BGH-Urteil zu Due Diligence bei Immobilienkauf – Neuer Standard für 2024

Due Diligence Immobilien Prüfung - Mängel nach Hauskauf festgestellt
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BGH-Urteil: Neue Maßstäbe bei Due Diligence Immobilien

Wie das jüngste BGH-Urteil die Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf verändert.

Am 15. September 2023 setzte der Bundesgerichtshof (BGH) neue Richtlinien bezüglich der Due Diligence beim Immobilienkauf fest. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für Käufer und Verkäufer von Immobilien haben.

Hintergrund des BGH-Urteils zu Due Diligence Prüfung Immobilien

Das BGH-Urteil vom 15. September 2023 (Aktenzeichen V ZR 77/22) markiert einen Wendepunkt in den Aufklärungspflichten beim Immobilienkauf. Der Fall bezog sich auf den Verkauf mehrerer Gewerbeeinheiten in Hannover, wobei der Verkäufer relevante Informationen zu anstehenden Sanierungsmaßnahmen nur drei Tage vor dem geplanten Vertragsabschluss in einen virtuellen Datenraum stellte. Der Kaufpreis belief sich auf 1,525 Millionen Euro, mit angesetzten Sanierungskosten von bis zu 50 Millionen Euro. Der BGH entschied, dass das Einstellen der Dokumente ohne expliziten Hinweis nicht ausreicht, um die Aufklärungspflicht zu erfüllen​​​​​​.

Was bedeutet das Urteil zu Due Diligence Immobilien für die Praxis?

Das Urteil stellt klar, dass Verkäufer von Immobilien auch ungefragt über wichtige Aspekte wie Sanierungskosten informieren müssen, besonders wenn diese für den Käufer von erheblicher Bedeutung sind. Einfaches Bereitstellen von Informationen in einem Datenraum ist nicht ausreichend. Der BGH betont, dass eine Haftung wegen unterbliebener Aufklärung auch dann besteht, wenn die Informationen zwar im Datenraum vorhanden, aber für den Käufer nicht offensichtlich oder leicht auffindbar sind. Dies gilt besonders, wenn die bereitgestellten Informationen für die Kaufentscheidung wesentlich sind und der Käufer keine realistische Chance hatte, diese kurzfristig zu prüfen​​​​.

Relevanz für Immobilienkäufer und Immobilienverkäufe

Für Immobilienkäufer und -verkäufer ergeben sich aus diesem Urteil wichtige Konsequenzen. Verkäufer müssen nun sicherstellen, dass alle entscheidenden Informationen klar und deutlich kommuniziert werden, insbesondere wenn es sich um nachträglich eingefügte Dokumente handelt. Für Käufer bedeutet dies, dass sie nicht mehr allein für das Finden und Verstehen aller Informationen verantwortlich sind. Dennoch sollten sie sich ein genaues Bild von allen zur Verfügung gestellten Unterlagen machen und gegebenenfalls gezielte Nachfragen stellen, um ihre eigenen Rechte und Interessen zu wahren​​​​.


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Angesichts der komplexen rechtlichen Lage und des neuen BGH-Urteils ist es für Käufer und Verkäufer von Immobilien ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein Fachanwalt kann dabei helfen, die Auswirkungen des Urteils zu verstehen, bei der Durchführung der Due-Diligence-Prüfung zu unterstützen und die Rechte vor Gericht zu vertreten.

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Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Due Diligence Immobilien“:

  • Wie beeinflusst das BGH-Urteil die Due Diligence beim Immobilienkauf?

    Das Urteil verstärkt die Aufklärungspflichten des Verkäufers im Rahmen der Due Diligence. Verkäufer müssen nun umfassend und proaktiv über wesentliche Aspekte, wie potenzielle Sanierungskosten, informieren.

  • Sind bei der Due-Diligence-Prüfung Immobilieninformationen im Datenraum ausreichend?

    Nein, die reine Bereitstellung von Informationen in einem Datenraum genügt nicht. Verkäufer müssen entscheidende Informationen deutlich hervorheben und leicht zugänglich machen.

  • Was müssen Käufer beachten, wenn Mängel nach dem Hauskauf festgestellt werden?

    Käufer sollten sich genau über die bereitgestellten Unterlagen informieren und bei Unklarheiten nachfragen. Nach dem BGH-Urteil haben sie Anspruch auf vollständige und rechtzeitige Information über etwaige Mängel.


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Quellen zum Thema „Due Diligence Prüfung Immobilien“


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