Mieter kündigen Gründe: Wann darf ich einem Mieter kündigen? Welche Fristen sind zu beachten | Update 2023

Mietvertrag Kündigen Gründe und Firsten 2023
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Vermieter: Mietvertrag kündigen – Wann darf ich meinem Mieter kündigen?

Als Vermieter ordnungsgemäß kündigen – so gehts!

Das deutsche Mietrecht ist durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt, um Mieter als auch Vermieter zu schützen. Relevant wird immer wieder die Beendigung von Mietverhältnissen und unter welchen Umständen ein Vermieter seinem Mieter kündigen darf. Im Folgenden werden die wichtigsten Gründe und Fristen für eine Kündigung sowie die besonderen Bedingungen für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zusammengefasst.

Wann liegen Kündigungsgründe vor? Als Vermieter dem Mieter kündigen.

Als Vermieter kann einem Mieter aus unterschiedlichen Gründen gekündigt werden. Häufige Gründe sind:

  1. Zahlungsverzug: Wenn der Mieter seine Miete nicht pünktlich oder gar nicht zahlt, kann der Vermieter die Kündigung aussprechen. Dies setzt zuvor jedoch mehrfache Abmahnungen voraus, inklusive Fristsetzung.
  1. Vertragsverletzung: Soweit der Mieter gegen vereinbarte Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt, kann der Vermieter ebenfalls die Kündigung aussprechen, zum Beispiel, wenn ein bestehendes Verbot von Haustieren im Mietvertrag nicht beachtet wird, bei unerlaubter Untervermietung oder Verstößen gegen die Hausordnung. Auch die Gefährdung der Mietsache kann einen triftigen Grund darstellen. Verwiesen wird auf folgenden Artikel für weitere Informationen: https://rechtsanwaltkaufmann.de/allgemeinrecht/kann-man-einem-messie-mieter-fristlos-kundigen 
  1. Störung des Hausfriedens: Die nachhaltige Störung des Hausfriedens kann auch einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen, beispielsweise durch Lärmbelästigung oder Belästigung der Nachbarn.

Eigenbedarf: Möchte der Vermieter selbst oder seine Angehörigen die Wohnung nutzen, kann dem Mieter wegen Eigenbedarfs die Kündigung ausgesprochen werden.

Mietvertrag kündigen Fristen

Die Kündigungserklärung muss fristgemäß erfolgen. Gemäß § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung grundsätzlich drei Monate. Spricht der Vermieter die Kündigung nicht bis zum dritten Werktag eines Monats aus, wird verschiebt sich die Frist um einen weiteren Monat. Maßgeblich ist hier der Zugang der Kündigungserklärung. 

Ferner muss der Vermieter eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten, wenn der Mietvertrag bereits über fünf Jahre besteht. Nach achtjähriger Mietdauer beträgt die Frist neun Monate. Eine Verkürzung der gesetzlichen Fristen ist unzulässig. 

Ist das Festhalten an Kündigungsfristen unzumutbar, kann auch eine außerordentliche Kündigung erfolgen.

Mieter kündigen wegen Eigenbedarf

Die Eigenbedarfskündigung ist ein gesetzlich geregelter Sonderfall und unterliegt besonderen Voraussetzungen, § 573 BGB. Der Vermieter darf wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen oder an nahe Verwandte überlassen möchte, wie Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister. 

Zu beachten ist, dass der Vermieter in der schriftlichen Kündigungserklärung konkret begründen muss, warum er die Wohnung für sich oder seine Verwandten benötigt. Häufige Gründe sind hier wichtige Gründe wie Familienzuwachs oder pflegebedürftige Familienmitglieder. Eventuell muss der Vermieter auch eine Ersatzwohnung anbieten, sofern dies für ihn möglich ist. Dem Mieter ist genügend Zeit einzuräumen für die Entscheidungsfindung. 

Dem Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen ist nur zulässig, wenn der Vermieter einen berechtigten Interessenkonflikt hat. Auch kann der Mieter gemäß § 574 BGB Widerspruch erheben, wenn die Kündigung für ihn oder Familienmitglieder eine besondere Härte darstellen würde. Wichtig für den Vermieter ist, seine Kündigung konkret zu begründen und alle relevanten Tatsachen zu beachten. Hierfür kann das Einschalten eines Rechtsanwaltes sinnvoll sein. Missbräuchliches Nutzen des Kündigungsrechtes kann zudem zum Schadensersatz dem Mieter gegenüber verpflichten.

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Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema „Mieter kündigen Gründe“:

  • Wie kann ich Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen?

    Dem Mieter kann wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, wenn der Vermieter die Wohnung selbst nutzen oder an nahe Verwandte überlassen möchte, wie Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister.

  • Kann ich Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen, obwohl der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung erhebt?

    Ob im Einzelfall eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wirksam ist, hängt von einer Interessenabwägung ab. Ein Anwalt kann Ihnen im Einzelfall helfen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Wichtig ist eine konkrete Begründung der Eigenbedarfskündigung.

  • Fristen zur Mietvertragskündigung: was muss beachtet werden?

    Auch im Jahr 2023 gilt: Eine ordentliche Kündigung hat grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss dem Mieter rechtzeitig zugehen. Bei Mietverhältnissen über fünf Jahre verlängert sich die Frist auf sechs Monate, bei Mietverhältnissen über acht Jahre verlängert sich die Frist auf neun Monate.


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Quellen zum Thema „Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge“

  1. https://mieterengel.de/vermieterkuendigung/
  2. https://rechtsanwaltkaufmann.de/allgemeinrecht/kann-man-einem-messie-mieter-fristlos-kundigen


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