Vorsicht Falle! 5 gängige Fehler beim Haus bauen und planen |  Ratgeber & Recht

Risiken bei privaten Bauprojekten Rechtsanwalt für Baurecht 1
Foto: Eigene Darstellung angelehnt an Rodolfo Quirós: https://www.pexels.com/de-de/foto/selektiver-fokus-fotografie-zement-2219024/

Risiken bei privaten Bauprojekten – Das sollten Sie wissen!

Ratgeber: So können die größten Risiken beim Bauen eines Hauses vermieden werden!

Selten findet man Branchen mit so vielen Risiken wie das Baugewerbe. Dies liegt unter anderem daran, dass jedes Bauprojekt einzigartig ist und oftmals mehrere voneinander unabhängige Unternehmen an einem einzigen Projekt beteiligt sind. Bei privaten Bauprojekten stellt die Berücksichtigung der möglichen Risiken eine große Herausforderung dar. Daher ist das Erkennen dieser Risiken und ein effizientes Risikomanagement unentbehrlich. Doch was genau ist bei der Planung und beim Bauen eines Hauses zu beachten?

Lesen Sie hier mehr über allgemeine Risiken im Baurecht:

1. Kein ungeprüftes Unterschreiben des Bauvertrags und keine ungesicherten Vorauszahlungen

Wird Ihnen für den Bau eines Hauses vom Notar ein Vertragsentwurf vorgelegt, sollten Sie diesen nicht akzeptieren, ohne ihn zunächst zu prüfen. Nicht selten sind in einem solchen Entwurf Klauseln vorzufinden, welche den Verbraucher benachteiligen. Selbst wenn Ihnen aufgrund vieler Kaufinteressenten dazu geraten wird, schnell zu handeln, sollten Sie den Vertrag auf keinen Fall ohne bautechnische und rechtliche Prüfung durch qualifizierte Personen unterzeichnen. Hierfür ist auch in der Regel genügend Zeit, da der Notar den Vertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung an Sie übermitteln muss.

2. Keine ungesicherten Vorauszahlungen

Eine weitere Handlung, von der abzuraten ist, ist die ungesicherte Vorauszahlung. Bereits vor Fälligkeit der ersten Rate sollte gesichert sein, dass im Grundbuch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers erfolge und der Ratenzahlungsplan der Bauträger- und Maklerverordnung entspricht. Zudem ist es wichtig, dass sie das Grundstück schon vor dem Eigentumsübergang zur Sicherung der Finanzierung mit Grundschulden belasten können. Häufig sind im Grundbuch noch Grundschulden eingetragen.

3. Mangelhafte Leistungsbeschreibungen

Achten Sie darauf, dass eine ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung im Rahmen des Baus ihres Hauses erfolgt. Diese sind oftmals mangelhaft, da zum Beispiel Leistungen nicht oder unzureichend beschrieben werden. Außerdem sind viele Zusatzleistungen oft nicht im Kaufpreis enthalten, sodass der angenommene Festpreis am Ende vom tatsächlichen Festpreis abweicht. 

Nicht selten werden Ihnen vom Bauträger einseitige Leistungsentscheidungen auferlegt. Diese ermöglichen ihm, den Leistungsumfang nahezu beliebig zu verändern. Es wird dringend davon abgeraten, solch einseitigen Rechte hinzunehmen. Bei Eigentumswohnungen ist besonders auf Klauseln zu achten, in denen sich der Bauherr vorbehält, eine Teilung oder Änderung nachträglich zu erklären. Diese sollten Sie als Käufer ebenfalls nicht akzeptieren.

4. Warum Sie Verzögerungen mit Vertragsstrafen absichern

Die Bauzeit, der Baubeginn sowie der Fertigstellungstermin sind beim Hausbau sehr bedeutende verbindliche Vertragsfristen und demnach allenfalls samt Vertragsstrafen, die mit diesen Fristen verknüpft sind, vertraglich zu regeln. Sollten diese fehlen, riskieren Sie, dass ihre Planung nicht aufgeht und Sie unter anderem ihre alte Wohnung kündigen, bevor Sie in ihre neue Immobilie einziehen können.

5. Sicherheitsleistungen vereinbaren    

Ebenfalls vertraglich zu vereinbaren sind Sicherheitsleistungen. Der Erwerber darf nämlich bei fehlender Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft seitens des Bauträgers im Sinne des BGB fünf Prozent der gesamten Vertragssumme von der ersten Abschlagzahlung einbehalten. Ist dies nicht im Vertrag geregelt, kann es zu Problemen kommen, wenn der Verbraucher einen Abzug vornimmt. 

Ferner wird empfohlen, für den Fall einer Bauträgerpleite vorzusorgen, da Gewährleistungsansprüche im Falle einer Insolvenz des Bauträgers nicht mehr durchgesetzt werden können und damit wertlos werden. Hierbei erscheint die Vereinbarung einer Sicherheit für spätere Mängelansprüche sinnvoll.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem privaten Bauprojekt?

Ihnen fällt es schwer, den beim Hausbau richtig zu planen und Sie haben Schwierigkeiten bei einem der 5 aufgezählten Punkte? Oder haben Sie andere Fragen zu Ihrem privaten Bauprojekt? Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Termin: 04202 / 6 38 37 0 oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema Haus bauen und planen

  1. Warum sollte das ungeprüfte Unterschreiben von Verträgen vermieden werden?

    Sie sollten den Vertrag nicht ungeprüft annehmen, da sich in solchen Entwürfen nicht selten Regelungen finden, die den Verbraucher benachteiligen. Auch wenn Ihnen aufgrund der Vielzahl an Kaufinteressenten zu schnellem Handeln geraten wird, sollten Sie auf keinen Fall einen Vertrag ohne bauliche und rechtliche Prüfung durch einen Sachkundigen abschließen. Hierfür haben Sie grundsätzlich genügend Zeit, da der Notar Ihnen den Vertragsentwurf spätestens zwei Wochen vor der Beurkundung zukommen lassen muss.

  2. Worin liegt das Risiko bei mangelhaften Leistungsbeschreibungen?

    Leistungsbeschreibungen sind oft fehlerhaft, zum Beispiel ist die Leistung nicht oder nicht ausreichend beschrieben. Außerdem sind viele Serviceleistungen oft nicht im Kaufpreis enthalten, sodass der angenommene Festpreis am Ende vom tatsächlichen Festpreis abweicht. Nicht selten werden Ihnen vom Bauträger einseitige Leistungsentscheidungen auferlegt. Diese ermöglichen ihm, den Leistungsumfang nahezu beliebig zu verändern. Es wird dringend davon abgeraten, solche einseitigen Rechte zu akzeptieren. Bei Eigentumswohnungen ist besonders auf die Klausel zu achten, in der sich der Bauherr vorbehält, eine Teilung oder Änderung nachträglich zu erklären. Auch diese sollten Sie als Käufer nicht akzeptieren.

  3. Warum sollten Sie Verzögerungen mit Vertragsstrafen absichern und Sicherheitsleistungen vereinbaren?

    Beim Hausbau sind Bauzeit, Baubeginn und Fertigstellungstermin dringende verbindliche Vertragsbedingungen und sollten daher ggf. inklusive der darauf bezogenen Vertragsstrafen vertraglich festgehalten werden. Fehlen diese, riskieren Sie, dass Ihr Vorhaben nicht wie geplant umgesetzt wird. Dies kann zum Beispiel dazu führen, dass Sie Ihre alte Wohnung vor Einzugsmöglichkeit in die neue Immobilie verlassen müssen. 
    Die Sicherheitsleistung wird ebenfalls im Vertrag vereinbart. Fehlt es nämlich an einer Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft des Bauträgers, kann der Erwerber von der ersten Anzahlung 5 % der Gesamtauftragssumme im Sinne des BGB einbehalten. Ist dies nicht im Vertrag festgelegt, kann es im Falle eines Abzugs des Verbrauchers zu Problemen kommen. 
    Auch für den Insolvenzfall eines Bauträgers ist eine Vorsorge empfehlenswert, da hierbei Gewährleistungsansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können und somit wertlos werden. Die Vereinbarung einer Sicherheit für spätere Mängelansprüche erscheint hierbei sinnvoll.


Quellen