Steuern Krypto Deutschland: Update ab 2024 für Kryptoinvestoren und Kleinanleger

Steuern Krypto Deutschland - Kryptowährungen verkaufen Steuern
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2024 Update zur Besteuerung von Kryptowährungen

Klare Regeln für Krypto-Investoren: Was Sie zu Steuern Krypto Deutschland wissen müssen

Kryptowährungen sind digitale oder virtuelle Währungen, die auf kryptografischen Technologien basieren und als dezentrale Einheiten ohne zentrale Kontrollinstanz fungieren. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel, werden jedoch häufig als Rechnungseinheiten gemäß § 1 Abs. 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) eingestuft und als Wirtschaftsgüter im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt. Bekannte Beispiele sind Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und viele weitere.

In den letzten Jahren hat es in Deutschland wesentliche Änderungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen gegeben. Neue Urteile und Regelungen haben die Rechtslage präzisiert und sorgen für mehr Klarheit. Im Folgenden werden die wichtigsten Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf Krypto-Investoren dargestellt.

Rechtliche Entwicklungen im Überblick

Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum gewinnen immer mehr an Bedeutung und Popularität. Gleichzeitig wächst das Interesse des Fiskus an diesen digitalen Vermögenswerten. Um Missverständnisse und Unsicherheiten auszuräumen, wurden zahlreiche rechtliche Klarstellungen getroffen. 

BFH-Urteil vom 14. Februar 2023: Steuerpflicht für Kryptowährungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Urteil vom 14. Februar 2023 (Aktenzeichen IX R 3/22) festgelegt, dass Kryptowährungen als Wirtschaftsgüter einzustufen sind. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen der Einkommensteuer gemäß § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen.

  • Veräußerungsgewinne innerhalb eines Jahres: Diese sind steuerpflichtig.
  • Veräußerungsgewinne nach einem Jahr: Diese sind steuerfrei.

Dieses Urteil bringt Klarheit und beseitigt bisherige Unsicherheiten bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen.

BMF-Schreiben zur Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 11. Mai 2022 ein umfassendes Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen. Es bietet eine bundesweit einheitliche Verwaltungsanweisung und klärt mehrere wichtige Aspekte:

  • Proof of Stake (PoS): Einnahmen aus PoS werden detailliert behandelt und unterliegen speziellen Besteuerungsregeln.
  • Fifo-Methode: Die Gewinnermittlung erfolgt nach der „First in, first out“-Methode, was bedeutet, dass zuerst gekaufte Einheiten als zuerst verkauft gelten.

Dieses Schreiben trägt erheblich zur Rechtssicherheit bei und vereinfacht die steuerliche Behandlung von Krypto-Transaktionen.

Neue Regelungen seit 2024: Freigrenze und Haltefrist

Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Änderungen:

  • Freigrenze für Krypto-Gewinne: Diese wurde von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
  • Haltefrist für gestakte Kryptowährungen: Diese wurde von 10 Jahren auf 1 Jahr reduziert (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Dadurch können gestakte Kryptowährungen nun nach einem Jahr steuerfrei veräußert werden.

Diese Anpassungen erleichtern es Anlegern, von ihren Krypto-Investitionen zu profitieren, ohne sofort steuerliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Transparenzanforderungen und Regulierung

Mit der Einführung der Transfer of Funds Regulation (TFR) und der Kryptowertetransferverordnung (KryptoWTransferV) wurden die Transparenzanforderungen für Transaktionen über 1.000 Euro verschärft, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Zusätzlich ist eine Lizenz der BaFin gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) für Krypto-Börsen erforderlich, was zu einem sichereren und stärker regulierten Markt führt.

Verlustverrechnung

Verluste aus Krypto-Geschäften können gemäß § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG steuerlich geltend gemacht werden, um andere Gewinne, die ebenfalls unter § 23 EStG fallen, auszugleichen. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für das vergangene Steuerjahr, was Anlegern hilft, ihre Steuerlast zu optimieren.


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Weitere wichtige Aspekte zu Steuern Krypto Deutschland

Besteuerung von Masternodes:

Einnahmen aus Masternodes werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer anfallen. Alle anfallenden Betriebskosten, wie Serverkosten oder Strom, können steuerlich geltend gemacht werden. Diese Erträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden und unterliegen der regulären Veranlagung.

Besteuerung von Mining:

Beim privaten Mining werden die erzielten Coins als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert. Der Gewinn wird dabei mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert. Betriebskosten wie Strom und Hardware können abgezogen werden. Gewerbliches Mining wird wie ein Gewerbebetrieb behandelt. Hier fallen neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an. Alle Erträge und Ausgaben müssen in der Gewinnermittlung aufgeführt werden.

Besteuerung von Airdrops:

Der steuerliche Umgang mit Airdrops variiert je nach Art und Umstand des Erhalts. Werden Airdrops ohne Gegenleistung empfangen, gelten sie als sonstige Einkünfte und müssen zum Marktwert im Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden. Erhält man Airdrops im Rahmen einer Tätigkeit, beispielsweise als Belohnung für Marketingaktivitäten, werden sie als Einkünfte aus Leistungen eingestuft und unterliegen der Einkommensteuer. Zusätzlich können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer anfallen.

Besteuerung von Krypto-CFDs:

Krypto-CFDs (Contracts for Difference) sind derivative Finanzinstrumente, die es Anlegern ermöglichen, auf Preisänderungen von Kryptowährungen zu spekulieren, ohne die zugrunde liegenden digitalen Vermögenswerte tatsächlich zu besitzen. Sie ermöglichen den Handel auf steigende (long) oder fallende (short) Kurse, oft mit Hebelwirkung, wodurch die potenziellen Gewinne und Verluste vervielfacht werden können.Krypto-CFDs unterliegen der Kapitalertragssteuer. Gewinne aus dem Handel mit Krypto-CFDs werden wie Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Verluste aus Krypto-CFDs können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden.

Berechnung von Erträgen und Bestimmung der Haltedauer

Man berechnet Erträge von Kryptowährungen wie folgt:

Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufswerbungskosten = Ertrag

Um die Steuerlast bei Kryptowährungen zu berechnen, ermitteln Sie zuerst den Gewinn, indem Sie die Anschaffungskosten vom Verkaufspreis abziehen. Wenn die Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten wurde, sind die Gewinne steuerfrei. Liegt die Haltedauer unter einem Jahr und der Gewinn übersteigt die Freigrenze von 600 Euro (bis 2023) bzw. 1.000,- Euro (ab 2024), wird der individuelle Einkommensteuersatz auf den Gewinn angewendet. Zum Beispiel: Bei einem Verkaufspreis von 10.000 Euro und Anschaffungskosten von 8.000 Euro beträgt der Gewinn 2.000 Euro. Lag die Haltedauer unter einem Jahr und der Gewinn über 600 / 1000 Euro, wird dieser Betrag mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Um die Haltedauer von Kryptowährungen genau bestimmen zu können, sollte man die Transaktionslisten mit Datumsangaben als Nachweis aufbewahren. Hat man dies nicht getan, gilt die FIFO-Methode (First-In-First-Out). Diese Methode besagt, dass diejenigen Kryptos zuerst verkauft werden, die man auch zuerst angeschafft hat.

Haben Sie Fragen zur Steuern Krypto Deutschland?

Navigieren Sie die komplexen steuerlichen Anforderungen für Kryptowährungen nicht allein. Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Steuerlast zu minimieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. 

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung und sichern Sie sich rechtliche Unterstützung bei Ihren Krypto-Investitionen.

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Steuern Krypto Deutschland“:

  • Welche Methode wird zur Gewinnermittlung bei Kryptowährungen verwendet?

    Um die Steuern für Krypto in Deutschland zu ermitteln, wenden Sie die folgende Methode an: Die FIFO-Methode (First-In-First-Out) wird zur Gewinnermittlung verwendet, was bedeutet, dass zuerst gekaufte Einheiten als zuerst verkauft gelten.

  • Welche Änderungen bei der Freigrenze für Krypto-Gewinne gelten seit 2024?

    Seit dem 1. Januar 2024 wurde die Freigrenze für Krypto-Gewinne von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Gewinne über dieser Freigrenze sind in voller Höhe (kein Freibetrag von 1.000,- Euro !) steuerpflichtig.

  • Welche steuerlichen Verpflichtungen bestehen beim privaten Mining von Kryptowährungen?

    Beim privaten Mining werden erzielte Coins als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG versteuert. Der Gewinn wird mit dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert, wobei Betriebskosten wie Strom und Hardware abgezogen werden können.


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