Inhaltsverzeichnis
- 1 Gefälschte Corona-Schnelltest und PCR-Tests | Folgen & Strafen
- 1.1 So erkennen Sie einen Corona-Schnelltest-Betrug
- 1.2 Rechte des Arbeitgebers bei Weigerung oder Schnelltest Betrug
- 1.3 Diese Strafe erwartet einen, wenn man einen Schnelltest oder PCR-Test fälscht
- 1.4 Haben Sie Fragen zu gefälschten Schnelltest und PCR-Tests?
- 1.5 Warum ist das Fälschen eines Corona-Schnelltests strafbar?
- 1.6 Ist es strafbar, sich mit einem gefälschten Test Zugang zu einer Bar oder Diskothek zu verschaffen?
- 1.7 Warum ist das Fälschen eines Selbsttests nicht strafbar?
Gefälschte Corona-Schnelltest und PCR-Tests | Folgen & Strafen
Die Zahlen der Neuinfektionen schwanken, Corona-Tests sind immer noch zwingend
Seit gut anderthalb Jahren beherrscht Corona das Privat- und Wirtschaftsleben enorm und es ist noch kein Ende in Sicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu gefälschten Corona-Tests finden Sie hier…
So erkennen Sie einen Corona-Schnelltest-Betrug
Das große Problem heutzutage ist, die gefälschten von den echten Corona-Tests zu unterscheiden. Dies ist derweil eine große Aufgabe der Behörden Deutschlands.
Pauschal kann man sagen, dass man nicht immer erkennen kann, ob ein Test gefälscht wurde oder nicht, aber es lassen sich ein paar Kriterien festschreiben, anhand derer man einen besseren Überblick bekommt.
Zunächst sollten Sie, wenn Sie einen Test überprüfen möchten oder müssen, die Tests digital als Testzertifikat per App kontrollieren. Das ist möglich über die CovPassCheck-App oder über die Corona-Warn-App. Bei Testergebnissen, die per Mail als PDF-Datei zugeschickt werden, sollten Sie sich stets die originale Mail vorzeigen lassen, um sicherzustellen, dass der Test auch von einem Berechtigten (Arzt, Testzentrum, etc.) ausgestellt wurde. Auf den PDFs sollten Sie zusätzlich das Datum und die Uhrzeit der Probenentnahme überprüfen sowie die Schriftart- und Größe kontrollieren. Um ganz sicherzugehen, können Sie auch den Aussteller im Internet suchen und überprüfen, ob es das Testzentrum gibt und ob es zur jeweiligen Zeit überhaupt in Betrieb gewesen ist. Viele Testzentren haben im letzten halben Jahr aufgrund abnehmender Impfbereitschaft in der Bevölkerung geschlossen.
Rechte des Arbeitgebers bei Weigerung oder Schnelltest Betrug
Als Arbeitgeber zum Beispiel haben Sie ein Weisungsrecht gegenüber Ihren Angestellten. Sie können von ihnen verlangen, sich vor Arbeitsbeginn testen zu lassen und Ihnen das Ergebnis mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Bei einer 3-G-Regel ist dies sogar zum Teil verpflichtend, § 3 ArbSchG.
Ist ein Arbeitnehmer nicht mit einer Testung einverstanden oder zeigt er sogar einen gefälschten Test vor, so bietet er keine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung an und Sie können als Arbeitgeber die Zahlung des Lohns verweigern – es entsteht kein Annahmeverzug nach § 615 BGB.
Weiterhin können Sie eine Abmahnung aussprechen und bei mehrmaligem Verstoß sogar den Arbeitsvertrag mit diesem Angestellten kündigen. Beim Vorzeigen eines gefälschten Tests können Sie den Angestellten auch fristlos kündigen.
Das Fälschen eines Schnelltests oder PCR-Tests kann ein Bußgeld bis zu 25.000 EUR oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Diese Strafe erwartet einen, wenn man einen Schnelltest oder PCR-Test fälscht
Das Fälschen und Benutzen eines Schnelltests oder PCR-Tests ist im Rechtssinne der Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses, § 279 StGB. Es droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bei diesem Vergehen. Es kommt seit dem 24.11.2021 auch nicht mehr darauf an, wo man den Test vorzeigt. Vor der Neufassung der §§ 277 ff. StGB war es nur strafbar, den gefälschten Test gegenüber einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft vorzuzeigen. Verschaffte man sich aber nur Zugang zu einer Bar oder einer Diskothek, so war dieses Verhalten nicht strafbar. Mittlerweile ist der Gebrauch eines gefälschten Corona-Tests generell im Rechtsverkehr strafbar, also auch, wenn man nur in eine Bar gehen möchte. Das Ergebnis eines Selbsttests zu fälschen ist nicht strafbar, weil es tatbestandlich nicht unter den Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (§ 279 StGB) fällt. Das liegt daran, dass der Test nicht von einer approbierten Medizinalperson ausgestellt wurde und somit lediglich eine schriftliche Lüge ist. Dies ist vielleicht moralisch verwerflich, aber nicht strafbar.
Jedoch könnte sich das Gesetz schnell verändern und höhere Strafen mit sich bringen. Zum Beispiel könnten in Zukunft PCR-Tests als Urkunde klassifiziert werden, was dazu führen würde, dass sie vom § 267 StGB (Urkundenfälschung) erfasst werden. Ein Verstoß begründet ein Strafmaß von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von höchstens 5 Jahren.Die Ampel-Koalition möchte die Strafen noch verstärken mit dem künftigen Corona-Regelwerk: bis zu 5 Jahre Haft für das Fälschen von Corona-Schnelltests, PCR-Tests & Co. Die wissentliche Nutzung soll strafbar werden und es soll eine verschärfte Strafe für “besonders schwere Fälle” – also Bandenkriminalität oder gewerbsmäßiges Handeln mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geben.
Haben Sie Fragen zu gefälschten Schnelltest und PCR-Tests?
Schnelltest Betrug? Falls Ihnen vorgeworfen wird, einen Schnelltest oder PCR-Test gefälscht zu haben oder eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen wollen, rufen Sie uns gerne in unserer Kanzlei unter der 04202 / 6 38 37 0 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und bestreiten für Sie den Rechtsweg!
Dieser Artikel dient lediglich zu Informationszwecken und lässt keine individuelle anwaltliche Beratung entbehren!
Warum ist das Fälschen eines Corona-Schnelltests strafbar?
Weil es als Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses nach § 279 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird.
Ist es strafbar, sich mit einem gefälschten Test Zugang zu einer Bar oder Diskothek zu verschaffen?
Ja! Seit Neufassung des § 279 StGB am 24.11.2021 ist es strafbar. Vorher war es das nicht, da es sich in diesem Fall um eine Strafbarkeitslücke handelte. Strafbar war ein falscher Test nur, wenn er gegenüber einer Behörde oder einer Versicherungsgesellschaft gebraucht wird. Nun ist das generelle Benutzen im Rechtsverkehr unter Strafe gestellt.
Warum ist das Fälschen eines Selbsttests nicht strafbar?
Weil nach § 279 StGB nur ein gefälschter Test strafbar ist, der durch ein approbiertes Medizinpersonal ausgestellt wird.