Inhaltsverzeichnis
- 1 Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine – was Sie tun können
- 1.1 Hilfe für die Ukraine – Wo müssen Sie sich melden?
- 1.2 Wie lange müssen Sie eine Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine bereitstellen können?
- 1.3 Unterstützt mich der Staat bei den Kosten für die Flüchtlinge?
- 1.4 Ukrainische Flüchtlinge einstellen – Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen
- 1.5 Haben Sie Fragen zum Thema Asylrecht und Arbeitsrecht?
- 1.6 Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlinge aus der Ukraine Einstellen
- 2 Quellen zum Thema Ukrainer Einstellen
Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine – was Sie tun können
Momentan sind viele hilfsbereite Menschen im Bundesgebiet bereit, Geflüchtete aus der Ukraine in ihre (privaten) Wohnungen aufzunehmen und/ oder sie in ihren Betrieben einzustellen. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zählen hunderttausende Flüchtlinge, die ihre Heimat verlassen mussten, auf Hilfe aus den europäischen Nachbarländern. Neben Geld- und Sachspenden wird auch Wohnraum und Beschäftigung benötigt.
Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) schätzt die Zahl der bereits aus der Ukraine geflüchteten Menschen auf rund 4 Millionen, wovon ein Großteil schon in den direkten Nachbarländern Rumänien, Slowakei, Ungarn, Tschechien, Moldau und Polen untergekommen sind.
Da in der EU keine Grenzkontrollen stattfinden, ist es schwer zu sagen, wie viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen werden. Im gesamten Schengenraum dürfen sich die ukrainischen Geflüchteten 90 Tage unregistriert aufhalten. Sobald sie sich registrieren, bekommen sie Sozialunterstützung und eine Krankenversicherung. Nach einem Aufenthalt in Deutschland von 3 Monaten müssen die Flüchtlinge eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Hilfe für die Ukraine – Wo müssen Sie sich melden?
Die Flüchtlinge aus der Ukraine werden in Deutschland in Berlin, Cottbus, Frankfurt an der Oder und in Hannover empfangen. Sie werden dann bundesweit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verteilt – zuerst in den Bundesländern, dann in den Landkreisen und schließlich in den einzelnen Kommunen.
Wenn Sie Geflüchtete aufnehmen möchten, sollten Sie sich zunächst an Ihre Kommune wenden. Sind Sie sich nicht sicher, dann fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung nach, wer zuständig ist. Die zuständige Behörde ist meist das Sozialamt des Landkreises oder der Stadt.
Manche Behörden haben jedoch nicht die Kapazitäten, sich neben großen Sammelunterkünften noch um private Wohnungsvermittlungen zu kümmern. In solchen Fällen können Sie über andere Wege eine Wohnung zur Verfügung stellen. Schauen Sie dazu hier https://unterkunft-ukraine.de oder bei WG-Zimmern ab einem Jahr Mietdauer hier https://zusammenleben-willkommen.de
Wie lange müssen Sie eine Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine bereitstellen können?
Haben Sie sich dazu entschieden, eine Unterkunft bereitzustellen, dann müssen Sie jetzt entscheiden, wie lange Sie diese Unterkunft zur Verfügung stellen wollen.
Niemand hofft, dass der Angriffskrieg in der Ukraine lange dauert, aber darauf sollte man sich dennoch einstellen. Die meisten Flüchtlinge können gemäß § 24 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr bekommen und durch die BMI-VO (siehe Quellen) vom 07.03.2022 sind viele Geflüchtete gänzlich davon befreit.
Durch die Artikel 4 und 6 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20.07.2001 (siehe Quellen) und § 24 Abs. 1 AufenthG kann eine Aufenthaltserlaubnis für grundsätzlich 1 Jahr erteilt werden. Sie kann sich 2 Mal automatisch um 6 Monate verlängern, wenn der Rat keine Beendigung beschließt. Laut BMI sollen die Erlaubnisse direkt für 2 Jahre ausgestellt werden und per Ratsbeschluss kann eine Erlaubnis auf 3 Jahre insgesamt verlängert werden. Der Antrag nach § 24 AufenthG ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen.
Es ist daher für Sie wichtig zu verstehen, dass eine Unterkunft für wenige Wochen zwar (vor allem in Grenznähe) sehr geschätzt wird, jedoch größtensteils langfristige Wohnungsangebote gebraucht werden. Die Flüchtlinge werden einem Ort aufenthaltsrechtlich verbindlich zugeteilt und wenn diese nach 6 Wochen zum Beispiel nicht mehr zur Verfügung steht und es sonst in diesem Ort keine privaten Unterkünfte gibt, dann müssen diese Menschen zwangsläufig in Sammelunterkünfte verbracht werden oder mit ihren Kindern umziehen.
Natürlich sind auch kurzfristige Unterkünfte immer sehr gerne gesehen, also bieten Sie bitte an, was und für wie lange Sie können! Jede Hilfe zählt!
Bedenken Sie auch, dass wenn Sie selbst zur Miete wohnen, Sie Ihren Vermieter ab einem Zeitraum von 6 bis 8 Wochen um Erlaubnis bitten (außer bei engen Familienangehörigen) und die Wohnzeit, vordergründig bei kostenloser Unterkunft, schriftlich festhalten sollten.
Unterstützt mich der Staat bei den Kosten für die Flüchtlinge?
Dadurch, dass die meisten ukrainischen Flüchtlinge Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben, können Sie Miete für eine Wohnung oder ein Zimmer bekommen. Die Kommunen können Unterkunft und Heizkosten (in bestimmten Sätzen) übernehmen. Das Amt hat aber Vorgaben über die Größe der Wohnung bzw. des Zimmers und was es kosten darf.
Es kann auch sein, dass Sie mit dem Flüchtling privatrechtlich einen Mietvertrag abschließen sollen und das Amt die Kosten im Rahmen der Sozialleistungen für den Flüchtling übernimmt. Informieren Sie sich dazu beim zuständigen Sozial- oder Wohnungsamt.
Bedenken Sie bitte, dass zunächst eventuell hohe Kosten bei Ihnen für die Wohnraumüberlassung anfallen können, die Sie unter Umständen nicht steuerlich absetzen können!
Bedenken Sie auch, dass es Unterschiede gibt, ob Sie Personen aufnehmen, die an einem Ort bereits registriert sind, eine Aufenthaltserlaubnis haben, Sozialleistungen benötigen – und ob Sie Miete für Ihre Unterkunft erwarten. Informieren Sie sich dazu bei den entsprechend zuständigen Behörden!
Ukrainische Flüchtlinge einstellen – Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen
Zunächst müssen Sie wissen, dass die Flüchtlinge aus der Ukraine momentan ohne Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland einreisen dürfen. Während des visumfreien Aufenthalts dürfen sie jedoch keine Arbeit aufnehmen. Bis zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten die Flüchtlinge eine übergangsweise erteilte Fiktionsbescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung und auch mit der späteren Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 AufenthG dürfen die Geflüchteten jeder selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen, § 24 Abs. 6 AufenthG i.V.m. Art. 12 RL 2001/55 EG.
Kontakt zu den Flüchtlingen nehmen Sie am besten über die Stadtverwaltung oder den Landkreis auf. Sie fragen nach, wo die Flüchtlinge untergebracht werden und können dann Kontakt mit dem Betreiber der Unterkunft aufnehmen.
Wenn Sie ein lokales Unternehmen haben, können sie auch Flyer mit Jobangeboten in russischer, ukrainischer oder englischer Sprache verteilen. Außerdem können Sie den örtlichen Integrationsbeauftragten, das örtliche Ausländeramt oder die Meldebehörde fragen, ob Sie und Ihr Unternehmen die Geflüchteten mit einer Beschäftigung unterstützen können. Sie können ebenfalls mit der Arbeitsagentur in Kontakt treten oder der örtlichen IHK oder Handwerkskammer und nach dem aktuellen Sachstand fragen.
Haben Sie Fragen zum Thema Asylrecht und Arbeitsrecht?
Falls Sie Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich aufnehmen oder einstellen möchten und Hilfe benötigen, schicken Sie uns eine Nachricht oder kontaktieren Sie gern unsere Rechtsanwaltskanzlei unter 04202 / 6 38 37 0 oder schreiben Sie uns per E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de
Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Weiterhin thematisiert der Artikel ein Thema, welches aufgrund der Aktualität sehr dynamisch ist. Dies hat zur Folge, dass die Inhalte ständigen Änderungen unterliegen.
Fragen und Antworten zum Thema Flüchtlinge aus der Ukraine Einstellen
Quellen zum Thema Ukrainer Einstellen
https://www.mdr.de/brisant/fluechtlinge-ukraine-aufnehmen-102.html
https://www.proasyl.de/news/gefluechtete-aus-der-ukraine-privat-aufnehmen-tipps-und-hinweise/
https://unterkunft-ukraine.de
https://zusammenleben-willkommen.de
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/iOtjNkrHCZ76Jw5ReGn/content/iOtjNkrHCZ76Jw5ReGn/BAnz%20AT%2008.03.2022%20V1.pdf?inline
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32001L0055&from=DE
https://www.proasyl.de/news/ratsbeschluss-schneller-schutz-fuer-fluechtlinge-aus-der-ukraine/
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/ukraine-fluechtlinge-privat-bei-sich-zuhause-aufnehmen-das-ist-zu-beachten,SzO6dls
https://www.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/39082_Dürfen_ukrainische_Flüchtlinge_in_Deutschland_arbeiten
https://life-in-germany.de/fluechtlinge-ukraine-einstellen/