Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz: Wird die Reform gegen Geldwäsche in Deutschland helfen? 

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Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz: Ist eine Reform wirklich nötig?

Kritische Analyse des Referentenentwurfs zum FKBG und der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland

Im Kampf gegen die wachsende Herausforderung der Finanzkriminalität in Deutschland, insbesondere Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, stellt das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) einen entscheidenden Schritt des Bundesfinanzministeriums dar. Dieser Gesetzentwurf, der sich durch eine umfassende und komplexe Struktur auszeichnet, zielt darauf ab, effektive Maßnahmen zur Stärkung der Prävention, Aufklärung und Verfolgung solcher Verbrechen einzuführen, um so einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung illegaler Finanzströme zu leisten. Doch trotz seiner ambitionierten Ziele steht das FKBG angesichts verschiedener Bedenken und Kritikpunkte, die von Fachverbänden und Experten geäußert wurden, unter genauer Beobachtung.

Geldwäsche Deutschland: Was ist das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz und welches Ziel verfolgt es?

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen befasst sich mit einem umfangreichen und komplexen Gesetzesentwurf, der verschiedene Aspekte der Finanzkriminalitätsbekämpfung in Deutschland abdeckt. Das künftige Gesetz, bekannt als das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG), zielt darauf ab, die Prävention, Aufklärung und Verfolgung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderer schwerer Straftaten nachhaltig und langfristig zu stärken. Es trägt somit zur Erreichung des Ziels 16.4 der Agenda 2030 bei, das auf die Verringerung illegaler Finanzströme abzielt. 

Der Gesetzesentwurf umfasst mehrere Artikel, die sich mit der Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Änderungen in verschiedenen Gesetzen und Regelungen zur Datensicherheit befassen. Die Kernpunkte des Gesetzesentwurfs umfassen:

Problemstellung

Der Koalitionsvertrag fordert eine Optimierung der Geldwäschebekämpfung, eine stärkere Verankerung des Themas in der Ausbildung der Sicherheitsbehörden, eine verbesserte Analysefähigkeit und die Umsetzung der FATF-Empfehlungen. Die FATF (Financial Action Task Force on money laundering, durch die G7 gegründet) kritisierte in ihrem Bericht die Durchführung von Finanzermittlungen in Deutschland und die mangelnde Priorisierung von Geldwäsche in der Strafverfolgung.

Ziel des Gesetzes Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz

Das FKBG soll die Geldwäschebekämpfung nachhaltig verbessern. Geplant ist die Errichtung einer Bundesoberbehörde, die Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen sowie Aufsicht in einem ganzheitlichen Ansatz zusammenführt.

Errichtung des Ermittlungszentrums Geldwäsche (EZG) 

Innerhalb der neuen Bundesoberbehörde wird das EZG für strafrechtliche Ermittlungen bei bedeutenden Fällen internationaler Geldwäsche mit Deutschlandbezug eingerichtet.

Rolle des Bundeskriminalamts (BKA)

Die bestehenden Zuständigkeiten des BKA bleiben unberührt. Parallel ist ein Ressourcenaufbau beim BKA geplant, um speziell für Geldwäsche- und Finanzermittlungen geschaffene Stellen zu bündeln.

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen 

Anpassungen in der Arbeitsweise dieser Zentralstelle sind vorgesehen, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit und den Datenaustausch mit anderen Arbeitsbereichen des BBF (Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität).

Geldwäscheaufsicht und Kritik der FATF

Der Gesetzentwurf reagiert auf die Kritik und Empfehlungen der FATF, insbesondere im Bereich der geldwäscherechtlichen Aufsicht im Nichtfinanzsektor.

Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters

Ziel ist es, die Transparenz im Immobiliensektor zu erhöhen und dadurch die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern.

Finanzielle und organisatorische Auswirkungen

Das Gesetz sieht einmalige und laufende Ausgaben für die Errichtung und den Betrieb der neuen Behörde vor. Der Gesetzentwurf schafft auch die rechtlichen Grundlagen für die erforderliche Zusammenarbeit und den Datenaustausch.

Das Gesetz soll somit eine ganzheitliche und nachhaltige Stärkung der Geldwäschebekämpfung in Deutschland ermöglichen, indem es entscheidende strukturelle und organisatorische Änderungen einführt, um den Empfehlungen der FATF nachzukommen und die Effizienz in diesem Bereich zu erhöhen.

Was verändert sich durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz konkret?

Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) bringt eine Reihe von spezifischen Änderungen und Neuerungen mit sich. Hier sind einige der wichtigsten Punkte:

  1. Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF)
  2. Änderungen in bestehenden Gesetzen (GwG, KWG, FinDAG, VAG, uvm.)
  3. effizientere Verwaltung und Überwachung
  4. Berücksichtigung von Sicherheitsüberprüfungen und Datenschutz
  5. Anpassungen an internationale Standards
  6. Erweiterung der Befugnisse und Zuständigkeiten
  7. Verbesserung der Informationsflüsse

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland zu stärken und die Verwaltungsprozesse in diesem Bereich zu optimieren. Es ist ein umfassendes Gesetz, das viele Aspekte der Finanzkriminalitätsbekämpfung abdeckt und sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene wirksam sein soll.

Benötigen wir das FKBG zur Finanzkriminalitätsbekämpfung?

Angesichts der jährlichen Verluste von rund 100 Mrd. Euro durch Finanzkriminalität in Deutschland, plant das Bundesfinanzministerium (BMF) mit dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) eine entscheidende Maßnahme, um diese Herausforderung anzugehen, doch die geplante Einrichtung einer neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität stößt auf Skepsis und Kritik bei verschiedenen Fachverbänden.

  1. Wirksamkeit der neuen Bundesbehörde: Angesichts des jährlichen Verlusts von 100 Mrd. Euro durch Finanzkriminalität in Deutschland, was rund 20% der Gesamtausgaben des Bundes 2023 entspricht, ist die Einrichtung einer spezialisierten Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ein zentraler Bestandteil des FKBG. Jedoch wird die Effektivität dieser neuen Behörde von Fachverbänden angezweifelt.
  1. Fachkräftemangel: Fast alle der 21 Stellungnahmen der Fachverbände betonen den Fachkräftemangel als ein Hindernis für die Umsetzung des FKBG. Es besteht die Befürchtung, dass die neue Bundesbehörde aufgrund besserer Bezahlung erfahrene Beamte von den Landesbehörden abzieht, was den Personalmangel auf Landesebene verschärfen könnte.
  1. Doppelzuständigkeiten und Bürokratie: Einige Verbände, wie die Bundesrechtsanwaltskammer, kritisieren die potenziellen Doppelzuständigkeiten zwischen der neuen Bundesbehörde und bestehenden Einrichtungen wie dem Bundeskriminalamt. Dies könnte zu einem Anstieg des Bürokratieaufwands führen und die Effizienz mindern.
  1. Belastung der Steuerberater: Die Bundessteuerberaterkammer hebt hervor, dass Steuerberater bereits an ihrer Kapazitätsgrenze arbeiten. Zusätzliche Registrierungspflichten und Meldeverfahren könnten ihre Arbeitsbelastung weiter erhöhen.
  1. Fokus und Umsetzung des Gesetzes: Nach Ansicht der Deutschen Steuer-Gewerkschaft legt das Gesetz einen zu starken Fokus auf internationale Geldwäsche mit Inlandsbezug. Die Gewerkschaft plädiert für striktere Maßnahmen, wie Bargeldobergrenzen und eine Beweislastumkehr.
  1. Notwendigkeit der Digitalisierung und Vereinfachung: Die allgemeine Effizienz der Finanzverwaltung könnte durch fortschreitende Digitalisierung und eine grundlegende Vereinfachung des Steuer- und Abgabensystems gesteigert werden. Diese Aspekte werden vom Gesetzgeber jedoch kaum adressiert.

Zusammengefasst zeigt sich, dass die Fachverbände zwar das Ziel der Bekämpfung von Finanzkriminalität begrüßen, aber erhebliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und Effektivität der geplanten Maßnahmen haben. Insbesondere die Effizienzsteigerung durch neue Behörden und die Bewältigung des Fachkräftemangels sind zentrale Herausforderungen, die in der aktuellen Planung des FKBG möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt werden.


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Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz:

  • Was ist das Hauptziel des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes (FKBG)?

    Das Hauptziel des FKBG ist die nachhaltige Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderer schwerer Straftaten in Deutschland. Es beabsichtigt, durch die Einrichtung einer Bundesoberbehörde und die Stärkung der straf- und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen sowie der Aufsichtsmaßnahmen, eine effektivere Prävention und Aufklärung dieser Delikte zu erreichen.

  • Welche Bedenken wurden von Fachverbänden hinsichtlich des FKBG geäußert?

    Fachverbände äußern Bedenken bezüglich der Effektivität der neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Kritisiert wird unter anderem der potenzielle Fachkräftemangel, mögliche Doppelzuständigkeiten und steigender Bürokratieaufwand, sowie die zusätzliche Belastung für Berufsgruppen wie Steuerberater durch neue Registrierungs- und Meldepflichten.

  • Welche konkreten Maßnahmen sieht das FKBG vor?

    Das FKBG umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter die Errichtung des Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), die Einrichtung eines Ermittlungszentrums für Geldwäsche (EZG) innerhalb des BBF, sowie die Durchführung von Änderungen in bestehenden Gesetzen wie dem Geldwäschegesetz. Außerdem wird ein Immobilientransaktionsregister eingerichtet, um die Transparenz im Immobiliensektor zu erhöhen und dadurch die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern.


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