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Mai 18, 2013
Arbeitsrecht-Rechtsanwalt-Kaufmann-Hoya
18
Mai

Job-Kündigung ohne Termin unwirksam

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich und eindeutig sein. Insbesondere muss klar sein, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Fehlt eine entsprechende Angabe, ist die Kündigung unwirksam. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Leipzig (Az.: 2 Ca 3972/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem Fall hatte ein Unternehmen rund 100...
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