Alles, was Sie zur Insolvenz in Eigenverwaltung wissen müssen! | 2021

Alles, was Sie zur Insolvenz in Eigenverwaltung wissen müssen! | 2021
Foto von Oleg Magni von Pexels

Bedeutung der Insolvenz in Eigenverwaltung

Sie oder Ihr Unternehmen stehen kurz vor einer Insolvenz? Dann könnte die Insolvenz in Eigenverwaltung möglicherweise im Gegensatz zur handelsüblichen Insolvenz, für Sie der bessere Weg sein.

Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Zunächst einmal, was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Sie als Schuldner behalten die Verfügungsgewalt über Ihr Unternehmen, wodurch Sie trotz Insolvenz die Kontrolle behalten, welche Sie bei einer handelsüblichen Insolvenz an Ihren Insolvenzverwalter abgeben müssen. Bei der Insolvenz in Eigenverwalter bekommen sie lediglich einen Sachverwalter an die Seite gestellt, der eine rein überwachende Funktion hat.

Wie bereiten Sie sich am besten auf eine Insolvenz in Eigenverwaltung vor?

Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung vornehmen, kommen oftmals deutlich gestärkter aus dieser heraus. Dies liegt daran, dass die Passivseite der Bilanz durch die Verzichte der Gläubiger optimiert werden kann und durch die Insolvenz ein Spielraum entsteht, indem dieses unter Insolvenzschutz komplett saniert werden kann. 

Dafür wird vorab ein Insolvenzplan erstellt, indem klar definiert wird, welcher Gläubiger was bekommt. Meistens 5-20 % Ihrer Ausgangsforderung, auf den Rest der Forderung müssen die Gläubiger aufgrund der Insolvenz verzichten. Hierdurch kommt ein Sanierungsgewinn zustande, der bei guter Gestaltung des Insolvenzplanes steuerfrei ist. Dadurch steigt in der Regel auch die Eigenkapitalquote um ca. 40-70 %. 

Dabei kommt es jedoch auf die richtige Begleitung in Ihrem Verfahren an. Welche Ihre Insolvenz in Eigenverwaltung rechtssicher gestalten kann. Ohne eine solche Begleitung sinken Ihre Chancen, eine ordnungsgemäße Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen.

Ablauf der Insolvenz in Eigenverwaltung

Mit Eröffnung der Insolvenz in Eigenverwaltung wird Ihnen ein Sachverwalter zugeteilt, der eine Kontroll- und Überwachungsfunktion ausübt.

Der vorher aufgestellte Insolvenzplan wird durchgeführt und die Maßnahmen werden weiter ausgearbeitete und umgesetzt. Hierbei kommt es besonders auf eine gute Zusammenarbeit mit den Gläubigern an, da diese letztendlich entscheiden, ob der Insolvenzplan durchgeführt wird. Dabei finden meist innerhalb von 2 Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung eine Gläubigerversammlung statt, in der der Insolvenzplan besprochen wird und die Gläubiger für oder gegen diesen stimmen.

Hierbei wird noch einmal deutlich, dass der Insolvenzplan die bedeutendste Rolle in der Insolvenz in Eigenverwaltung. Ist dieser nicht perfekt ausgearbeitet, weist Lücken auf oder ist nicht rechtssicher, werden die Gläubiger nicht für diesen stimmen und Sie geraten in eine normale Insolvenz, in der Sie keinerlei Mitbestimmungsrecht mehr haben.

Suchen Sie einen Anwalt für eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Sie möchten eine Insolvenz in Eigenverwaltung vornehmen oder möchten Ihre Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, wie Sie in einer Insolvenz vorgehen sollen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen.


Was ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung?

Sie als Schuldner behalten die Verfügungsgewalt über Ihr Unternehmen, wodurch Sie trotz Insolvenz die Kontrolle behalten, welche Sie bei einer handelsüblichen Insolvenz an Ihren Insolvenzverwalter abgeben müssen. Bei der Insolvenz in Eigenverwalter bekommen sie lediglich einen Sachverwalter an die Seite gestellt, der eine rein überwachende Funktion hat.

Was müssen Sie bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung beachten?

Unternehmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung vornehmen, kommen oftmals deutlich gestärkter aus dieser heraus. Dies liegt daran, dass die Passivseite der Bilanz durch die Verzichte der Gläubiger optimiert werden kann und durch die Insolvenz ein Spielraum entsteht, indem dieses unter Insolvenzschutz komplett saniert werden kann. 

Um solch ein Ergebnis erzielen zu können, wird vorab ein Insolvenzplan erstellt, in welchem zunächst klar definiert wird, welcher Gläubiger was bekommt. Dabei beläuft sich die Ausgangsforderung der Gläubiger meist auf 5-20 %, auf den Rest Ihrer Forderungen haben sie aufgrund der Insolvenz keinen Anspruch mehr. Die dadurch entstandenen Sanierungsgewinne sind bei guter Gestaltung des Insolvenzplanes steuerfrei. Wodurch dann in der Regel auch die Eigenkapitalquote um ca. 40-70 % steigt.

Um das zu erreichen, kommt es auf die richtige Begleitung in Ihren Verfahren an. Welche Ihre Insolvenz in Eigenverwaltung rechtssicher gestalten kann. Ohne eine solche Begleitung sinken Ihre Chancen, eine ordnungsgemäße Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen.

Wie ist der Ablauf einer Insolvenz in Eigenverwaltung?

Der vorher aufgestellte Insolvenzplan wird durchgeführt und die Maßnahmen werden weiter ausgearbeitete und umgesetzt. Hierbei kommt es besonders auf eine gute Zusammenarbeit mit den Gläubigern an, da diese letztendlich entscheiden, ob der Insolvenzplan durchgeführt wird. Dabei finden meist innerhalb von 2 Wochen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung eine Gläubigerversammlung statt, in der der Insolvenzplan besprochen wird und die Gläubiger für oder gegen diesen stimmen. Hierbei wird noch einmal verständlich, dass der Insolvenzplan die bedeutendste Rolle in der Insolvenz in Eigenverwaltung. Ist dieser nicht perfekt ausgearbeitet, weist Lücken auf oder ist nicht rechtssicher, werden die Gläubiger nicht für diesen stimmen und Sie geraten in eine normale Insolvenz, in der Sie keinerlei Mitbestimmungsrecht mehr haben.

Quellen

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