Steuerhehlerei vs. Steuerhinterziehung: Unterschiede, Parallelen & Beispiele | Update 2024

Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei erklärt - Übersicht 2024
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Steuerhehlerei erklärt: Ein Leitfaden vom Rechtsanwalt

Ein umfassender Leitfaden vom erfahrenen Rechtsanwalt zur Steuerhehlerei und die Strafe, der Ihnen alles erklärt, was Sie wissen müssen

Die Steuerhehlerei ist ein komplexes juristisches Thema, das oft mit Steuerhinterziehung verwechselt wird. Doch während sie Parallelen aufweisen, gibt es wichtige Unterschiede. In diesem Artikel beleuchten wir den Begriff der Steuerhehlerei, deren gewerbsmäßige Variante und erörtern den Unterschied zu Steuerhinterziehung.

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Steuerhehlerei und ihre Verbindung zur Steuerhinterziehung

Definition und rechtliche Grundlagen:

Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung sind Begriffe, die in der Öffentlichkeit oft Hand in Hand gehen und dennoch rechtliche Unterschiede aufweisen. Beide Delikte betreffen das Umgehen von Steuerpflichten, aber sie bezeichnen verschiedene Handlungen innerhalb dieses Rahmens.

Steuerhehlerei, wie im § 374 AO definiert, beschäftigt sich mit dem Handel von Waren, die aus einer vorherigen, rechtswidrigen und strafbaren Steuertat, wie Steuerhinterziehung oder Schmuggel, stammen. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem Erwerb, Verkauf oder Transport dieser unversteuerten Waren. Ein zentrales Element der Steuerhehlerei ist, dass es immer eine vorausgehende Straftat gibt – etwa die Steuerhinterziehung –, auf der die Steuerhehlerei aufbaut.

Der Unterschied zur Steuerhinterziehung:

Die Steuerhinterziehung hingegen, wie in § 370 AO beschrieben, bezieht sich direkt auf das vorsätzliche Verschweigen von Einkünften, das Unterlassen von steuerrelevanten Angaben oder andere Tricks, um die zu zahlende Steuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Es ist also der eigentliche Akt, dem Staat geschuldete Steuern nicht zu zahlen.

Was die rechtlichen Konsequenzen angeht, so gibt es deutliche Parallelen. Für beide Delikte sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor. Bei der Steuerhehlerei kann dies bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug bedeuten, wobei in besonders schweren Fällen – wie bei einer gewerbsmäßigen Begehung – die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen kann. Diese Strafmaße sind ähnlich wie bei der Steuerhinterziehung, was die Schwere und Bedeutung beider Vergehen unterstreicht.


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Tatbestandsvoraussetzungen der Steuerhehlerei

Die Steuerhehlerei stellt ein kompliziertes und vielschichtiges Delikt im deutschen Strafrecht dar. Ihre genauen Voraussetzungen und Nuancen sind im § 374 der Abgabenordnung (AO) festgehalten. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Paragrafen?

Zu Beginn ist festzustellen, dass nicht jedes Gut Gegenstand der Steuerhehlerei sein kann. Das Gesetz beschränkt das Tatobjekt ausschließlich auf körperliche Gegenstände. Das bedeutet, immaterielle Werte oder digitale Güter können nicht Gegenstand einer Steuerhehlerei sein. In der juristischen und polizeilichen Praxis stehen besonders häufig gehandelte Waren wie Zigaretten, Alkohol und Kaffee im Fokus. Doch auch Kraft- und Heizstoffe, die ohne ordnungsgemäße Versteuerung verkauft werden, fallen hierunter.

Ein weiterer zentraler Aspekt des § 374 AO ist die Notwendigkeit einer Vortat. Im Gegensatz zur allgemeinen Sachhehlerei muss bei der Steuerhehlerei bereits eine rechtswidrige, strafbare Handlung stattgefunden haben. Dies könnte unter anderem eine Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO sein, bei der bewusst Steuern hinterzogen wurden. Aber auch der Bannbruch nach § 372 AO oder ein Schmuggel gemäß § 373 AO könnten als Vortaten infrage kommen.

Es genügt dabei nicht, dass der Täter einfach in den Besitz des Tatobjekts gelangt. Er muss dieses Tatobjekt für sich selbst oder einen Dritten beschaffen, wobei der entscheidende Faktor ist, dass er erstmalig die vollständige Verfügungsgewalt darüber erlangt. Eine lediglich vorübergehende Aufbewahrung, auch wenn sie unrechtmäßig ist, erfüllt den Tatbestand der Steuerhehlerei nicht. Interessanterweise kann jedoch bereits der Versuch, z. B. unversteuerte Zigaretten zu erwerben, den Tatbestand der Steuerhehlerei erfüllen, auch wenn der Erwerb letztlich scheitert.

Ein zentraler Punkt, der oft in Gerichtsverhandlungen thematisiert wird, ist der Vorsatz des Täters. Dieser muss bewusst und willentlich gehandelt haben und zudem wissen, dass das infrage stehende Objekt aus einer strafbaren Handlung wie Steuerhinterziehung oder Schmuggel resultiert. Hierbei ist anzumerken, dass eine Person nur dann als Täter einer Steuerhehlerei betrachtet wird, wenn sie nicht bereits an der Vortat beteiligt war – es sei denn, sie hat die Vortat angestiftet. Wer also jemanden zur Steuerhinterziehung anstiftet und anschließend von dieser Straftat profitiert, kann sowohl als Anstifter zur Steuerhinterziehung als auch als Täter der Steuerhehlerei belangt werden.

Ein konkretes Beispiel – Die unversteuerten Zigaretten

Die Steuerhehlerei kann, gerade für Laien, ein abstraktes Rechtsgebiet darstellen. Daher hilft ein konkretes Beispiel, um das Phänomen besser zu greifen: der Handel mit unversteuerten Zigaretten.

Unversteuerte oder unverzollte Zigaretten sind in Deutschland ein weitverbreitetes Beispiel für Steuerhehlerei. Dieses Delikt wird in den Medien häufig aufgegriffen und zeigt, wie vermeintlich harmlose Handlungen wie der Kauf einer Stange Zigaretten zu rechtlichen Konsequenzen führen können. Insbesondere weil viele Menschen den Erwerb solcher Zigaretten als Kavaliersdelikt ansehen, das keinen großen Schaden anrichtet.

Doch wie genau sieht die Rechtslage aus? Interessanterweise unterscheidet das deutsche Recht hier nach Mengen. Wenn jemand weniger als 1.000 unversteuerte Zigaretten kauft, wird dieses Vergehen nicht als Straftat, sondern lediglich als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Die Grundlage hierfür findet sich im § 37 des Tabaksteuergesetzes (TabStG), welches eine Sonderregelung vorsieht, die die §§ 369 bis 374 AO für diese Fälle außer Kraft setzt. Bei einem solchen Kauf kann es zu einer Geldbuße kommen und die unversteuerten Zigaretten werden konfisziert.

Diese rechtliche Unterscheidung mag zunächst überraschen, doch sie hat einen praktischen Hintergrund: Eine Kriminalisierung jedes einzelnen Kaufs von unversteuerten Zigaretten würde zu einer enormen Belastung der Gerichte führen. Ein Strafverfahren wegen des Kaufs von zwei oder drei Stangen unversteuerter Zigaretten würde sich kaum lohnen und in vielen Fällen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Die wahre Gefahr und das Hauptziel der Strafverfolgungsbehörden sind jedoch nicht die kleinen Käufer, sondern die großen Händler und die dahinterstehenden Netzwerke. Es sind diese Hinterleute, die am Schwarzhandel mit unversteuerten Zigaretten erheblich verdienen und die größeren Mengen in Umlauf bringen. Für die Polizei und den Zoll sind daher gezielte Ermittlungen und Operationen gegen diese Netzwerke von besonderer Bedeutung, um den illegalen Handel an der Wurzel zu bekämpfen.

Strafenkatalog für Steuerhehlerei

1. Gesetzliche Grundlagen

Steuerhehlerei ist im deutschen Strafrecht in § 374 Abgabenordnung (AO) geregelt. Die Vorschrift lautet wie folgt:

§ 374 AO Steuerhehlerei

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. Erzeugnisse, die durch eine Steuerstraftat (§ 370) oder eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 378) erlangt worden sind, ankauft, sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder abzusetzen hilft, oder
  2. Erzeugnisse, hinsichtlich derer eine Steuerstraftat (§ 370) oder eine Steuerordnungswidrigkeit (§ 378) begangen worden ist, als deren Täter oder Teilnehmer erlangt, sich oder einem Dritten verschafft, ankauft, absetzt oder abzusetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

2. Strafmaß

Je nach Schwere des Falls und dem Umfang der Steuerhehlerei können die Strafen variieren:

  • Geldstrafe: Bei geringfügigen Fällen, besonders wenn die Schadenssumme niedrig ist.
  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren: Bei schwerwiegenderen Fällen oder wiederholten Taten.
Beispiel 1: Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 05.04.2023 – 1 StR 49/23

Im Januar 2023 erließ das Amtsgericht Nürnberg einen Durchsuchungsbeschluss in einer In diesem Fall wurde eine gewerbsmäßige Steuerhehlerei durch die Übernahme unversteuerter Zigaretten zum Zwecke des inländischen Weiterverkaufs behandelt. Hierbei wurde die Abgrenzung zur Steuerhinterziehung thematisiert. Der Händler erfüllte die Voraussetzungen des § 374 AO, da er unversteuerte Erzeugnisse ankaufte und absetzte.

Strafe: Der Mann erhielt eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

Beispiel 2: Verwendung unversteuerter Bauprodukte

Ein Bauunternehmer nutzte unversteuerte Baumaterialien, die er günstig von einem Lieferanten erworben hatte, der die Steuer nicht abgeführt hatte. Der Steuerschaden betrug mehrere zehntausend Euro. Der Unternehmer wurde gemäß § 374 AO verurteilt, weil er unversteuerte Erzeugnisse zum Zwecke der Verwendung in Bauprojekten beschaffte und verwendete.

Strafe: Der Bauunternehmer erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.

Beispiel 3: Handel mit unversteuertem Alkohol

Ein Händler importierte unversteuerten Alkohol und verkaufte ihn in Deutschland weiter. Der entstandene Steuerschaden führte zu einer Verurteilung wegen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung. Der Händler erfüllte die Voraussetzungen des § 374 AO, da er unversteuerte Erzeugnisse ankaufte und absetzte.

Strafe: Der Händler wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Steuerhehlerei Deutschland“:

  • Was ist der Hauptunterschied zwischen Steuerhehlerei und Steuerhinterziehung?

    Steuerhehlerei bezieht sich auf den Handel von Waren, die aus einer vorherigen Steuerstraftat stammen, während Steuerhinterziehung das vorsätzliche Verschweigen von Einkünften oder das Unterlassen von steuerrelevanten Angaben ist, um Steuern zu reduzieren oder zu vermeiden.

  • Welche Strafen können bei Steuerhehlerei verhängt werden?

    Bei Steuerhehlerei können Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug verhängt werden. In besonders schweren Fällen, wie bei einer gewerbsmäßigen Begehung, kann die Strafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.

  • Welche Waren sind häufig Gegenstand von Steuerhehlerei?

    In der Praxis sind insbesondere Zigaretten, Alkohol, Kaffee und teilweise Kraft- und Heizstoffe häufige Tatobjekte der Steuerhehlerei.


Mehr zum Thema Steuerhehlerei Deutschland:


Quellen zum Thema Steuerhehlerei Strafe:

https://www.buzer.de/374_AO.htm

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__374.html

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=%C2%A7%20374%20AO


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