Wohnung Eigenbedarf anmelden: Eigenbedarf Mieterschutz im Jahr 2025

Wohnung Eigenbedarf anmelden 2025 - Eigenbedarf Mieterschutz und wann kann man Eigenbedarf anmelden
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Kündigung einer Wohnung durch Anmeldung eines Eigenbedarfs: Wann ist sie unwirksam?

Ein Blick auf einen aktuellen Gerichtsbeschluss zum Thema Wohnung Eigenbedarf anmelden

In der heutigen Zeit, in der der Wohnungsmarkt zunehmend unter Druck steht, sehen sich Mieter:innen immer häufiger mit dem Problem konfrontiert, dass Vermieter versuchen, sie mittels fragwürdiger Methoden aus ihren Mietwohnungen zu drängen. Ein besonders kühner Fall, der kürzlich vor dem Landgericht Berlin verhandelt wurde, verdeutlicht die Gefahren von Missbrauch im Zusammenhang mit der Anmeldung von Eigenbedarf.

Rechtsmissbräuchliche Anmeldung von Eigenbedarf bei der Kündigung einer Wohnung: Ein Fall vor Gericht

Ein Vermieter aus dem Berliner Raum versuchte gemeinsam mit seinem Ehepartner, auf Kosten eines anderen Mieters Profit zu machen. Der Plan war simpel: Die Wohnung des Ehepartners sollte gekündigt werden, um sie zu einem höheren Preis zu verkaufen. Im Gegenzug sollte der nun wohnungslose Ehepartner in die Wohnung eines anderen Mieters ziehen – unter dem Vorwand des Eigenbedarfs.

Der Vermieter begründete die Kündigung mit dem angeblichen Eigenbedarf seines Ehepartners, der die Wohnung als Wohn- und Arbeitsstätte benötigen würde.

Rechtsmissbräuchliche Eigenbedarfskündigung der Wohnung – Wann kann man Eigenbedarf anmelden?

Jedoch zeigte das Gericht in diesem Fall auf, dass die Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich war und daher keinen Bestand hatte. 

Im Rahmen des Mieterschutzes kann Eigenbedarf nur dann rechtmäßig angemeldet werden, wenn sich die Lebensverhältnisse oder -bedürfnisse des Vermieters oder seiner Familienangehörigen tatsächlich verändert haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Familienangehöriger selbst gekündigt wurde.

Zwar lag vorliegend eine Kündigung vor, welche der Vermieter seinem Ehemann gegenüber erklärte. Da dieser jedoch mangels jeglicher Zweifel darüber, dass er sofort mit einer neuen Wohnung versorgt wird, überhaupt keinen Widerstand gegen die Kündigung leistete, stellte das Gericht fest, dass der angegebene Eigenbedarf nur konstruiert wurde, um gesetzliche Vorschriften zu umgehen und folglich rechtsmissbräuchlich war.

Umgehung des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in diesem Fall deutlich wurde, ist die Frage der Umgehung gesetzlicher Vorschriften.

Das Gericht stellte fest, dass der Vermieter mit der Anmeldung des vermeintlichen Eigenbedarfs lediglich versuchte, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen, da eine reguläre Kündigung des Mieters unter den strengen Voraussetzungen des § 573 Abs. 2 Nr. 3, die im Lichte des Mieterschutzes zwingend einzuhalten sind, erfolglos geblieben wäre. 

Nach dieser Vorschrift dürfen Vermieter nämlich nur dann wegen eines Verwertungsinteresses die Wohnung kündigen, wenn sie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würden.

Da jedoch keine der beiden Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt waren, wurde das Handeln des Vermieters vom Gericht als rechtswidrig eingestuft und entsprechend abgewiesen.

Wichtig: Änderungen für 2025 und wie Sie damit umgehen können

Ab 2025 müssen Vermieter:innen die Eigenbedarfskündigung detailliert begründen, mit klaren Fakten und Belegen statt pauschaler Formulierungen. Die Kündigungsfrist verlängert sich für Mietverhältnisse über acht Jahre auf bis zu neun Monate. Zudem gilt eine Anbietpflicht: Vermieter:innen müssen vergleichbare Wohnungen bis zum Ende der Kündigungsfrist anbieten; unterbleibt dies, entstehen nun nur noch Schadensersatz-, nicht aber Unwirksamkeits-ansprüche. Fällt der angemeldete Eigenbedarf vor Auszug weg, kann der Mieter ebenfalls Schadensersatz fordern, ohne dass die Kündigung gekippt wird. Der BGH hat klargestellt, dass Cousins und Cousinen nicht zu den privilegierten Angehörigen zählen. Parallel fordert der Bundesrat (Drs. 68/25, Feb. 2025) eine sozialere Ausgestaltung und stärkeren Mieterschutz.

Empfohlene Praxis-Schritte:

  1. Bedarf präzise dokumentieren: Schriftliche Begründung mit Nachweisen wie Arbeits- oder Studienverträgen
  2. Fristen früh planen: Kündigung so aussprechen, dass bis zu neun Monate Frist sicher eingehalten sind
  3. Fachliche Beratung hinzuziehen: Mietrechts-Anwält:innen vermeiden Form- und Begründungsfehler
  4. Alternativwohnungen anbieten: Vergleichbare Objekte zeitnah nennen oder vermitteln

Regionale Sonderregeln prüfen: Auf lokale Mieterschutzverordnungen achten (z. B. Ballungsräume) 


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Wohnung Eigenbedarf anmeldenzur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Schützen Sie Ihre Rechte: Unsere Unterstützung bei Kündigungen und Eigenbedarfsanmeldung

Angesichts solcher Fälle, in welchen Vermieter missbräuchlich Eigenbedarf anmelden und ihren Mietern die Wohnung kündigen, ist es für Mieter:innen wichtig, ihre Rechte zu kennen und sich bei Missbrauch des Eigenbedarfs sowie bei anderweitig rechtswidrigen Kündigungen rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. 

Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt und Sie gerecht behandelt werden. Bei einer kostenpflichtigen Ersteinschätzung prüfen wir Ihren Fall und zeigen Ihnen mögliche Handlungsoptionen auf, um gegen unrechtmäßige Kündigungen vorzugehen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Mietrecht und setzen Sie sich für Ihre Rechte ein. Für eine umfassende Beratung und Unterstützung stehen wir Ihnen unter:

📞 Tel.: 04202 / 638370

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Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Wohnung Eigenbedarf anmelden 2025:

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Eigenbedarfskündigung rechtmäßig ist?

    Um eine Eigenbedarfskündigung rechtmäßig anmelden zu können, müssen sich die Lebensverhältnisse oder -bedürfnisse des Vermieters oder seiner Familienangehörigen tatsächlich verändert haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn einem Familienangehörigen selbst die Wohnung gekündigt wurde.

  • Wie hat das Gericht den Missbrauch im Zusammenhang mit der Anmeldung von Eigenbedarf bei der Kündigung der Wohnung in diesem speziellen Fall beurteilt?

    Das Gericht beurteilte die Anmeldung von Eigenbedarf in diesem speziellen Fall als rechtsmissbräuchlich. Der Vermieter versuchte, die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen, indem er einen konstruierten Eigenbedarf seines Ehepartners angab, um die Wohnung zu einem höheren Preis zu verkaufen und den nun wohnungslosen Ehepartner in eine andere Wohnung ziehen zu lassen.

  • Warum wurde das Handeln des Vermieters als rechtswidrig eingestuft und abgewiesen?

    Das Handeln des Vermieters wurde als rechtswidrig eingestuft und abgewiesen, da keine der beiden Voraussetzungen des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB für eine rechtmäßige Kündigung wegen Verwertungsinteresses erfüllt war. Weder war der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert, noch hätte er dadurch erhebliche Nachteile erlitten.
    Die Anmeldung des Eigenbedarfs bei der Kündigung der Wohnung war vorliegend nur ein Vorwand, diese Voraussetzungen, die dem Mieterschutz zugutekommen, zu umgehen.


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