Abfindung leitende Angestellte: Ein Überblick und rechtlicher Rahmen | 2024

Abfindung leitende angestellte Anwalt - Entlassungsabfindung 2024
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Abfindungen leitende Angestellte: Ein Überblick | 2024

Rechtliche Grundlagen, Berechnung und Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Abfindung von leitenden Angestellten

Abfindungen sind im Arbeitsrecht ein gängiges Instrument, um Arbeitsverhältnisse zu beenden. Dies gilt auch für leitende Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse oft mit besonderen Regelungen verbunden sind. 

Dieser Artikel untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abfindungen von leitenden Angestellten in Deutschland, wie die Abfindungshöhe berechnet wird und gibt praktische Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Rechtliche Grundlagen für Abfindungen von leitenden Angestellten

Leitende Angestellte, oft auch als Führungskräfte oder leitende Mitarbeiter bezeichnet, sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die in der Regel über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügen (Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern) und leitende Funktionen wahrnehmen. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Unternehmensziele und tragen häufig eine hohe Verantwortung für die Leitung von Teams, Abteilungen oder sogar des ganzen Unternehmens. Es gibt keine gesetzliche Definition leitender Angestellter, jedoch gibt es Anhaltspunkte im Betriebsverfassungsgesetz (§ 5 Abs. 3 und 4 BetrVG) und im Kündigungsschutzgesetz (§ 14 Abs. 2 KSchG). 

Im Arbeitsrecht werden leitende Angestellte oft gesondert behandelt, da ihre Beschäftigungsverhältnisse meist mit besonderen Regelungen verbunden sind. Gemäß § 14 Abs. 1 KSchG gelten für leitende Angestellte einige Ausnahmen vom allgemeinen Kündigungsschutz. Sie haben jedoch – genau wie andere Angestellte auch – keinen Anspruch auf eine Abfindung im Falle Kündigung oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, außer sie ist im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt.

Die genauen rechtlichen Rahmenbedingungen und Abfindungsansprüche für leitende Angestellte können je nach individuellem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Unternehmensrichtlinien variieren. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Abfindungen für leitende Angestellte im Klaren sind und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um eine faire und angemessene Abfindungsvereinbarung zu treffen.

Berechnung der Abfindung für leitende Angestellte

Die Berechnung der Abfindung für leitende Angestellte orientiert sich in der Regel an den gesetzlichen Vorgaben für reguläre Arbeitnehmer. Gemäß § 1a KSchG beträgt die Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen bis zum vollendeten 50. Lebensjahr 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr und danach 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Diese Regelung dient als Orientierung, kann aber im Einzelfall abweichen, insbesondere bei tarifvertraglichen Regelungen oder individuellen Vereinbarungen. 

Beispiel für die Berechnung:

Angenommen, eine 55-jährige leitende Angestellte mit einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren und einem Bruttomonatsgehalt von 6.000 Euro wird aufgrund betriebsbedingter Gründe entlassen. Gemäß § 1a KSchG beträgt die Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr bis zum vollendeten 50. Lebensjahr und 1 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr darüber hinaus.

In diesem Fall hätte die leitende Angestellte Anspruch auf:

  • 5 Jahre x 0,5 Monatsgehalt x 6.000 Euro = 15.000 Euro (für die ersten 5 Jahre) 
  • 5 Jahre x 1 Monatsgehalt x 6.000 Euro = 30.000 Euro (für die nächsten 5 Jahre)

Die Gesamtabfindung würde somit 15.000 Euro + 30.000 Euro = 45.000 Euro betragen.

Die Regelung des § 10 KSchG betrifft ausschließlich die Abfindungen, die gemäß § 9 KSchG vereinbart werden. Gemäß § 9 KSchG kann ein Arbeitnehmer im Fall eines Aufhebungsvertrages einen Anspruch auf eine Abfindung haben. § 10 KSchG legt fest, dass die Höhe dieser Abfindung zwischen einem halben und einem maximalen Betrag des Bruttomonatsverdienstes des Arbeitnehmers pro Beschäftigungsjahr liegen kann, wobei der halbe Betrag für das erste bis zum vollendeten 50. Lebensjahr und der volle Betrag für die Zeit danach gilt. 

Höchstens darf jedoch ein Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten gezahlt werden, es sei denn, der Arbeitnehmer ist 50+ und das Arbeitsverhältnis hat mehr als 15 Jahre bestanden (dann bis zu 15 Monatsverdiensten) oder er ist 55+ und das Arbeitsverhältnis hat mehr als 20 Jahre bestanden (dann bis zu 18 Monatsverdiensten).

Die Berechnung kann im Einzelfall komplex sein und von vielen Faktoren abhängen. Eine anwaltliche Beratung ist dementsprechend unerlässlich, um die Rechte von Arbeitnehmern angemessen zu vertreten.


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Abfindung leitende Angestellte“ als Rechtsanwalt zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Entlassungsabfindung: Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Verhandlung einer Abfindung für leitende Angestellte spezifische Überlegungen erfordert. Hier sind einige wichtige Tipps, die beide Seiten berücksichtigen sollten:

  1. Klare Definition von leitenden Angestellten: Bevor eine Abfindungsvereinbarung getroffen wird, ist es wichtig, genau zu bestimmen, wer als leitender Angestellter gilt. Die rechtliche Definition kann je nach Arbeitsvertrag und den tatsächlichen Verantwortlichkeiten variieren. Ein klar definiertes Kriterium hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
  2. Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit: Die Dauer der Betriebszugehörigkeit eines leitenden Angestellten sollte in die Abfindungsberechnung einfließen. Gemäß dem KSchG können längere Betriebszugehörigkeiten höhere Abfindungen bedeuten.
  3. Individuelle Verhandlungen: Da leitende Angestellte oft über individuelle Vertragsbedingungen verfügen, sollten die Verhandlungen über die Abfindung auf den spezifischen Umständen jedes Einzelfalls basieren. Es ist ratsam, einen erfahrenen Rechtsberater hinzuzuziehen, um die Interessen beider Seiten zu wahren.
  4. Steuerliche Aspekte berücksichtigen: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten die steuerlichen Auswirkungen einer Abfindung sorgfältig prüfen. Abfindungszahlungen können steuerpflichtig sein und bestimmte steuerliche Vor- oder Nachteile mit sich bringen.
  5. Absicherung des Rentenanspruchs: Arbeitnehmer sollten bei Verhandlungen über eine Abfindung auch ihren Rentenanspruch berücksichtigen. Da Abfindungen den Rentenanspruch beeinflussen können, ist es wichtig, langfristige finanzielle Auswirkungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Ein Anwalt kann dazu beitragen, dass die Abwicklung einer Abfindung für leitende Angestellte reibungslos verläuft und die Interessen des Arbeitnehmers / Arbeitgebers bestmöglich gewahrt werden: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Haben Sie Fragen zum Thema Entlassungsabfindung?

Die Kanzlei Kaufmann bietet sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern bei der Gestaltung und Verhandlung von Abfindungsvereinbarungen für leitende Angestellte wertvolle Unterstützung an. 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema und/oder möchten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, rufen Sie uns gerne in unsere Kanzlei an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir helfen Ihnen gerne!

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Anwalt Abfindung:

  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten speziell für Abfindungen von leitenden Angestellten?

    Für Abfindungen von leitenden Angestellten gelten im Wesentlichen die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Arbeitnehmer, jedoch können aufgrund der besonderen Position und Verantwortung des leitenden Angestellten zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen sein. Hierzu zählen unter anderem spezifische Klauseln im Arbeitsvertrag oder tarifvertragliche Regelungen.

  • Wie kann die Höhe einer Entlassungsabfindung für einen leitenden Angestellten berechnet werden?

    Die Höhe einer Abfindung für einen leitenden Angestellten kann gemäß §1a KSchG (bei betriebsbedingten Kündigungen) und gemäß § 10 KSchG (bei Aufhebungsverträgen gemäß § 9 KSchG) berechnet werden. Die Höhe der Abfindung kann jedoch auch individualvertraglich festgelegt werden. Dabei müssen jedoch die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt werden und die Abfindung darf nicht sittenwidrig niedrig sein.

  • Wie kann ein Anwalt bei einer Abfindung helfen?

    Ein Anwalt kann bei der Verhandlung und Gestaltung einer Abfindungsvereinbarung für einen leitenden Angestellten auf verschiedene Weise helfen. Er kann über Rechte und Pflichten aufklären, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen, den Abfindungsvertrag rechtlich prüfen und ggf. Änderungen vorschlagen sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen rechtlichen Beistand leisten.


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