Corona: Was tun, wenn ich die Überbrückungshilfe zurückzahlen muss?

Coronahilfe Zurückzahlen - Was muss ich tun wenn ich die Überbrückungshilfe zurückzahlen muss
Foto: Eigene Darstellung, angelehnt an Screenshot von https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Ist die Überbrückungshilfe kein Zuschuss?

Die Politik versprach doch eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Not leidende Unternehmen. Warum nun eine Rückzahlung?

Die Politik steht im Spannungsfeld zwischen sinnvoller Wirtschaftshilfe und knappen (Steuer-) mitteln. Es sollen gleichzeitig betroffene Unternehmen gestützt und auch Subventionsmissbrauch von Steuergeld verhindert werden. Dazu sind Regeln erforderlich, die teils dem EU-Beihilferecht, teils auch den FAQs der geldgebenden Körperschaft entstammen. Wem nach diesen Bestimmungen von Anfang an keine Überbrückungshilfe zustand, kann sich im Nachhinein einer Rückforderung ausgesetzt sehen.

Ich habe die Anträge nach bestem Gewissen ausgefüllt. Warum werde ich jetzt mit einer Rückzahlung belastet?

Die Hilfen sollten im Jahr 2020 und 2021 schnell in den Markt fließen und wurden nur summarisch auf Plausibilität geprüft. Jetzt geht man von einer allmählichen Erholung aus und prüft die Zahlungen noch einmal genau nach. Da die wenigsten sich die Mühe gemacht haben dürften, alle FAQs genau zu prüfen, kommen jetzt Detailfragen ans Licht.

Wonach wird bei einer Rückforderung von Coronahilfen entschieden?

Die Kontrollbestimmungen ergeben sich für jede Überbrückungshilfe-Art aus den zugehörigen FAQs, veröffentlicht unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Ergänzend sind EU-Verordnungen heranzuziehen. Bei der Zweitprüfung wird nun genauer geschaut, ob der Antragsteller antragsbefugt war, seine Kosten nachweisen kann und diese Kosten den Spielregeln entsprachen. Übersehene Tatbestände aus der summarischen Prüfung sowie Änderungen der Kostenlage können zu Rückforderungen führen.

Kann ich die Entscheidung über eine Rückforderung im Vorfeld beeinflussen?

Ja; oft geben die Landesbanken ihre Absicht vorweg bekannt; der Kontakt ist dann aber meist nur über prüfende Dritte möglich, um die Sachbearbeiter von zahlreichen Rückfragen der Betroffenen freizuhalten. Wenn seitens der Landesbanken Belege nachgefordert werden, gibt es auch hier die Möglichkeit der Einflussnahme. Es lohnt sich, über die prüfenden Dritten die Sach- und Rechtsfragen mit den Sachbearbeitern der Landesbanken im Vorfeld zu klären.

Wieso sind „prüfende Dritte“ zwischengeschaltet?

Die Sachbearbeiter der Landesbanken sollen von chaotischen Anträgen und Betrugsversuchen entlastet werden. Prüfende Dritte (in der Regel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte) fungieren somit als Plausibilitätsfilter und Datenaufbereiter für die Sachbearbeiter der Landesbanken.

Benötigen Sie Hilfe bei der Rückforderung der Überbrückungshilfe?

Die Kanzlei Kaufmann berät Sie in allen Fragen rund um das Thema Überbrückungshilfe. Wir stehen Ihnen professionell und kompetent zur Seite und beraten Sie individuell bei den Anträgen zur Überbrückungshilfe für Coronaausfällen und den Rückzahlungsbescheid. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Termin: 04202 / 6 38 37 0 oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema Überbrückungshilfe zurückzahlen


Quellen

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de


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