ADAC-Kreditkarte Betrug: Solarisbank-Kunden aufgepasst
Seit dem Wechsel der ADAC-Kreditkartenverwaltung zur Solarisbank melden zahlreiche Mitglieder unautorisierte Abbuchungen im vierstelligen Bereich. Was hinter den Betrugsfällen steckt, wie Sie sich schützen und wie Sie Ihr Geld zurückbekommen.

Seit dem Wechsel der ADAC-Kreditkartenverwaltung zur Solarisbank im September 2024 melden zahlreiche Mitglieder unautorisierte Abbuchungen zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Betroffen sind auch Kundinnen und Kunden, die ihre Karte monatelang gar nicht genutzt hatten. Die BaFin prüft die Vorfälle, gleichzeitig zeigen mehrere Gerichtsentscheidungen, dass Betroffene ihr Geld über § 675u BGB zurückfordern können.
Wie läuft der Kreditkartenbetrug bei der ADAC-Kreditkarte ab?
Im Zuge der Migration von rund 1,1 Millionen ADAC-Kreditkarten zur Solarisbank im September 2024 kam es zu einer massiven Häufung von Betrugsfällen. Zahlreiche Kundinnen und Kunden meldeten unautorisierte Abbuchungen im vierstelligen Bereich, obwohl sie die entsprechenden Transaktionen nie ausgelöst hatten. Die Täter setzten dabei unter anderem auf klassisches Phishing über gefälschte E-Mails, nachgebaute Webseiten und irreführende Google-Anzeigen, um an Zahlungsdaten zu gelangen. Wie sich solche Maschen von Smishing über Vishing bis zu KI-Stimmen erkennen lassen, zeigt der Ratgeber Phishing erkennen: Smishing, Vishing, Quishing und KI-Stimmen im Online-Banking.
Auffällig ist, dass auch Personen betroffen waren, die ihre Karte über Monate oder Jahre nicht aktiv genutzt und keine verdächtigen Aktivitäten bemerkt hatten, bis plötzlich erhebliche Summen abgebucht wurden. Das deutet darauf hin, dass neben individuellem Fehlverhalten auch technische Schwachstellen im System der Solarisbank eine Rolle gespielt haben könnten.
Was tun, wenn Sie bereits vom ADAC-Kreditkartenbetrug betroffen sind?
Schnelles Handeln entscheidet, und zwar in dieser Reihenfolge:
- Karte sofort sperren. Über die Hotline Ihres Kartenherausgebers oder über den zentralen Sperr-Notruf 116 116, kostenfrei aus allen Netzen, aus dem Ausland +49 116 116. Der Sperr-Notruf greift nur bei Herausgebern, die sich ihm angeschlossen haben — rufen Sie im Zweifel zusätzlich die Nummer auf Ihrer Abrechnung an. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Sperrung.
- Umsätze sichern. Screenshots aller unbekannten Buchungen, dazu die Abrechnung als PDF. Halten Sie fest, wann Ihnen die Abbuchung zum ersten Mal aufgefallen ist — davon hängt ab, ob Sie „unverzüglich" gemeldet haben (§ 676b Abs. 1 BGB).
- Schriftlich bei der Bank widersprechen. Nicht nur anrufen. Verlangen Sie ausdrücklich die Erstattung nach § 675u BGB und setzen Sie eine Frist. Ein Telefonat lässt sich später nicht beweisen.
- Anzeige bei der Polizei erstatten. Das dokumentiert den Vorfall und ist gegenüber der Bank oft das Argument, das eine pauschale Ablehnung beendet.
- Ablehnung nicht hinnehmen. Lehnt die Bank ab, fordern Sie schriftlich die Nachweise an, die sie nach § 675w BGB vorlegen muss. Bleibt es bei der Ablehnung, lassen Sie den Fall anwaltlich prüfen — die Frist von 13 Monaten (§ 676b Abs. 2 BGB) läuft weiter.
Nach § 675u BGB ist die Bank verpflichtet, eine nicht autorisierte Zahlung zu erstatten und das Konto unverzüglich, spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags nach Ihrer Meldung, wieder auf den ursprünglichen Stand zu bringen. Wann die Bank darüber hinaus für einen Betrugsschaden haftet und wann grobe Fahrlässigkeit des Kunden dagegenspricht, erklärt der Beitrag Online-Banking-Betrug: Wann die Bank haftet und Ihr Geld erstatten muss. Die Beweislast liegt bei der Bank: Sie muss nachweisen, dass die Zahlung tatsächlich autorisiert war oder dass grobe Fahrlässigkeit vorlag. In der Praxis reagieren Banken auf die erste Anfrage trotzdem häufig zögerlich oder lehnen eine Rückzahlung zunächst ab.
Dass sich eine konsequente Durchsetzung lohnt, zeigen bereits ergangene Gerichtsentscheidungen: In mehreren Verfahren hat die Solaris SE nach gerichtlicher Auseinandersetzung eine vollständige Entschädigung inklusive Zinsen und Kosten geleistet. Wer eine erste Ablehnung der Bank nicht hinnimmt, kann seinen Anspruch also erfolgreich durchsetzen.
Rechtsstand: Juli 2026.
Wer zahlt bei Kreditkartenbetrug?
Grundsätzlich die Bank, nicht Sie. Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss der Zahlungsdienstleister den Betrag unverzüglich erstatten (§ 675u BGB). Von Ihnen kann er höchstens 50 Euro verlangen, und auch die nur, wenn Sie den Missbrauch hätten bemerken können (§ 675v Abs. 1 und 2 BGB). Den vollen Schaden tragen Sie nur ausnahmsweise — bei Betrugsabsicht oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Bis wann muss ich eine unautorisierte Abbuchung melden?
Unverzüglich, nachdem Sie sie bemerkt haben — und spätestens 13 Monate nach dem Belastungstag. Die Anzeigepflicht steht in § 676b Abs. 1 BGB. Melden Sie sich nicht spätestens 13 Monate nach der Belastung, sind Ihre Ansprüche ausgeschlossen (§ 676b Abs. 2 BGB). Diese Frist beginnt allerdings erst zu laufen, wenn die Bank Sie ordnungsgemäß über den Zahlungsvorgang unterrichtet hat — wer nie eine Abrechnung erhalten hat, verliert seine Ansprüche also nicht automatisch.
Weil bei der ADAC-Kreditkarte gerade auch Karten betroffen waren, die über Monate nicht genutzt wurden, ist das praktisch wichtig: Prüfen Sie jede Abrechnung, auch wenn Sie die Karte gar nicht einsetzen. Eine Abbuchung, die ein Jahr lang unbemerkt bleibt, ist am Ende möglicherweise nicht mehr durchsetzbar.
Was gilt, wenn die Bank Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft?
Dann kommt es auf drei Normen an — und die stehen überwiegend auf Ihrer Seite. Bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments kann die Bank grundsätzlich höchstens 50 Euro von Ihnen verlangen (§ 675v Abs. 1 BGB). Selbst diese 50 Euro entfallen, wenn Sie den Missbrauch vor der Zahlung nicht bemerken konnten (§ 675v Abs. 2 Nr. 1 BGB). Den vollen Schaden tragen Sie nur, wenn Sie betrügerisch gehandelt oder Ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben (§ 675v Abs. 3 BGB).
Entscheidend ist Absatz 4: Hat Ihre Bank keine starke Kundenauthentifizierung verlangt, sind Sie überhaupt nicht zum Schadensersatz verpflichtet — auch dann nicht, wenn man Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorhält (§ 675v Abs. 4 Nr. 1 BGB). Genau hier setzen die Beschwerden über die Sicherheitsvorkehrungen bei der Kartenmigration an.
Und die Beweislast liegt nicht bei Ihnen. Ist streitig, ob Sie die Zahlung autorisiert haben, muss die Bank nachweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt und der Vorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet und verbucht wurde (§ 675w Satz 1 BGB). Das bloße Protokoll der Kartennutzung genügt dafür ausdrücklich nicht, um Ihnen Autorisierung, Betrug oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen (§ 675w Satz 3 BGB) — die Bank muss zusätzliche Beweismittel vorlegen. Wer eine pauschale Ablehnung erhält, sollte genau das schriftlich einfordern.
Was hat die BaFin bislang unternommen?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüft seit dem Bekanntwerden der Betrugsfälle Verbraucherbeschwerden gegen die Solarisbank wegen mangelhafter Sicherheitsvorkehrungen und unklarer Rückerstattungsverfahren. Bereits davor war die Solarisbank aufsichtsrechtlich auffällig geworden: Mit seit dem 7. März 2024 bestandskräftigem Bescheid verhängte die BaFin ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro gegen die Solaris SE, weil das Institut Geldwäscheverdachtsmeldungen systematisch verspätet an die Financial Intelligence Unit weitergeleitet hatte. Im Juni 2025 kamen weitere Bußgelder von insgesamt 500.000 Euro hinzu, weil die Solaris SE von Januar 2022 bis März 2024 wiederholt Großkreditgrenzen der europäischen Eigenkapitalverordnung überschritten hatte.
Diese Historie zeigt, dass die aktuellen Betrugsvorwürfe nicht isoliert stehen, sondern in eine Reihe aufsichtsrechtlicher Beanstandungen fallen.
Wie schützen Sie sich jetzt vor einem Kreditkartenbetrug?
Einen absoluten Schutz gibt es nicht, mehrere Maßnahmen senken das Risiko aber deutlich. Einen Überblick über weitere aktuelle Betrugsmaschen im Online-Banking gibt die Themenseite Online-Banking und Betrug. Kontrollieren Sie Ihre Kartenumsätze regelmäßig, idealerweise über die Benachrichtigungsfunktion der Banking-App, die Sie bei jeder Transaktion sofort informiert. Nutzen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, wo immer sie angeboten wird. Geben Sie Kreditkartendaten nur bei seriösen Anbietern ein und speichern Sie sie nicht dauerhaft auf fremden Webseiten.
Fragen & Antworten
Wie kam es zu den unautorisierten Abbuchungen bei ADAC-Kreditkarten?
Die Fälle häuften sich im Zusammenhang mit der Migration der ADAC-Kreditkartenverwaltung zur Solarisbank im September 2024, unter anderem durch Phishing-Mails, gefälschte Webseiten und manipulierte Google-Anzeigen. Auch Personen, die ihre Karte lange nicht genutzt hatten, waren betroffen, was auf mögliche technische Sicherheitslücken bei der Solarisbank hindeutet und derzeit von der BaFin geprüft wird.
Welche Schutzmaßnahmen können ADAC-Kreditkarteninhaber konkret ergreifen?
Regelmäßige Kontrolle der Kartenumsätze, aktivierte Transaktionsbenachrichtigungen per App, die Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung und Zurückhaltung bei der dauerhaften Speicherung von Kartendaten auf fremden Webseiten senken das Risiko deutlich.
Was können Betroffene tun, wenn sie bereits Opfer des Kreditkartenbetrugs geworden sind?
Karte sofort sperren lassen, Anzeige bei der Polizei erstatten und die Bank schriftlich zur Erstattung nach § 675u BGB auffordern. Reagiert die Bank zögerlich oder lehnt ab, hilft anwaltliche Unterstützung, da bereits mehrere Gerichtsverfahren zugunsten betroffener Kunden entschieden wurden.
Hat die BaFin die Solarisbank schon einmal bestraft?
Ja. Mit seit dem 7. März 2024 bestandskräftigem Bescheid verhängte die BaFin ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro wegen verspäteter Geldwäscheverdachtsmeldungen. Im Juni 2025 kamen weitere Bußgelder von 500.000 Euro wegen wiederholter Überschreitung von Großkreditgrenzen hinzu.
Wer zahlt bei Kreditkartenbetrug?
Grundsätzlich die Bank. Bei einer nicht autorisierten Zahlung muss der Zahlungsdienstleister den Betrag unverzüglich erstatten (§ 675u BGB). Vom Karteninhaber kann er höchstens 50 Euro verlangen, und auch die nur, wenn dieser den Missbrauch hätte bemerken können (§ 675v Abs. 1 und 2 BGB). Den vollen Schaden trägt der Kunde nur bei Betrugsabsicht oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
Was fällt unter Kreditkartenbetrug?
Jede Belastung der Karte, die der Inhaber nicht autorisiert hat — von der Nutzung erbeuteter Kartendaten im Internet über gefälschte Zahlungsfreigaben per QR-Code oder Phishing bis zur physischen Nutzung einer gestohlenen Karte. Entscheidend ist rechtlich nicht die Masche, sondern ob eine wirksame Autorisierung vorlag (§ 675j Abs. 1 BGB).
Wie lasse ich meine ADAC-Kreditkarte sperren?
Über die Hotline des Kartenherausgebers, die auf Ihrer Abrechnung steht, oder über den zentralen Sperr-Notruf 116 116, kostenfrei aus allen deutschen Netzen und aus dem Ausland unter +49 116 116. Der Sperr-Notruf erreicht nur Herausgeber, die sich ihm angeschlossen haben — rufen Sie im Zweifel beide Nummern an und notieren Sie Datum und Uhrzeit.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen rechtlichen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für die Beurteilung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Hermann Kaufmann. Die Inanspruchnahme von Rechtsdienstleistungen setzt ein individuelles Mandatsverhältnis voraus (§ 43b BRAO).










