Kann man einem “Messie-Mieter” fristlos kündigen?

Rechtsanwalt Kaufmann Messie Mieter fristlos Kuendigen
Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

Messie in der Wohnung!

Viele Mieter wissen ganz genau, wie sie mit der Mietsache nach der Vorstellung des Vermieters umgehen sollen. Dies ist jedoch nicht immer so. Stellen Sie sich vor, dass sich Ihr Mieter als Messie erweist und die Wohnung völlig verwahrlosen lässt. Was können Sie in dieser Situation tun? Haben Sie das Recht dazu, dem „Messie“ fristlos zu kündigen?

Fallbeispiel für einen Messie Mieter in der Wohnung

Sie als Vermieter haben einen Mietvertrag mit einer Person geschlossen, die auf den ersten Blick sehr zuverlässig erschien. Plötzlich erweist sie sich jedoch als ein Messie. Der Mieter stellt die gesamte Wohnung mit verschiedenen Gegenständen zu, sodass die Durchgänge nur noch 50 bis 60 Zentimeter breit sind. Bis auf die Tatsache, dass man kaum mehr durch die Wohnung laufen kann, sind die Fenster und Balkone auch gar nicht mehr zu öffnen. Die Wohnung ist verwahrlost.

Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung eines Messie Mieters

Es ist dem Vermieter/ der Vermieterin nur in besonderen Fällen möglich, einem solchen „Messie Mieter“ fristlos zu kündigen. Für eine fristlose Kündigung bedarf es nämlich einer tatsächlichen und erheblichen Gefährdung der Mietsache.

Die ordentliche Kündigung (Lösung des Fallbeispiels)

In dem oben genannten Fall könnte es dem Vermieter / der Vermieterin schwer fallen, das Vorliegen einer solchen Gefährdung der Mietsache zu beweisen und damit dem “Messie” fristlos zu kündigen. Hier könnte jedoch gegebenenfalls eine ordentliche Kündigung, die hilfsweise ausgesprochen wird, zum Erfolg führen.

Suchen Sie einen Anwalt der Ihnen bei Ihrem Messie Mieter hilft?

Falls Sie es als Vermieter beziehungsweise Vermieterin mit einem solchen “Messie” zu tun haben, der Ihre Wohnung verwahrlosen lassen hat, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Quellen:


Wann kann man einem “Messie-Mieter” fristlos kündigen?

Es ist nicht immer möglich, einem „Messie-Mieter”, der die Wohnung verwahrlosen lässt, fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung setzt nämlich voraus, dass eine tatsächliche und erhebliche Gefährdung der Mietsache vorliegt.

Ist dies in einem solchen Fall unproblematisch?

Gerade in solchen Fällen, in denen der Mieter als Messie die Wohnung mit verschiedenen Gegenständen zustellt, ist es nicht einfach, das Vorliegen einer Gefährdung der Mietsache zu beweisen und damit dem “Messie-Mieter” fristlos zu kündigen.


Welches Rechtsmittel steht dem Vermieter alternativ zur Verfügung?

Wenn ein “Messie-Mieter” die Wohnung verwahrlosen lässt, könnte gegebenenfalls eine ordentliche Kündigung, die hilfsweise ausgesprochen wird, zum Erfolg führen.

Related Posts