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September 14, 2015
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Schwere Schlappe für die Commerzbank

Das Landgericht Verden hat mit Urteil vom 04.09.2015 eine Widerrufsbelehrung der Commerzbank AG aus dem Jahr 2006 für fehlerhaft befunden. Unser Mandant schloss im Jahr 2006 mit der Commerzbank eine Baufinanzierung mit einem effektiven Jahreszins von 4,63% und einer Zinsbindung von 10 Jahren ab. Wie in tausenden anderen Darlehensverträgen aus dieser Zeit auch, wurden gleich mehrere...
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