Kündigung und Strafe wegen gefälschtem Impfpass – Hilft die Kündigungsschutzklage?

Kündigung wegen gefälschtem Impfausweis - Verzweifelter Arbeitnehmer
Foto in Anlehnung an Anna Shvets und Markus Winkler von Pexels

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber wegen gefälschtem Impfpass – Hilft die Kündigungsschutzklage?

Geld- und Freiheitsstrafen für die Verwendung eines gefälschten Impfpasses. Aber auch der Arbeitsplatz ist nicht sicher!

Seit dem 24.11.2021 ist die Verwendung eines gefälschten Impfpasses oder anderer gefälschter Gesundheitszeugnisse durch den § 279 StGB unter Strafe gestellt. Das Strafmaß umfasst dabei Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, solange die Tat nicht nach anderen Vorschriften des gleichen Abschnitts im StGB schwerer bestraft wird. 

Neben diesen Strafen ist auch der Arbeitsplatz von Arbeitnehmern bedroht, weil die Verwendung eines gefälschten Impfpasses eine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtfertigt.

Können Arbeitgeber wegen eines gefälschten Impfpasses fristlos kündigen?

Mit der Verwendung eines gefälschten Impfpasses begeht der Arbeitnehmer in aller Regel eine Straftat, welche im Rahmen des § 279 StGB geahndet wird. Fällt einem Arbeitgeber die Verwendung eines gefälschten Impfpasses auf, kann er dem Arbeitnehmer fristlos nach § 626 BGB kündigen. Die begangene Straftat stellt dabei stets einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB dar. 

Eine aufgrund der Verwendung eines gefälschten Impfpasses ausgesprochene fristlose Kündigung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit wirksam. 

In der Regel könnte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch ordentlich kündigen, in einem solchen Fall wird eine vorherige Abmahnung aber aufgrund der Begehung einer Straftat nicht erforderlich sein.

Eine fristlose Kündigung erscheint auch wahrscheinlicher, da die Verwendung eines gefälschten Impfpasses durch den Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Last fallen kann. Hierdurch wird der Arbeitgeber unwillentlich dazu gebracht, gegen behördliche Corona-Vorgaben zu verstoßen, indem jener Personen beschäftigt, die entsprechend der behördlichen Auflagen dort nicht arbeiten dürfen. Einerseits verliert der Arbeitgeber damit das Vertrauen in seine Arbeitnehmer, zumal dadurch auch andere Mitarbeiter und Kunden gefährdet werden. Andererseits könnte der Arbeitgeber durch den Verstoß der behördlichen Regelungen mit Strafen belastet werden.

Kündigung wegen gefälschtem Impfpass – Wie kann man sich schützen?

Arbeitnehmer, die eine Kündigung aufgrund der Verwendung eines gefälschten Impfpasses erhalten haben, sind nicht komplett schutzlos. Mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich überprüfen. Hierbei trägt der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG die Beweislast, d.h. dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass es sich bei dem verwendeten Impfpass oder sonstigem Gesundheitszeugnis um eine Fälschung handelt. 

Eine weitere Möglichkeit des Arbeitgebers wäre es, gegenüber dem Arbeitnehmer eine fristlose Verdachtskündigung auszusprechen. Diese kommt dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vermutet wird, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde, dem Arbeitgeber jedoch die entsprechenden Beweise dafür nicht vorliegen.  Eine Verdachtskündigung kann nicht einfach so ausgesprochen werden. Jene unterliegt strengen Anforderungen, sodass der Arbeitnehmer nicht beim kleinsten Misstrauen gekündigt werden kann. 

Für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung müssen verschiedene objektiver Tatsachen wie beispielsweise Zeit, Ort oder Tathandlung vorliegen, die zu einem konkreten Verdacht gegen den Arbeitnehmer führen. Diese Tatsachen müssen vom Arbeitgeber genau benannt werden können, bloße subjektive Vermutungen reichen nicht aus. Zusätzlich muss anhand der Tatsachen eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Arbeitnehmer eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder Straftat begangen hat. Letztlich muss der Arbeitgeber vor der Verdachtskündigung im Rahmen einer Anhörung alles tun, um mögliche Missverständnisse mit dem Arbeitnehmer aufzuklären. Mangelt es an einer solchen Anhörung, ist eine Verdachtskündigung von vornherein unwirksam.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erhalten? Jetzt schnell handeln!

Arbeitnehmer, die bereits eine fristlose Kündigung wegen eines gefälschten Impfpasses erhalten haben oder sich ein Konflikt mit dem Arbeitgeber gerade aus diesem Grund anbahnt, sollten sich umgehend mit einem im Arbeitsrecht fachkundigen Rechtsanwalt in Kontakt setzen.

Nämlich muss gem. § 4 S. 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung bei einem Arbeitsgericht geklagt werden um festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht beendet wurde. Versäumen Arbeitnehmer diese Frist gilt die Kündigung durch den Arbeitgeber gem. § 7 KSchG als von Anfang an wirksam.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Kündigungsschutz und Corona?

Bei jeder Kündigung handelt es sich um einen Einzelfall. Allgemeine Aussagen über die Wirksamkeit einer Kündigung oder Erfolg einer Kündigungsschutzklage können nicht von vornherein getätigt werden. Sollten Sie eine Kündigung wegen eines gefälschten Impfpasses erhalten haben oder andere arbeitsrechtliche Fragen haben, dann kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 6 38 37 0 oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung.

Weiterhin thematisiert der Artikel ein Thema, welches aufgrund der Aktualität sehr dynamisch ist. Dies hat zur Folge, dass die Inhalte ständigen Änderungen unterliegen.

Fragen und Antworten zum Thema Strafe beim gefälschten Impfpass

Quellen

https://www.focus.de/finanzen/recht/neue-regeln-im-dezember-kein-pardon-mehr-fristlose-kuendigungen-wegen-fake-Impfpassen_id_24506299.html

https://www.haustec.de/management/normen-recht/kuendigung-wegen-gefaelschter-corona-nachweise

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verdachtskuendigung-zusaetzliche-anforderungen-beachten_76_422622.html#:~:text=Was%20Arbeitgeber%20bei%20einer%20Verdachtsk%C3%BCndigung%20beachten%20m%C3%BCssen&text=Um%20einen%20dringenden%20Verdacht%20anzunehmen,entscheidet%20das%20Gericht%20im%20Einzelfall.

https://www.test.de/Arbeitslosengeld-ALG-1-Antrag-Hoehe-Bezugsdauer-Sperrzeiten-Rechner-5620672-0/#:~:text=Wer%20sein%20Arbeitsverh%C3%A4ltnis%20selbst%20aufgibt,Sperrzeit%20von%20zw%C3%B6lf%20Wochen%20rechnen.
Quellen für Kündigung bei gefälschtem Impfpass

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