Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer | Die Wege aus der Insolvenz

Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer - Insolvenz Beratungshilfe von Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
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Inhaltsverzeichnis

Die Wege aus der Insolvenz: Perspektiven für Selbstständige und Geschäftsführer | Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer

Wenn alles verloren scheint, beginnt oft der Weg zu einem neuen Anfang. Wie das Insolvenzverfahren nicht nur Risiken birgt, sondern auch Chancen eröffnet.

Insolvenz – allein das Wort kann lähmen. Für Selbstständige und Geschäftsführer steht bei finanziellen Schwierigkeiten oft nicht nur die Existenz des Unternehmens, sondern auch die eigene persönliche Zukunft auf dem Spiel. Viele erleben in dieser Phase Gefühle von Scham, Versagen und Hilflosigkeit. Doch so tiefgreifend eine Insolvenz auch sein mag – sie ist nicht das Ende. Im Gegenteil: Das Insolvenzrecht bietet geregelte Wege, mit der Krise umzugehen und in vielen Fällen sogar einen Neuanfang zu ermöglichen. Dieser Artikel zeigt auf, welche rechtlichen Instrumente dabei zur Verfügung stehen, wie professionelle Insolvenzberatung entlasten kann – und warum niemand diesen Weg allein gehen muss.

Zusammenfassung zum Thema „Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer“

  • Insolvenz als Neuanfang: Das Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer bietet einen geregelte Wege aus der Krise – etwa über Insolvenzplan oder Restschuldbefreiung – und ist rechtlich als Chance auf Entschuldung und Neustrukturierung gedacht, nicht als persönliches Scheitern.
  • Pflichten für Geschäftsführer & Selbstständige: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht nach § 15a InsO Insolvenzantragspflicht; wer zu lange wartet, riskiert persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen – frühe rechtliche Beratung ist hier entscheidend.
  • Insolvenzberatung schafft Struktur: Qualifizierte Insolvenzberatung analysiert die finanzielle Lage, zeigt Optionen zwischen Fortführung, Sanierung oder geordnetem Rückzug auf und übernimmt die Kommunikation mit Gläubigern, damit Betroffene wieder handlungsfähig werden.
  • Psychologische Hürden erkennen: Verlustaversion, Sunk-Cost-Effekt und Overconfidence führen oft dazu, dass Unternehmer viel zu spät handeln – professionelle Beratung hilft, Emotionen von Entscheidungen zu trennen und realistische Strategien umzusetzen.
  • Praxisbeispiele zeigen Chancen: Fälle wie die Sanierung von Peek & Cloppenburg (Düsseldorf) im Schutzschirmverfahren verdeutlichen, dass ein frühzeitig geplanter rechtlicher Weg die Existenz eines Unternehmens und viele Arbeitsplätze sichern kann.
  • Ihr Ansprechpartner im Insolvenzrecht: Rechtsanwalt Hermann Kaufmann unterstützt Selbstständige und Geschäftsführer im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht dabei, Haftungsrisiken zu vermeiden, die passenden Sanierungswege zu wählen und einen tragfähigen Neustart zu planen.

Das Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer

Für Selbstständige und insbesondere für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gilt: Das Insolvenzverfahren unterscheidet sich wesentlich von der Verbraucherinsolvenz. Neben wirtschaftlicher Verantwortung trägt die Führungsebene oft auch eine persönliche rechtliche Last – primär, wenn es um Fragen der Haftung oder Pflichtverletzungen geht.

Die erste Phase – die Insolvenzantragstellung – erfordert nicht nur präzise Dokumentation der wirtschaftlichen Lage, sondern auch ein Bewusstsein für die eigenen Pflichten. Geschäftsführer unterliegen gemäß § 15a InsO sogar der Verpflichtung, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen. Ein Zuwarten kann strafrechtliche Folgen und persönliche Haftung auslösen.

Das Verfahren selbst gliedert sich in mehrere Abschnitte: Prüfung der Eröffnungsgründe, gerichtliche Entscheidung, Eröffnung des Verfahrens, Bestellung eines Insolvenzverwalters – und, im besten Fall, ein gerichtlicher Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens. Alternativ kann auch die Restschuldbefreiung angestrebt werden, vorwiegend bei natürlichen Personen.

Ein erfahrener Anwalt für Insolvenzrecht kann frühzeitig helfen, die passende Strategie zu wählen und Haftungsfallen zu vermeiden. Ziel ist dabei nicht nur die Sicherung rechtlicher Interessen – sondern auch die Entlastung der Betroffenen in einer hoch belastenden Ausnahmesituation.

Insolvenzberatung: Unterstützung bei der Bewältigung der Krise

In einer wirtschaftlichen Krise fehlt oft die Distanz, um klar zu analysieren. Hinzu kommen psychische Belastungen: Schlafstörungen, Angst, Selbstzweifel. Der KfW-Gründungsmonitor 2024 zeigt deutlich, wie stark Unsicherheiten und finanzielle Sorgen das Verhalten von Selbstständigen beeinflussen: Die Zahl der geplanten Gründungen ist im Vergleich zu den Vorjahren deutlich zurückgegangen. Gründe hierfür sind unter anderem die Sorge vor finanziellen Risiken, die Angst vor bürokratischen Hürden und das fehlende Vertrauen in eine stabile Einkommensbasis – Faktoren, die in einer drohenden Insolvenzlage besonders schwer wiegen.

Eine qualifizierte Insolvenzberatung schafft Ordnung im Chaos: Sie analysiert die finanzielle Gesamtlage, zeigt Handlungsoptionen auf und hilft bei der Entscheidung zwischen Fortführung, Sanierung oder geordnetem Rückzug. Dabei spielen nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Überlegungen eine Rolle: Welche Verträge müssen gekündigt werden? Wie ist mit Gläubigern zu verhandeln? Welche Schutzmechanismen bestehen?

Anwälte im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht sind in dieser Phase oft mehr als nur juristische Berater – sie sind Koordinatoren, Vermittler und emotionale Stabilisatoren. Die Sicherheit, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, entlastet nachweislich und ermöglicht rationales Handeln in einem ansonsten emotional geprägten Ausnahmezustand.

Psychologische Hürden in der Krise: Was uns am Handeln hindert

Viele Unternehmer zögern, sich beraten zu lassen – und das hat Gründe, die in der menschlichen Entscheidungspsychologie gut erforscht sind. Ein zentrales Konzept ist die sogenannte Verlustaversion (Kahneman & Tversky, Prospect Theory): Verluste schmerzen doppelt so stark, wie gleich hohe Gewinne erfreuen. Das Eingeständnis einer drohenden Insolvenz erscheint Betroffenen oft schlimmer als die wirtschaftliche Realität selbst – mit der Folge, dass notwendige Schritte hinausgezögert werden.

Hinzu kommt der Sunk-Cost-Effekt (auch: eskalierendes Commitment): Wer über Jahre hinweg viel Zeit, Energie und Geld in ein Unternehmen gesteckt hat, tut sich schwer, loszulassen – selbst wenn eine Fortsetzung objektiv kaum noch tragfähig erscheint. Der Wunsch, frühere Entscheidungen zu rechtfertigen, steht dem rationalen Handeln im Weg.

Und schließlich spielt auch der Overconfidence-Effekt eine Rolle: Viele Selbstständige sind es gewohnt, Krisen selbst zu bewältigen. Das Vertrauen in die eigene Problemlösungskompetenz ist grundsätzlich positiv – doch gerade in hochkomplexen juristischen Verfahren kann es zu gefährlicher Selbstüberschätzung führen, wenn externe Hilfe zu spät gesucht wird.

Wie hilft eine Beratung für Insolvenzen für Selbstständige und Geschäftsführer?

Eine professionelle Insolvenzberatung begegnet diesen inneren Barrieren mit Fachwissen, Struktur und Empathie. Sie hilft nicht nur bei der rechtlichen Einordnung der Situation, sondern auch dabei, emotionale Lasten zu verarbeiten, Prioritäten zu setzen und klare Entscheidungen zu treffen. Ob eine Sanierung möglich ist oder ein Neustart geplant werden sollte: Eine gute Beratung sieht nicht nur das Unternehmen – sie sieht auch den Menschen dahinter.


Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführerzur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Die Rolle des Insolvenzrechtsanwalts: Rechtliche Unterstützung im Verfahren

Ein Rechtsanwalt mit Expertise im Insolvenzrecht begleitet Mandantinnen und Mandanten durch sämtliche Phasen des Verfahrens – von der Antragstellung über Verhandlungen mit Gläubigern bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Sanierungskonzepten. Bereits im Vorfeld der Antragstellung ist juristische Expertise unerlässlich: Die präzise Feststellung von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§§ 17 ff. InsO), das Einhalten gesetzlicher Fristen (§ 15a InsO) und die strukturierte Aufbereitung der wirtschaftlichen Lage entscheiden häufig über den Ausgang des Verfahrens.

In vielen Fällen zeigt sich: Wer frühzeitig rechtlichen Beistand sucht, kann erhebliche Nachteile vermeiden – sei es durch die Vermeidung persönlicher Haftung, die Rettung des Unternehmens oder eine planvolle, gesichtswahrende Abwicklung.

Beispiel aus der Unternehmenspraxis: Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf

Im Jahr 2023 meldete die Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf Insolvenz an. Das Unternehmen nutzte das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO), eine besondere Form der Eigenverwaltung, bei der die Geschäftsführung unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiter handlungsfähig bleibt. In diesem Fall wurde der renommierte Insolvenzverwalter Horst Piepenburg als Sachwalter eingesetzt. Die rechtliche Begleitung ermöglichte es, gezielt Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, Mietverträge neu zu verhandeln und Filialstrukturen effizienter zu gestalten. Ergebnis: Der Geschäftsbetrieb konnte gesichert und das Unternehmen neu aufgestellt werden – ohne vollständigen Verlust der Marke oder der Arbeitsplätze.

Dieses Beispiel unterstreicht die enorme Bedeutung einer frühzeitigen rechtlichen Einbindung bei drohender Zahlungsunfähigkeit – nicht nur für Großunternehmen, sondern auch für kleine und mittlere Betriebe. Ein Insolvenzrechtsanwalt bietet dabei nicht nur juristische Unterstützung, sondern hilft auch, Vertrauen bei Gläubigern, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern zu schaffen. Suchen Sie sich am besten Unterstützung beim Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer.

Ihr Partner für Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer

Eine Insolvenz ist kein persönliches Scheitern – sie ist ein rechtlicher Weg zur Bewältigung wirtschaftlicher Not. Mit Empathie, Fachwissen und einer klaren Strategie kann aus dem Tiefpunkt ein neuer Anfang entstehen. Unsere Kanzlei steht Selbstständigen und Geschäftsführern mit umfassender Kompetenz im Insolvenz-, Wirtschafts-, Arbeits- und Baurecht zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Ob Streitigkeiten, Rückschläge oder existenzielle Krisen: Wir begleiten Sie mit juristischer Erfahrung, wirtschaftlichem Verständnis – und echter menschlicher Nähe.

📞 Tel.: 04202 / 638370

📧 E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de

Bei manchen Angelegenheiten ist es besser, einen Rechtsanwalt als Spezialisten einzuschalten – setzen Sie auf erfahrene Anwälte als Experten beim Thema Insolvenzrecht an Ihrer Seite!

Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer“:

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt, um rechtliche Hilfe bei einer drohenden Insolvenz zu suchen?

    Bei einem Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer ist der richtige Zeitpunkt: so früh wie möglich. Bereits bei ersten Anzeichen von Zahlungsengpässen oder rückläufiger Liquidität lohnt sich ein Beratungsgespräch mit einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt. Denn je früher Sie handeln, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt – ob durch Sanierungsverhandlungen, einen Insolvenzplan oder gezielte Haftungsvermeidung. Viele Fehler – etwa verspätete Antragstellung oder unzulässige Zahlungen – lassen sich durch rechtzeitige Aufklärung vermeiden.

  • Warum fällt es vielen Unternehmern so schwer, in der Krise Hilfe anzunehmen?

    Das hat oft weniger mit Sturheit als mit emotionalen Mechanismen zu tun. Die Psychologie spricht hier von Verlustaversion und dem Sunk-Cost-Effekt: Wer viel investiert hat, scheut sich, loszulassen. Hinzu kommt häufig eine Selbstüberschätzung – besonders bei Menschen, die es gewohnt sind, alles allein zu lösen. Eine Insolvenz wird emotional oft als persönliches Scheitern empfunden, obwohl sie juristisch ein sachlicher Sanierungsweg ist. Professionelle Beratung hilft, den emotionalen Druck zu mindern und den Blick auf realistische Lösungen zu lenken.

  • Was unterscheidet die Insolvenz eines Selbstständigen von der eines GmbH-Geschäftsführers?

    Während Selbstständige (natürliche Personen) meist auf eine Restschuldbefreiung hinarbeiten, tragen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (wie GmbHs) oft eine persönliche Haftungsverantwortung, wenn sie etwa verspätet Insolvenzantrag stellen oder Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife leisten. Hier greift § 15b InsO. Eine rechtzeitige, fachlich fundierte Beratung ist für Geschäftsführer daher besonders wichtig, um strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen zu vermeiden. Rechtsanwalt Hermann Kaufmann kann Ihnen bei einem Insolvenzverfahren für Selbstständige und Geschäftsführer Hilfestellung geben.


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