Risiken bei Bauprojekten | Verzögerung und Schadenersatz für Transportschäden: Spedition

Schadenersatz Transportschäden der Spedition - Baumängel Anwalt
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Risiken bei Bauprojekten: Transportschaden

Verzögerungen des Bauprojekts durch Transportschäden – Was kann ich tun?

Eines der häufigen Probleme im Bau können Transportschäden sein. Bauvorhaben können sich in erheblicher Weise verzögern, wenn die bestellten Materialien nicht weiterverarbeitet werden können. Was bei Transportschäden zu beachten ist, zeigt folgender Artikel.

Verträge richtig gestalten – welche Rechte habe ich bei Transportschäden

Das Transportrisiko bezeichnet das Risiko über den zufälligen Untergang oder der Verschlechterung der gekauften Sache beim Transport durch den Händler oder dem Spediteur. Je nachdem, ob es sich beim Bauherrn um einen Unternehmer handelt oder nicht, bestimmt das Gesetz unterschiedliche Rechtsfolgen. Auch sollten die AGB überprüft werden auf die Wirksamkeit ihrer Klauseln, etwaige Garantien und vertragliche Gewährleistungsansprüche. 

Verbraucher und Transportschäden bei Bauprojekten

Kauft der Bauherr, der zugleich Verbraucher ist, bei einem Unternehmer ein, hat der Unternehmer das Transportrisiko zu tragen. Auch durch AGB kann in der B2C-Konstellation (Business to Consumer, also Unternehmer gegenüber Verbraucher) das Risiko nicht übertragen werden, eine solche Klausel im Vertrag wäre unwirksam. Es handelt sich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf, bei dem es Erleichterungen für Verbraucher gibt, wie etwa die Beweislastumkehr bei der Vermutung eines Mangels (§477 I 1 BGB) oder die Unanwendbarkeit des §446 I BGB über den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei Abgabe an den Spediteur. 

Liegt ein Mangel im Sinne des §434 BGB vor, kann dem Bauherrn ein Gewährleistungsrecht zustehen. Auch ein Widerrufsrecht gegenüber dem Verkäufer kann je nach Fallkonstellation in Betracht kommen. Dem Verbraucher steht es zu, Ersatz zu verlangen, wenn die Ware beim Transport beschädigt wird. 

Wurde vom Verkäufer für den Transport ein Spediteur beauftragt, muss sich der Käufer nicht mit diesem auseinandersetzen, er kann sich direkt an den Verkäufer wenden. Insbesondere bei Bauvorhaben ist es sinnvoll zunächst Nacherfüllung (§437 BGB) zu verlangen, das bedeutet die Neulieferung oder die Beseitigung des Mangels durch den Händler. Es liegt am Verkäufer im Nachhinein, Ansprüche gegenüber dem Spediteur geltend zu machen

Unternehmer und Transportschäden bei Bauprojekten

Kauft der Bauherr als Unternehmer ein, finden die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs keine Anwendung. Privilegierungen, wie es der Gesetzgeber dem Verbraucher einräumt, greifen hier nicht. Gemäß §447 BGB die Transportgefahr auf den Käufer über, sobald die Sache dem Spediteur übergeben hat, es tritt wieder der gesetzliche Regelfall  ein.

Es liegt am Bauherrn zu beweisen, dass etwaige Mängel schon vor Gefahrenübergang vorgelegen haben. Der Bauherr muss sich in diesem Fall gegebenenfalls mit dem Spediteur und Verkäufer zugleich auseinandersetzen. Vom Verkäufer kann der Käufer dann die Abtretung des Schadensersatzanspruches geltend machen, da der Vertrag über den Transport der Sache regelmäßig zwischen Verkäufer und Spediteur geschlossen wird. Nur bei unsachgemäßer Verpackung kann der Transportschaden und ein etwaiger Schadensersatz auf den Verkäufer zurückzuführen sein. Ist der Bauherr Unternehmer, kann der Abschluss einer Transportversicherung sinnvoll sein. 

Sollte der Bauherr ein Kaufmann sein, finden darüber hinaus die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Anwendung.

Im Fall eines Handelsgeschäfts entstehen strengere Pflichten und spezielle Obliegenheiten, insbesondere bei der Mängelanzeige, §377 HGB.

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen!

Beratung zu Transportschäden und Schadensersatz bei Bauvorhaben?

Vor allem für Verbraucher und Kleinunternehmer können Transportschäden erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringen. Bauprojekte verzögern sich und hohe Kosten entstehen.

Haben Sie Fragen oder sind Sie bereits betroffen und möchten Ihre Rechte geltend machen? Dann kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema „Transportschaden Spedition Schadenersatz“


Quellen zum Thema „Schadenersatz Transportschäden der Spedition“

https://www.leipzig.ihk.de/unternehmen/geschaeftsfelder/recht-und-steuern/top-ten-unternehmer-fragen-die-ihk-antwortet/rechte-und-pflichten-bei-transportschaeden-und-transportverlust/

https://www.baumagazin-online.de/d/nuernberger-versicherung-transportschaeden-werden-haeufig-unterschaetzt/ 

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