungsarbeit zu begegnen und sich nicht zu scheuen, bislang nicht betrachtete Aspekte konsequent und genauer zu beleuchten. Der Rechtsanwalt steht in verteidigender Stellung vor Ihnen als Mandant/in und schafft die Grundlagen dafür, dass alle Beweise gewürdigt werden und die Suche nach einer gerechten Entscheidung verfolgt wird. Dazu gehört ein gezieltes Steuern oder Eingreifen in die Ermittlungsarbeit der staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Behörden zum Schutz und zum Erhalt von Würde und Respekt der/des Angeklagten.

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