Inhaltsverzeichnis
- 1 Untervermietung in Einzimmerwohnungen: Ihr Recht auf Vermieterzustimmung für Airbnb | 2024
- 2 Mehr zum Thema Mietrecht:
- 3 Quellen zum Thema Untervermietung Zustimmung Vermieter:
Untervermietung in Einzimmerwohnungen: Ihr Recht auf Vermieterzustimmung für Airbnb | 2024
Erklärung eines aktuellen Gerichtsurteils zum Thema Untervermietung Zustimmung Vermieter
Die Untervermietung einer Einzimmerwohnung kann eine komplexe Angelegenheit sein. Wenngleich eine Wohnung nur aus einem Raum besteht, haben Mieter das Recht, Teile davon an Dritte zu vermieten, solange der Mieter nicht die vollständige Kontrolle über die Räumlichkeiten aufgibt. Dies wurde kürzlich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. In diesem Artikel werden wir die Einzelheiten dieses Urteils beleuchten und erörtern, wann Mieter das Recht auf Zustimmung des Vermieters haben.
Das BGH-Urteil und Ihre Rechte
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.09.2023 (Az. VIII ZR 109/22) entschieden, dass auch Mieter von Einzimmerwohnungen gemäß § 553 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das Recht haben, die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils ihrer Wohnfläche von ihrem Vermieter zu verlangen. Dabei betonte der BGH, dass es keine sachlichen Gründe dafür gibt, Einzimmerwohnungen als weniger schutzwürdig anzusehen als Mehrzimmerwohnungen.
Der konkrete Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, betraf einen Mieter in Berlin. Dieser musste berufsbedingt für fünfeinhalb Monate ins Ausland ziehen und bat seinen Vermieter um Erlaubnis zur Untervermietung seiner Einzimmerwohnung für diesen Zeitraum. Er schlug sogar einen potenziellen Untermieter vor. Die Vermieter lehnten jedoch die Untervermietung ab.
Zunächst wies das Amtsgericht Mitte die Klage des Mieters ab (Urteil vom 15.12.2021, Az. 7 C 149/21). Das Landgericht Berlin jedoch gab dem Mieter Recht und verurteilte den Vermieter zur Gestattung der Untervermietung (Urteil vom 07.04.2022, Az. 67 S 7/22). Schließlich bestätigte auch der BGH das Recht des Mieters gemäß § 553 Abs. 1 BGB.
Einzimmerwohnungen genießen den gleichen Schutz
Der BGH betonte, dass die Vorschrift in § 553 Abs. 1 BGB nicht darauf beschränkt ist, „einen Teil des Wohnraums“ an Dritte zu überlassen. Sie gilt auch für Einzimmerwohnungen. Wenn Einzimmerwohnungen von dieser Norm ausgenommen würden, würde der Schutz, den die Norm für Mieter vorsieht, leerlaufen. Mieter von Einzimmerwohnungen können genauso wie Mieter von Mehrzimmerwohnungen bei vorübergehender Abwesenheit ein berechtigtes Interesse daran haben, ihren gemieteten Wohnraum unterzuvermieten.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass der Mieter einen signifikanten Teil der Wohnung behält, um eine teilweise Überlassung zu rechtfertigen. Der entscheidende Punkt ist, dass der Mieter den Gewahrsam an den Räumlichkeiten nicht vollständig aufgibt. Im Fall des klagenden Berliner Mieters hatte er persönliche Gegenstände in Bereichen der Wohnung hinterlassen, die ausschließlich seiner Nutzung vorbehalten waren. Der BGH betrachtete dies als ausreichend. Selbst wenn diese Bereiche nur wenige Quadratmeter umfassten, spielte dies keine Rolle. Der Mieter behielt auch einen Wohnungsschlüssel, um Zugang zu seinem Wohnraum zu haben.
Dieses Urteil des BGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, dass § 553 Abs. 1 BGB keine quantitativen oder qualitativen Anforderungen an den verbleibenden Anteil des Wohnraums oder die weitere Nutzung durch den Mieter stellt. Dies gilt gleichermaßen für Einzimmerwohnungen.
Damit kann der Mieter auch die Wohnung als Airbnb vermieten.
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Untervermietung Zustimmung Vermieter“ als Rechtsanwalt zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Rechtliche Schritte für Mieter
Mieter, deren Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verweigern, sollten sich ihrer Rechte bewusst sein. In solchen Fällen können Anwälte Ihnen helfen und folgende Schritte unternehmen:
- Prüfung der rechtlichen Situation
- Unterstützung bei der Einholung der Zustimmung des Vermieters
- Vertretung vor Gericht
Wenn Ihr Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verweigert, kann ein Anwalt Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Weitere Informationen und Muster: Weitere Informationen zum Thema Untervermietung finden Sie auf der Website des Deutschen Mieterbundes.
Sie möchten Ihre Wohnung als Airbnb vermieten?
Sie bekommen keine Untervermietung Zustimmung vom Vermieter? Oder wollen Sie Ihre Wohnung als Airbnb vermieten und Ihr Vermieter weigert sich dem zuzustimmen? Wir können Ihnen helfen!
Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.
Fragen und Antworten zum Thema Wohnung als Airbnb vermieten:
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Wie kann ein Mieter die Zustimmung seines Vermieters zur Untervermietung erhalten?
Ein Mieter kann die Zustimmung seines Vermieters zur Untervermietung gemäß § 553 Abs. 1 BGB verlangen.
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Was sind die Voraussetzungen für die Untervermietung einer Einzimmerwohnung?
Die Voraussetzungen für die Untervermietung einer Einzimmerwohnung sind im Wesentlichen die gleichen wie für Mehrzimmerwohnungen, wie das jüngste BGH-Urteil bestätigt hat.
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Welche Rolle spielt ein Anwalt bei der Durchsetzung des Rechts auf Untervermietung?
Ein Anwalt kann eine entscheidende Rolle spielen, indem er die rechtliche Situation prüft, bei der Einholung der Zustimmung des Vermieters unterstützt und den Mieter vor Gericht vertritt, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert. Ein Anwalt ist ein wichtiger Verbündeter, wenn ein Vermieter die Rechte eines Mieters zur Untervermietung einschränkt.