Das Energiekostendämpfungsprogramm: Energiekostenzuschuss für Unternehmen – Jetzt handeln!

Das Energiekostendämpfungsprogramm - Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Foto von Karolina Grabowska von Pexels

Das Energiekostendämpfungsprogramm: Zuschüsse für Unternehmen

Antragstellung zum Kostenzuschuss für Energie für Unternehmen ab sofort möglich!

Um Belastungen für Unternehmen aufgrund der steigenden Erdgas- und Strompreise abzufedern, hat die Bundesregierung das Energiekostendämpfungsprogramm verlängert bis zum 31. Dezember 2022.

Zuschüsse für Unternehmen: Energiekostendämpfungsprogramm

Der Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch in Deutschland spürbare Folgen für Unternehmer, wie etwa Probleme in Lieferketten und steigende Erdgas- und Strompreise. Für energieintensive Unternehmen stellt dies eine hohe Belastung dar, welche bis zur Existenzgefährdung reichen kann. Um weitere Belastungen abzudämpfen, hat die Bundesregierung das Energiekostendämpfungsprogramm bis Ende 2022 verlängert. 

Für den Förderzeitraum von 1. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 werden Zuschüsse ausgezahlt. Je nach Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und etwaigen Betriebsverlusten sind drei Förderungsstufen zu unterscheiden. 

Damit können Unternehmen liquide bleiben, wenn sie wegen hoher Energiekosten in Schwierigkeiten geraten. 

Ab sofort können Anträge bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Nach Veröffentlichung der Richtlinienverlängerung seitens der Europäischen Kommission werden anschließend Zuschüsse bewilligt.

Antragserfordernisse Energiekostenzuschuss Unternehmen

Zuschussberechtigte sind Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum mit einer in Deutschland befindlichen Betriebsstätte. Die Rechtsform ist hierbei unerheblich. Erfolgt die Antragstellung durch einen vom Unternehmen beauftragten Dritten, ist eine Vollmacht einzureichen.

Zur Antragsstellung bedarf es folgende Nachweise über das Unternehmen: 

  • aktueller chronologischer Handelsregisterauszug
  • eine Bestätigung der Bank zu der im Antrag angegebenen Bankverbindung
  • ein Kontoauszug, der die Bezahlung einer Strom- oder Erdgasrechnung bestätigt 
  • die Angabe des wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 Geldwäschegesetz – GwG
  • Gewerbeanmeldung für unselbstständige Betriebsstätten in Deutschland, deren Unternehmenssitz außerhalb Deutschlands sind
  • aktuelle Bescheinigung der statistischen Ämter der Bundesländer, in dem der NACE-Code enthalten ist

Weiterhin sind unter anderem folgende Nachweise über förderfähige Kosten zu erbringen: 

  • Rechnungen über Preise für Strom und Erdgas im Kalenderjahr 2021für die einzelnen Fördermonate
  • Bestätigung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen über die durchschnittlichen Arbeitspreise und über die bezogenen Menge an Strom und Gas
  • Rechnungen und Bestätigung über bezogenes Erdgas für den Förderzeitraum

Außerdem müssen folgende Erklärungen abgegeben werden:

  • Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
  • Erklärung über eventuelle verbundene Unternehmen
  • Erklärung Vergütungsverzicht und extensive Steuervermeidung
  • Erklärung über bewilligte Beihilfen
  • Bewilligungsbescheide über gewährte Beihilfen
  • Erklärung zu Prüfrechten und Datenverarbeitung des Antragstellers 
  • Nachweise zu Fällen der Überkompensation

Hinweis: Alle Nachweismusterformulare und Erklärungsformulare sind unter folgendem Link zu finden https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Unterlagen_Zur_Antragstellung/Unterlagen_Zur_Antragstellung_node.html

Drei Förderstufen im Energiekostendämpfungsprogramm

Das Energiekostendämpfungsprogramm unterteilt Unternehmen in drei Förderstufen. 

Förderstufe 1: 

Zuschüsse für Unternehmen der Förderstufe 1 setzen voraus, dass das Unternehmen:

  • Einer Wirtschaftsbranche der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und
    Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehört
  • Und ein energieintensiver Betrieb ist

Welche Unternehmen hierzu angehören, kann auf Seite 48 ff. Anlage A des Merkblattes zum Energiekostendämpfungsprogramm entnommen werden (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ekdp_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=6).

Förderstufe 2: 

Zuschüsse nach der Förderstufe 2 setzen voraus, dass das Unternehmen

  • Einer Wirtschaftsbranche der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehört
  • Ein energieintensiver Betrieb ist
  • In den Fördermonaten einen Betriebsverlust aufweist
Förderstufe 3:

Zuschüsse nach der Förderstufe 3 setzen voraus, dass das Unternehmen:

Unterstützung bei der Antragstellung zum Energiekostendämpfungsprogramm

Die Antragstellung ist sehr bürokratisch und kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Möchten Sie herausfinden, ob ihr Unternehmen energieintensiv im Sinne des Energiekostendämpfungsprogramms ist und ob sie einer Fördergruppe angehören? Unsere Kanzlei berät Sie gerne! 

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema „Energiekostendämpfungsprogramm“


Quellen zum Thema „Energiekostendämpfungsprogramm“

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ekdp_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=6

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ekdp-wird-verlaengert.html

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Foerderprogramm_Im_Ueberblick/Foerderprogramm_Im_Ueberblick_node.html   
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Unterlagen_Zur_Antragstellung/Unterlagen_Zur_Antragstellung_node.html

Foto von Karolina Grabowska von Pexels


Related Posts