Kryptowährungen versteuern – So sparen Sie Steuern beim Finanzamt!

Kryptowährungen - Steuern sparen beim Finanzamt
Eigene Darstellung, angelehnt an: Nataliya Vaitkevich von Pexels

Kryptowährungen und das Finanzamt – So können Sie Kryptowährungen versteuern und Steuern sparen

Privatpersonen in Deutschland müssen sich selbst um die Versteuerung ihrer Kryptowährungen kümmern, denn die Plattformen behalten die Steuern nicht ein, wie das z. B. beim Aktienhandel der Fall ist. Wir erklären hier, wie das funktioniert.

WDa der Handel mit Kryptowährungen weiterhin boomt, ist die Frage nach den Steuern immer interessanter geworden. Ob und wie Sie BTC, ETH und Co. versteuern müssen, erklären wir Ihnen hier.

Wie werden Kryptowährungen versteuert?

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass Erträge aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht genau so versteuert werden wie Erträge aus Aktien, Geldanlagen oder anderen Finanzgeschäften. Sie werden vom Finanzamt eher wie Gewinne durch Kunstwerke oder andere Wertgegenstände versteuert und können sogar steuerfrei sein. 

Um die Steuern zu berechnen, benötigt man zwei Werte. Zum einen den Ertrag bzw. den Gewinn aus dem Verkauf von Kryptos (Kryptotoken – Fiatwährung) und zum anderen die Zeitspanne, in der man die Kryptos besessen hat. Hat man die Kryptos über ein Jahr lang selbst besessen, ist der Verkauf steuerfrei. Auch die Höhe des Gewinns ist dann egal, man muss den Betrag nicht in der Steuererklärung angeben.

Hat man die Kryptos jedoch innerhalb von 12 Monaten wieder verkauft, sind die Gewinne aus den Verkäufen bis zu einer Freigrenze von 600 EUR steuerfrei. Aber Achtung, denn diese Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres, § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Ist der Freibetrag nur um 1 EUR überschritten, ist der komplette Gewinn in voller Höhe zu versteuern. Der Ertrag bzw. der Gewinn wird dann zu den anderen Einkunftsarten (Mieteinnahmen, Gehalt, etc.) hinzugerechnet und mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert.

Auch Verluste (z. B. wegen Kursschwankungen oder Betrügereien) kann man ebenso als private Veräußerungsgeschäfte steuerlich geltend machen. Sie mildern die Steuerlast, da man sie mit den Gewinnen innerhalb eines Kalenderjahres verrechnen kann. Verluste können auch ohne Begrenzung vom Finanzamt in künftige Jahre vorgetragen werden, dann werden sie mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.

Der Umtausch von Fiatgeld in Kryptos und umgekehrt ist nicht umsatzsteuerpflichtig (EuGH v.22.10.15, C-264/14, gilt auch für Deutschland). Anders liegt es aber bei Dienstleistungsgebühren für Plattformen und Walletdienste, denn deren Servicegebühren unterliegen der Umsatzsteuer wie andere Dienstleistungen auch. 

Der (Ver-)Kauf von Kryptotoken gegen andere Kryptotoken ist derzeit noch außerhalb der Zugriffsmöglichkeiten des Finanzamtes, sodass der Austausch von Kryptos untereinander steuerfrei ist. 

Coinbestände lassen sich verschenken und vererben, wenn die dafür nötigen Schlüssel und Daten komplett weitergegeben werden und die zwischengeschalteten Plattformen im Rahmen der KYC-Authentifizierung („Know Your Customer“) informiert und mit beteiligt werden. Der Wert der Kryptos wird nach dem Tages-Verkehrswert eingestuft (Stichtagsprinzip, etwa Tag des Todes oder der Schenkung), und wird zum gewöhnlichen Vermögen hinzugerechnet. Dies kann z. B. im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes zu einer zusätzlichen Steuerlast führen, wenn das vererbte Vermögen oberhalb der Freibeträge liegt.

Berechnung von Erträgen und Bestimmung der Haltedauer von Kryptowährungen

Man berechnet Erträge von Kryptowährungen wie folgt:

Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufswerbungskosten = Ertrag


Um die Haltedauer von Kryptowährungen genau bestimmen zu können, sollte man die Transaktionslisten mit Datumsangaben als Nachweis aufbewahren. Hat man dies nicht getan, gilt die FIFO-Methode (First-In-First-Out). Diese Methode besagt, dass diejenigen Kryptos zuerst verkauft werden, die man auch zuerst angeschafft hat. Alternativ kann man sich auch für die LIFO-Methode (Last-In-First-Out) entscheiden. Sie besagt das Gegenteil der FIFO-Methode, also dass man die Kryptos zuerst verkauft, die man als letztes angeschafft hat.

Im Einzelfall hat jede Methode ihren Vorteil, aber Achtung: hat man sich einmal für eine Methode entschieden, kann man das Verfahren nicht mehr ändern!

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Haben Sie Probleme mit der Versteuerung von Kryptowährungen?

Falls Sie Fragen zu Ihrer Steuererklärung haben oder Sie rechtliche Hilfe benötigen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann beratend zur Seite und beschreitet für Sie, falls nötig, den Rechtsweg. 

Sie können uns in unserer Kanzlei unter der Nummer 04202 / 6 38 37 0 erreichen oder schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.

Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Was ist die FIFO-Methode bei der Versteuerung von Kryptowährungen?

Die First-In-First-Out-Methode (kurz: FIFO) unterstellt, dass die zuerst erworbenen Kryptos auch als Erste wieder verkauft werden. Dies ist in der Versteuerung von Kryptowährungen wichtig.

Was ist die LIFO-Methode bei der Versteuerung von Kryptowährungen?

Die Last-In-First-Out-Methode (kurz: LIFO) unterstellt, dass die zuletzt erworbenen Kryptos als Erste wieder verkauft werden. Dies ist ebenso in der Versteuerung von Kryptowährungen wichtig.

Welche Methode ist verbreiteter bei der Versteuerung von Kryptowährungen?


Die LIFO-Methode ist bei der Versteuerung verbreiteter, weil man dadurch alte Krypto-Bestände nach Ablauf der Haltezeit verkaufen kann, auch wenn man in den letzten 12 Monaten vor dem Verkauf weitere Kryptos zugekauft hat.

Quellen

https://taxfix.de/steuertipps/bitcoin-und-steuer/

https://bankenverband.de/blog/steuerfalle-kryptowahrungen-was-anleger-beim-kauf-von-bitcoin-und-co-wissen-mussen/

https://www.derstandard.de/story/2000131025035/neue-bitcoin-steuern-details-sorgen-fuer-diskussionen

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