Widerrufsrecht für Handwerker: Wichtige Informationen zur Widerrufsbelehrung für Heimwerker

Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht Handwerker
Foto von Annie Gray gefunden auf Unsplash

Kein Geld für Handwerker ohne Widerrufsbelehrung

Was Handwerksfirmen über das Widerrufsrecht wissen sollten: So gelingt Ihnen die Widerrufsbelehrung für Handwerker rechtssicher zu machen!

Immer mehr Handwerksfirmen erleben, dass Kunden Verträge widerrufen und dadurch keine Zahlung für bereits geleistete Arbeit erfolgt. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az: C-97/22) zeigt, wie wichtig es für Handwerksbetriebe ist, über das Widerrufsrecht Bescheid zu wissen und ihre Kunden korrekt darüber zu informieren.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und seine Auswirkungen auf Handwerksunternehmen

Ein Fall, der die Brisanz des Themas verdeutlicht, betraf einen Hausbesitzer, der ein Unternehmen mündlich und außerhalb der Geschäftsräume beauftragte, seine Elektroinstallation zu erneuern. Die Arbeiten wurden ausgeführt, doch der Hausbesitzer weigerte sich zu zahlen und widerrief den Vertrag. Seine Begründung: Er war nicht über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden. Der Europäische Gerichtshof gab ihm recht.

Wann besteht ein Widerrufsrecht bei Handwerkern und wann erlischt es?

Gemäß § 312g Abs. 1 BGB haben Verbraucher das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieses Recht gilt auch für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden oder online, per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen werden.

Es ist wichtig, dass der Handwerker den Verbraucher vorab klar über sein Widerrufsrecht informiert. Wenn der Verbraucher jedoch den Handwerker ausdrücklich dazu auffordert, dringende Reparaturen oder Instandhaltungen durchzuführen, dann verliert er sein Widerrufsrecht. In einem solchen Fall kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden.

Zusätzlich erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher die Zustimmung für den Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und schriftlich bestätigt, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht erlischt, sobald der Handwerker die vereinbarten Leistungen beginnt. Diese Einwilligung des Kunden zum Beginn der Arbeiten unter Verzicht auf sein Widerrufsrecht sollte bei Vertragsschluss eingeholt werden und kann im Anschluss an die Widerrufsbelehrung erfolgen.

Einen weiteren ausführlichen Artikel zum Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten gibt es hier:

Widerrufsbelehrung als Pflicht für Handwerksfirmen

Die Widerrufsbelehrung ist also eine unerlässliche Obliegenheit für Handwerksunternehmen. Wird diese Belehrung unterlassen, kann der Kunde den Vertrag auch nach Leistung der Arbeiten noch widerrufen und ist nicht zur Zahlung verpflichtet.

Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zu weiteren Fragen bezüglich Handwerker Widerrufsrecht zu Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Vermeiden Sie rechtliche Konsequenzen und stärken Sie das Vertrauen Ihrer Kunden: Die richtige Widerrufsbelehrung für Handwerker

Als Handwerksbetrieb sollten Sie also immer auf das Widerrufsrecht hinweisen und die entsprechende Belehrung vornehmen. Damit vermeiden Sie nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Kunden. Denn Transparenz und Fairness sind ein gutes Fundament für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Des Weiteren laufen Sie keine Gefahr, eine falsche Widerrufsbelehrung Ihren Kunden zu geben und in rechtliche Bredouille zu geraten.

Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Widerrufsbelehrung für Handwerker benötigen, kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Widerrufsrecht Handwerker“:

  • Was sollten Handwerksfirmen über das Widerrufsrecht für Handwerker wissen?

    Handwerksfirmen sollten wissen, dass Kunden das Recht haben, einen außerhalb von Geschäftsräumen oder online abgeschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Wichtig ist, dass der Kunde vorab ausdrücklich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden muss. Wenn diese Widerrufsbelehrung nicht erfolgt, kann der Kunde den Vertrag auch nach Erbringung der Leistungen noch widerrufen und ist nicht zur Zahlung verpflichtet.

  • Wie sieht die Widerrufsbelehrung für Handwerker aus?

    Die Widerrufsbelehrung sollte klar und verständlich sein. Sie sollte den Kunden darüber informieren, dass er das Recht hat, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Sie sollte auch Details dazu enthalten, wie der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben kann, etwa durch ein formloses Schreiben, eine E-Mail oder mittels eines vom Unternehmen bereitgestellten Formulars.

  • Was passiert, wenn ein Handwerker die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht einhält?

    Wenn ein Handwerker über das Widerrufsrecht nicht belehrt, indem er beispielsweise den Kunden nicht ausdrücklich über sein Widerrufsrecht aufklärt, kann der Kunde den Vertrag auch nach Erbringung der Leistungen noch widerrufen. In diesem Fall ist der Kunde nicht zur Zahlung für die erbrachten Leistungen verpflichtet. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen für das Handwerksunternehmen haben. Deshalb ist es wichtig, dass Handwerksfirmen ihre Kunden korrekt über ihr Widerrufsrecht informieren.


Mehr zum Thema Widerrufsrecht im Baurecht:


Quellen zum Thema „Widerrufsbelehrung Handwerker“:


Related Posts