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September 28, 2015
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Widerrufsbelehrung der Kreissparkasse Verden genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen

Das Landgericht Verden hat in einem von der Kanzlei Kaufmann erwirkten Urteil vom 24.07.2015 (4 O 363/14) festgestellt, dass die Angabe lediglich einer Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Der Darlehensvertrag konnte allein deshalb wirksam widerrufen werden. Der von uns vertretene Kläger schloss im Jahr 2009 mit der Kreissparkasse Verden...
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