Flug Verspätung Anwalt: Das sind Ihre Rechte für Flugreisen in 2024

Anwalt für Fluggastrecht: Das sind Ihre Rechte
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Flug Verspätung Anwalt: Sie suchen einen Anwalt für Fluggastrecht – Ein Update für 2024

Diese Rechte haben Sie bei Annullierung, Verspätung & Co.

Stellen Sie sich vor: Sie haben Ihren Koffer gepackt, Ihr Ticket in der Hand und den Urlaub im Kopf – und dann streicht die Airline Ihren Flug, verspätet sich oder verweigert Ihnen die Beförderung. Bevor Sie nun verzweifeln und Ihr Schicksal akzeptieren, lassen Sie uns Ihnen zeigen, dass Sie nicht vollkommen wehrlos sind. 

Im folgenden Artikel erfahren Sie alles über Ihre Rechte und wie Sie sicherstellen, dass die Airline nicht einfach davonkommt. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie sich überraschen, wie Sie trotz Flugchaos am Ziel ankommen – vielleicht sogar mit ein bisschen mehr im Portemonnaie!

Flug gestrichen, verspätet oder Beförderung verweigert – Ihre Rechte

Eine Flugannullierung liegt vor, wenn Ihr Flug nicht stattfindet und Sie auf einen anderen Linienflug umgebucht werden. Gleiches gilt, wenn das Flugzeug zwar abhebt, aber zum Abflughafen zurückkehrt und Sie auf einen anderen Flug umsteigen müssen. Auch wenn Ihr Flug an einem anderen Flughafen endet als ursprünglich geplant, zählt das als Annullierung – es sei denn, Sie haben einer alternativen Beförderung zum Zielort zugestimmt oder der Ankunftsflughafen liegt in derselben Stadt oder Region wie der ursprünglich geplante.

Wird Ihr Flug annulliert, können Sie zwischen Erstattung, anderweitiger (schnellstmöglicher!) Beförderung oder einem Rückflug wählen. Zudem steht Ihnen Unterstützung am Flughafen zu. Wurden Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Die Fluggesellschaft muss nachweisen, wann und wie sie Sie informiert hat. Gelingt ihr das nicht, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

Die Airline ist allerdings fein raus, wenn sie nachweisen kann, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen, die auch bei größter Mühe nicht vermeidbar gewesen wären. Hierfür müssen sie schlüssige Beweise wie Logbücher oder Ereignismeldungen vorlegen.

Wenn sich Ihr Abflug verspätet, haben Sie je nach Dauer der Verspätung und der Länge der Flugstrecke Anspruch auf Unterstützung, Erstattung und sogar auf einen Rückflug. Kommen Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden an Ihrem Zielort an, steht Ihnen zudem eine Entschädigung zu – es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht (Kerosinmangel oder Streik ist kein solcher Grund!).

Die Airline muss nachweisen, dass diese außergewöhnlichen Umstände tatsächlich vorlagen. Dies geschieht meist durch Auszüge aus Logbüchern oder Ereignismeldungen. Diese Nachweise müssen sie der zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle und den betroffenen Fluggästen gemäß den nationalen Bestimmungen zur Verfügung stellen.

Wichtig ist generell für die Entschädigung, dass Sie zur Abfertigung erscheinen, denn der Schaden liegt ja in der Verspätung. Erscheinen Sie erst gar nicht oder kümmern Sie sich selbst um einen Alternativflug und haben demnach keine Verspätung oder ist sie nur gering (weniger als 3 Stunden), haftet die Airline nicht – zumindest nicht nach der europäischen Fluggastrechte-VO (EG) Nr. 261/2004.

Ihre Fluggesellschaft kann Ihnen die Beförderung verweigern, wenn Bedenken zur allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder Gesundheit bestehen. Das kann der Fall sein, wenn Sie die Airline nicht über schwere Infektionskrankheiten oder Allergien informiert haben oder nicht die richtigen Reisedokumente besitzen. Auch wenn Sie den Hinflug bei einer Hin- und Rückflug-Buchung oder einen der vorangehenden Flüge bei einer Buchung mit aufeinanderfolgenden Flügen nicht antreten oder die erforderlichen Dokumente für ein mitreisendes Haustier fehlen, kann die Beförderung verweigert werden.

Sind Sie jedoch rechtzeitig am Check-in-Schalter, haben eine gültige Buchung und Reisedokumente und wird Ihnen die Beförderung wegen Überbuchung oder aus betrieblichen Gründen verweigert, ohne dass Sie freiwillig auf Ihren Sitzplatz verzichten, haben Sie Anspruch auf:

  1. Entschädigung
  2. Erstattung, anderweitige Beförderung oder Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt
  3. Unterstützung am Flughafen

Also, sollte Ihr Flug gestrichen werden, sich verspäten oder Ihnen die Beförderung verweigert werden, behalten Sie die Nerven. Sie haben Rechte – und die Airline die (Nachweis-) Pflicht! Herr Kaufmann ist Ihr Anwalt für Flugverspätung.

Disclaimer

Reisen Sie vom Vereinigten Königreich in ein EU-Land? Ab dem 1. Januar 2021 gelten die EU-Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung nicht mehr für Flüge, die von britischen oder anderen Nicht-EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Keine Sorge, die EU-Vorschriften greifen weiterhin für Flüge mit EU-Fluggesellschaften – es sei denn, britisches Recht hat Ihnen bereits Entschädigungen gewährt. Also, immer schön den Flugveranstalter im Auge behalten, um nicht auf dem Boden der Tatsachen zu landen!


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Flug Verspätung Anwalt“ zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Ihre Rechte bei Überbuchung und Höher- oder Herabstufung

Sie waren pünktlich am Check-in-Schalter, hatten eine gültige Buchung und die richtigen Reisedokumente, aber die Fluggesellschaft verweigerte Ihnen die Beförderung wegen Überbuchung oder betrieblichen Gründen? Und Sie haben Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben? Keine Sorge, Sie haben Anspruch auf:

  1. Entschädigung
  2. Erstattung, anderweitige Beförderung oder Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt
  3. Unterstützung durch die Fluggesellschaft

Wird Ihnen ein Platz in der Business-Class angeboten, können Sie sich freuen – die Fluggesellschaft darf keinen Aufpreis verlangen. Aber wenn Sie in die Holzklasse (Economy) verfrachtet werden, gibt es je nach Strecke Geld zurück:

  • 30 % Erstattung bei Flügen bis zu 1500 km.
  • 50 % Erstattung bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km (außer Flüge zu den französischen Überseegebieten) und anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 km.
  • 75 % Erstattung bei allen anderen Flügen, einschließlich Flügen zwischen der EU und den französischen Überseegebieten.

Wenn Ihr Ticket mehrere Anschlussflüge umfasst, erhalten Sie die Erstattung nur für die Strecke, auf der Sie herabgestuft wurden – nicht für die gesamte Strecke. Und das Beste: Die Erstattung sollte innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

Also, lassen Sie sich nicht herunterstufen, sondern holen Sie sich, was Ihnen zusteht – mit einem Lächeln auf den Lippen!

Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst oder ist Ihr Gepäck verloren gegangen, verspätet oder beschädigt?

Anschlussflüge sind diese wunderbaren Reisen, bei denen Sie mehrmals umsteigen müssen, um ans Ziel zu kommen. Wenn Sie dabei einen Anschlussflug verpassen und mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Zielort ankommen, gibt’s Entschädigung – je nach Dauer der Verspätung und Entfernung zum Ziel.

Ihre Entschädigung bekommen Sie, wenn:

  • Ihre Flüge in einer einzigen Buchung zusammengefasst sind,
  • die EU-Fluggastrechte gelten,
  • und die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

Aufgegebenes Gepäck: Verloren, beschädigt oder verspätet? Die Fluggesellschaft haftet und Sie können bis zu 1300 Euro kassieren. Aber Achtung: Ist Ihr Koffer von vornherein ein Wrack, gibt’s nichts.

Handgepäck: Wird Ihr Handgepäck beschädigt und die Airline ist schuld, haftet die Airline ebenfalls.

Reiseversicherung

Für teure Spielzeuge und Schätze empfiehlt sich eine private Versicherung. Alternativ können Sie mit der Airline eine höhere Haftungsgrenze gegen Gebühr vereinbaren – spätestens beim Check-in.

Beschwerden

Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, melden Sie den Verlust oder Schaden innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Airline. Verspätetes Gepäck? Melden Sie es innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt. Leider gibt es kein EU-weit einheitliches Formular dafür – also, kreativ werden!

Also, auch wenn die Reise holprig wird, bleiben Sie gelassen. Mit einem Lächeln und etwas Papierkram kommen Sie trotzdem ans Ziel!

Haben Sie Fragen an einen Anwalt für Fluggastrecht?

Ihr Flug wurde gestrichen, verspätet oder Sie wurden einfach aus dem Flugzeug geworfen (metaphorisch gesehen)? Keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und die Entschädigung zu bekommen, die Ihnen zusteht. Kontaktieren Sie uns – wir sorgen dafür, dass die Airline nicht einfach davonfliegt!

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Flug Verspätung Anwalt“:

  • Was zählt als Flugannullierung und welche Ansprüche habe ich in diesem Fall?

    Eine Flugannullierung liegt vor, wenn Ihr Flug nicht stattfindet und Sie auf einen anderen Linienflug umgebucht werden. Auch wenn das Flugzeug startet, aber zum Abflughafen zurückkehrt, oder an einem anderen Flughafen endet, zählt das als Annullierung – es sei denn, Sie stimmen einer alternativen Beförderung zu einem nahegelegenen Zielort zu. Bei einer Annullierung haben Sie Anspruch auf Erstattung, anderweitige Beförderung oder einen Rückflug. Zusätzlich steht Ihnen Unterstützung am Flughafen zu und, falls die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde, eine Entschädigung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

  • Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug verspätet ist?

    Bei einer Flugverspätung haben Sie je nach Dauer der Verspätung und der Länge der Flugstrecke Anspruch auf Unterstützung, Erstattung und eventuell einen Rückflug. Wenn Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung an Ihrem Zielort ankommen, steht Ihnen eine Entschädigung zu – es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht, die die Airline nicht beeinflussen konnte. Die Airline muss diese Umstände belegen können, oft durch Dokumente wie Logbücher oder Ereignismeldungen.

  • Was kann ich tun, wenn mir die Beförderung verweigert wird?

    Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, obwohl Sie rechtzeitig am Check-in-Schalter waren und eine gültige Buchung sowie die richtigen Reisedokumente hatten, haben Sie Rechte. Wird Ihnen der Platz wegen Überbuchung oder betrieblichen Gründen verweigert und Sie geben Ihren Sitzplatz nicht freiwillig auf, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, Erstattung, anderweitige Beförderung oder Umbuchung zu einem späteren Zeitpunkt. Außerdem steht Ihnen Unterstützung am Flughafen zu. In bestimmten Fällen, wie bei Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken oder fehlenden Reisedokumenten, kann die Airline die Beförderung rechtmäßig verweigern.


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Abgasskandal Wohnmobile – Diese Ansprüche Stehen Ihnen Zu | 2021 (rechtsanwaltkaufmann.de)


Quellen zum Thema Flug Verspätung Anwalt:


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