Übersicht aller Überbrückungshilfen für Unternehmen und Selbstständige

Anwalt bei Corona Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige
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Überbrückungshilfe Corona-Krise

In diesem Beitrag befassen wir uns mit den Überbrückungshilfen für Unternehmen und Selbstständige während der COVID-19-Pandemie.

Was ist die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe während der COVID-19-Pandemie ist ein Programm vom Bund, welches Unternehmen und Selbstständigen ermöglicht, Ihre Fixkosten bei coronabedingten Umsatzausfällen zurückerstattet zu bekommen. Dabei gibt es verschiedene Arten von Überbrückungshilfen

Was für Überbrückungshilfen gibt es?

Zur Zeit unterscheidet man zwischen vier verschiedenen Überbrückungshilfen. Nachfolgend werden diese einmal kurz für Sie erklärt.

Neustarthilfe

Die Neustarthilfe bietet Unterstützung für Soloselbstständige bei denen die wirtschaftliche Tätigkeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist. Die Soloselbstständigen haben jedoch nur geringe betriebliche Fixkosten, weshalb sie nicht von der Überbrückungshilfe III (siehe unten) umfasst werden. Bei der Neustarthilfe können Sie einmalig einen Betrag von bis zu 7500 Euro beantragen. Dieser Wert ermittelt sich aus einem sechsmonatigen Referenzumsatz, auf Basis von 2019. Liegen dabei Umsatzeinbußen von bis zu 60 % vor, kann der volle Betrag eingefordert werden.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Überbrückungshilfe III

Bei der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Sie erhalten Fixkostenzuschüsse, wenn sie mindestens 30 % Umsatzeinbußen zwischen November 2020 und Juni 2021 zu verzeichnen haben. Dabei werden je nach Höhe des Umsatzeinbruches Fixkosten von bis zu 1,5 Millionen Euro erstattet.

Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Novemberhilfe und Dezemberhilfe

Die November- und Dezemberhilfe, auch außerordentliche Wirtschaftshilfe genannt, unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die durch die COVID-19-Pandemie seit dem 02. November 2020 schließen mussten. Dabei erhalten diese eine einmalige Unterstützung von bis zu 75 % des jeweiligen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019. Unternehmen, die bundesweit erst ab Mitte Dezember 2020 schließen mussten (u. a. Friseursalons, Einzelhandel) sind nicht antragsberechtigt.

Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2021. Änderungsanträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Überbrückungshilfe II

Schließlich gibt es noch die Überbrückungshilfe II. Diese unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die von April bis August 2020 und von September bis Dezember 2020 Corona-bedingte Umsatzeinbußen hatten. Dabei werden maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet.

Die Antragsfrist der Erstanträge endet am 31. März 2021. Änderungsanträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.

Wie kann man die Überbrückungshilfe beantragen?

Die Beantragung läuft über eine dritte Person. Dabei kommen bisher Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie über vereidigte Buchprüfer in Frage. Seit dem 30.09.2020 dürfen aber auch Anwälte für Ihre Mandanten Überbrückungshilfen beantragen.

Soloselbstständige können über diese Webseite: Direktantrag Überbrückungshilfe auch selbständig einen Antrag stellen.

Suchen Sie einen Anwalt für einen Überbrückungshilfe-Antrag?

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Was ist eine Überbrückungshilfe?

Während der COVID-19-Pandemie hat der Bund ein Programm ins Leben gerufen, welches Unternehmen und Selbstständigen ermöglicht, Ihre Fixkosten bei Corona-bedingten Umsatzausfällen zurückerstattet zu bekommen.

Wie viele Überbrückungshilfen gibt es momentan?

Zur Zeit unterscheidet man zwischen 4 verschiedenen Überbrückungshilfen, Welche aufsteigend nummeriert sind.

Wie kann man eine Überbrückungshilfe beantragen?

Unternehmen können die Überbrückungshilfe durch Dritte beantragen. Dabei kann der Antrag von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten sowie über vereidigte Buchprüfer gestellt werden.

Soloselbstständige können Ihren Antrag selbst über diese Webseite beantragen:

Hier Antrag Stellen

Quellen

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/

https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle/coronakrise-anwaelte-koennen-fuer-mandanten-ueberbrueckungshilfen-bis-zum-30920-beantragen-n132083

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