Baurecht wird unterteilt in privates und öffentliches Baurecht und befasst sich mit Rechten und Pflichten rund um den Hausbau.
Das private Baurecht richtet sich an den Auftraggeber und den Auftragnehmer von Bauvorhaben in Form von Privatpersonen und Unternehmen. Damit umfasst es rechtliche Angelegenheiten zwischen dem Bauherrn, Eigentümer oder Nachbarn auf der einen und dem Bauträger oder an der Planung und Durchführung beteiligten Parteien wie Ingenieuren, Architekten und Bauunternehmen auf der anderen Seite.
Öffentliches Baurecht beschäftigt sich mit dem Zustandekommen von Bauvorhaben und richtet sich an Privatpersonen, die mit dem Staat für ein Bauvorhaben interagieren müssen. Es umfasst daher das Planungs-, Bodenordnungs- und Bauordnungsrecht und somit Regelungen zu Bebauungsplanung, Bodennutzung und Gefahrenabwehr.
Beiden Ausprägungen des Baurechts ist gemeinsam, dass Baurechtsfälle überwiegend von Vergütungsfragestellungen, Mängeldiskussionen und Haftungsansprüchen bei Immobilienbetrug handeln. Die zahlreichen Bauvorhaben und die zunehmende Internationalisierung (vor allem durch Crowdinvesting) erweitern das Baurecht stetig um neue Fallkonstellationen und Fragen.
Crowdinvesting oder Schwarmfinanzierung bezeichnet die Finanzierung eines Projektes durch eine Crowd, eine Menge an Geldgebern. Privates Kapital wird ausschließlich an Immobilienanleger vermittelt, die dann einen Teil des Eigenkapitals bei der Kreditvergabe ersetzen können. Leider birgt Crowdinvesting bei ebenso erhebliche Risiken für die Anleger. Für den Fall, dass Sie durch fehlerhafte Anlageberatung für ein Immobilien Crowdinvesting Projekt geschädigt wurden, setze ich Ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Ihrem Bankberater effektiv durch.
Das Sachenrecht im BGB regelt also die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen und gewährt dazu „dingliche Rechte“, vor allem an Grundstücken. Die Rechte an Sachen sind im Sachenrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt (§§ 854 – 1296 BGB) und bestimmt das Sachenrecht die Zuordnung von Sachen in der Hinsicht auf Eigentum und Besitz. Um klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen, betreuen wir Sie vom Immobilienerwerb, der Projektentwicklung, über die Durchführung aller erforderlichen Genehmigungsverfahren.
Von einem gewerblichen Mietvertrag spricht man dann, wenn die Immobilie nicht für private, sondern für geschäftliche Zwecke gemietet wird. Wenn Sie ein Geschäft oder einen anderen Dienstleistungsbetrieb eröffnen wollen und die dafür perfekte Immobilie gefunden, ist in aller Euphorie Vorsicht geboten. Ein gewerblicher Mietvertrag birgt zahlreiche Stolperfallen und gebraucht gutes Fachwissen, um diese zu umgehen. Bei Fragen zu Ihrem Gewerbemietvertrag oder zu Ihrer Honorarforderung Ihres Vertragspartners, melden Sie sich bei uns.
Immer wieder kommt es vor, dass dubiose Marktteilnehmer Mietern, Immobilieninteressenten oder -eigentümern mit betrügerischen Mitteln das Geld abnehmen. Angesichts der etlichen neuen Immobilienangeboten jeden Monat, reicht hier die eigene Wachsamkeit nicht aus, um die verborgenen Betrugsmaschen zu umgehen. Wenn Sie den Verdacht auf Betrug über einen Anbieter haben, oder dem Immobilienbetrug bereits zum Opfer gefallen sind, dann melden Sie sich umgehend bei uns, damit wir rechtliche Schritte einleiten können, um Ihren finanziellen Schaden mildern können.
Bei der Erbpacht ist eine zeitlich unbegrenzte Nutzung eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks vorgesehen. Allerdings räumt der Grundstücksbesitzer dem Immobilienkäufer ein Nutzungsrecht ein, das meist auf eine Dauer von 50-99 Jahren festgelegt ist. Mit der Erbpacht kommt ein Risiko, das bei der Erbpacht Investition Sicherungsschwierigkeiten mit sich bringt. Wenn Sie sich als Eigentümer eines Grundstücks auf Erbpacht zu fremdbestimmt fühlen, oder an eine Investierung in ein Erbpacht-Grundstück denken, dann melden Sie sich bei mir für eine Rechtsberatung.
Pfusch am Bau ist eine unschöne Angelegenheit für Bauherren, die leider viel zu häufig vorkommt. Denn in der Regel muss der Bauherr seinen Bauvertrag mit allen für ihn damit verbundenen Mängeln akzeptieren. Sehen Sie sich in Ihrer momentanen Situation als Bauherr aussichtslos? Brauchen Sie rechtliche Hilfe bei der Einreichung der Mängelrüge, damit der Unternehmer die Baumängel in einer angemessenen Frist beseitigen kann? Um finanzielle Schäden vorzubeugen, holen Sie sich bei uns rechtzeitig fachliche Bauherrenberatung und auch den nötigen Bauherren Verbraucherschutz.
Baurecht verbindet rechtliches Fachwissen mit technischen Themenstellungen und beinhaltet neben dem Betreuen von Vertragsverhandlungen und -abschlüssen sowie der Beratung auch die Begutachtung und Diskussion vor Ort. Durch seine 12-jährige Tätigkeit beim Bauträger kennt Herr RA Kaufmann die Baubranche, ihre Vorgehensweisen, Dynamiken und Ausprägungen und steht damit als rechtlicher und technischer Experte zur Verfügung.
Zudem liegt im Baurecht die Tücke oft im Detail, weshalb eine präzise Aktenarbeit essentiell ist. Durch immer neue Themenkonstellationen ist eine individuelle Lösungsfindung in Ihrem Sinne gefragt, die mit Pragmatismus und Durchsetzungsstärke an den richtigen Punkten ansetzen soll. Es geht um Ihren individuellen Weg und auch darum, eine Lösung zu finden, statt auf dem eigenen Recht beharrlich zu bestehen und den Fall in Dauerschleife fortzuführen. Schlichtende und mediative Lösungen können folglich eine Alternative sein.
Sie haben Baumängel an Ihrem Neubau oder am gekauften Objekt und wünschen sich eine kompetente Bauherrenberatung? Sie sind sich mit dem Bauvertrag unsicher oder Ihnen ist die Honorarforderung Ihres Vertragspartners unklar? Sie brauchen Hilfe beim Schreiben der Mangelrüge, oder wollen einfach nur rechtliche Beratung beim Bau oder Kauf einer Immobilie? Dann ziehen Sie uns zurate!
Suchen Sie einen Spezialisten in den Bereichen Kredite, Wertpapiere oder Anlegerschutz? Oder sind Sie Opfer eine Online Banking Betrugswelle geworden?
Wir bieten Ihnen eine Bauherrenberatung an. Oder haben Sie Fragen zur Mängelrüge? Wir helfen bei Ihren Baumängel an Ihrem Neubau oder gekauften Objekt.
Suchen Sie einen Spezialisten in “Insolvenzordnung”, oder “Schuldnerberatung?“
Wir helfen Ihnen als Privatperson oder als Unternehmer aus der Zahlungsunfähigkeit.
Wir helfen beim Thema Abfindung, Kündigungsschutz und Arbeitnehmerüberlassung und Beraten Sie bei sämtlichen Fragen zum Thema Kündigung und Urlaubsanspruch.
Droht Ihnen eine Steuerfahndung, oder haben Sie sonstige Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bzw. Fragen zum Thema Erbschein? Wir helfen Ihnen auch im Steuerstrafrecht weiter!
Sie müssen Betrug oder Identitätsdiebstahl in Ihrem Unternehmen nicht alleine ausfechten. Wir helfen Ihnen beim wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren.