Smarthome Mietwohnung: Datenschutz, Förderung für Vermieter 2023 | Update 2023

Smart Home Datenschutz und Förderung Smart Home Bafa 2023
Foto von Fabian Hurnaus

Smarthome Mietwohnung: Förderung für Vermieter und Datenschutz – Ein Update für 2023

Smarthome, Datenschutz und Förderung – So können Vermieter auch im Jahre 2023 die Wohnung modernisieren

Durch die Verknüpfung von Haushaltsgeräten, Sensoren und Steuerungseinheiten können Wohnungen und Häuser energieeffizienter und komfortabler gestaltet werden. Die Bundesregierung hat beschlossen, Vermieter beim Ausbau von Smarthomes zu fördern. Welche Fördermaßnahmen bestehen und was datenschutzrechtlich bei dem Ausbau von Smarthomes zu beachten ist, zeigt folgender Artikel.

Was ist ein Smarthome? Smarthome Mietwohnung.

Ein Smarthome ist ein vernetztes Wohnungskonzept, das eine zentralisierte Steuerung von Haushaltsgeräten, Heizung, Sicherheitssysteme und Beleuchtung ermöglicht. Dafür werden Sensoren und Automatisierungstechnologien in Wohnungen und Häuser eingebaut. Mit dem Ausbau einer Wohnung zu einem Smarthome können Energieeinsparungen erfolgen, mehr Sicherheit gegen Einbrüche und Schäden einhergehen und mehr Komfort für die Bewohner geboten werden.

Smarthome Vermieter müssen jedoch auch Datenschutzrecht berücksichtigen, sofern durch das Smarthome System personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Ausbau von Smarthome Systemen, wobei gleichzeitig der Schutz von Daten gewährleistet werden soll. Sowohl für Häuser als auch in Mietwohnungen können Smarthome Systeme installiert werden. Smarthome Vermietern wird die Möglichkeit geboten, ihre Wohnungen auf den neusten Stand der Technik zu bringen und gleichzeitig Energiekosten zu sparen.

Was genau wird gefördert? Förderung Smarthome BAFA

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Energieeffizienz beitragen. Ferner lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz Experten bezuschussen. Selbstverständlich können wir Sie im Prozess der Antragstellung unterstützen und beraten. 

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden unter anderem gefördert:

  • Smart-Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik
  • Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieverbräuchen
  • elektronische Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmemengenzähler 
  • Wohnungsdisplay zur Anzeige von aktuellen Daten der Heiz- und Elektroenergie
  • elektronische Heizkörperthermostate 
  • Integration von Luftqualitätssensoren, 
  • Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik 
  • intelligente Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten

Smarthome Datenschutz

Smarthome Datenschutz sollte nicht unterschätzt werden, denn durch das Smarthome System können (auch unwissentlich) personenbezogene Daten erhoben werden. 

Grundsätzlich gilt, dass die Auswertung von Daten möglich ist, sofern die Anforderungen des Datenschutzrechts beachtet und die Nutzungsbefugnis der Daten vertraglich abgesichert ist. Smarthome Vermieter müssen gegebenenfalls nachträglich den Mietvertrag anpassen, damit die Smarthome-Mietwohnung allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügt. Regelmäßig wird die Einwilligung des Mieters erforderlich sein. Bei der Vertragsanpassung ist rechtliche Beratung ratsam. 

Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Mietrecht (für Mieter und Vermieter) zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Professionelle Rechtsberatung bezüglich Smarthome, Förderung und Datenschutz

Bei der Förderung von Smarthome Mietwohnungen, Beantragung von Förderungen bei der BaFa und Einhaltung des Datenschutzes helfen wir Ihnen weiter!

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema „Smarthome Mietwohnung “:

  • Wie bekomme ich als Smarthome Vermieter Förderung für eine Smarthome-Mietwohnung?

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Ausbau von Smarthome Systemen. Über deren Website ist ein Antragsformular zu finden: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html;jsessionid=6000DA2A0EB512BB26AFEC3534F02A6A.intranet261

  • Wie verhält es sich mit Smarthome Datenschutz?

    Werden Smarthome Funktionen eingebaut und bei der Nutzung personenbezogene Daten erhoben, ist eine Einwilligung von den betroffenen Personen einzuholen. Gegebenenfalls muss der Mietvertrag angepasst werden.

  • Wie passe ich meinen Mietvertrag für die Smarthome-Mietwohnung an?

    Einzuholen ist insbesondere eine Einwilligung im Sinne der DSGVO, wenn personenbezogenen Daten erhoben werden. Bei der Anpassung ist das Hinzuziehen eines Rechtsexperten zu empfehlen.


Mehr zum Thema Mietwohnung:


Quellen zum Thema „Smarthome Mietwohnung & Datenschutz“

  1. https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
  2. https://www.haufe.de/immobilien/wohnungswirtschaft/was-ist-ein-smart-home/smart-home-vorteile-und-datenschutzbedenken_260_523684.html 
  3. https://www.energie-fachberater.de/strom-solar/smarthome-haustechnik/kfw-foerderung-fuer-das-smarthome.php


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