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- 1 Risiken bei Bauprojekten: Baufirma in Verzug setzen und Verzugsschäden bei Bauvorhaben
Risiken bei Bauprojekten: Baufirma in Verzug setzen und Verzugsschäden bei Bauvorhaben
Verzögerungen beim Hausbau – Muster für die Verzugsschäden, die durch Ihre Baufirma entstehen.
Wenn ein Bauwerk zum geplanten Fertigstellungstermin nicht bereitsteht, kann es oftmals zu Schäden kommen. Insbesondere für den “kleinen Bauherrn” können dadurch empfindliche Mehrkosten entstehen. Was ist bei Bauverzögerungen zu tun?
Verzugsschäden Hausbau
Wenige Arbeitskräfte, Lieferengpässe, Planänderungen – die Gründe, warum sich ein Bauvorhaben verzögern kann, sind zahlreich. Liegt der Grund der Verzögerung beim Bauunternehmen, haben Bauherren gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz erfolgreich geltend zu machen.
Regelmäßig liegt es am Bauunternehmen, zu beweisen, dass die Verzögerung unverschuldet erfolgt. Kommt es nicht zur Fertigstellung zum vereinbarten Termin, kann der Bauherr vom Bauunternehmer Schadensersatz verlangen, unter anderem für Hotelkosten, länger notwendige Mietzahlungen oder angemietete Ersatzwohnungen.
Die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung wurde mit Urteil vom 20. Februar 2014 (VII ZR 172/13) bestätigt, soweit die Ersatzwohnung qualitativ schlechter ist als die noch nicht fertiggestellte Haus. Kosten für die Lagerung von Möbeln sind vom Schadensersatz inbegriffen. Auch die Rechtsverfolgungskosten stellen eine ersatzfähige Schadensposition nach Eintritt des Verzugs dar.
Baufirma in Verzug setzen
Maßgebend für die Entstehung eines Schadensersatzes wegen Verzug sind die Voraussetzungen der allgemeinen Vorschriften für Schadensersatz §§ 634 Nr. 4, 280 I, II, 286 BGB. Soweit ein fester Fertigstellungstermin vertraglich vereinbart ist, gerät er Bauunternehmer mit Überschreitung des Termines automatisch in Verzug.
Ist kein fester Termin vereinbart, bedarf es unbedingt einer vorherigen Mahnung. Die Baufirma in Verzug zu setzen, ist essenziell, um künftige Schadensersatzansprüche zu sichern. Weiterhin kommt der Bauunternehmer nur in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Bauunternehmer Vorsatz und Fahrlässigkeit, §276 I S.1 BGB. Verschulden seiner Subunternehmer muss er sich zurechnen lassen. In Konfliktsituationen ist vom Bauunternehmer zu belegen, dass er die Verzögerungen nicht zu vertreten hat. Die Beweislast liegt hier beim Bauunternehmer.
Sollten sich aufgrund von Planänderungen des Bauherrn die Bauarbeiten in die Länge ziehen, gerät der Bauunternehmer nicht in Verzug. Daher ist eine sorgfältige und genaue Planung vor Baubeginn wichtig, um Verzögerungen und Kostenaufwand vorzubeugen. Ein Rechtsanwalt kann hier unterstützend tätig werden bei der Gestaltung des Bauvertrages, damit alle Interessen des Bauherrn Berücksichtigung finden. Auch bei der Einhaltung von öffentlich-rechtlicher Vorschriften kann die Beauftragung eines Anwalts späteren Konflikten vorbeugen.
In Verzug setzen Bauleistung: Muster
Um die Baufirma in Verzug zu setzen, muss vom Bauherrn an den Bauunternehmer gerichtet, eine eindeutige Aufforderung erfolgen, die Bauleistung zu bewirken. Sicherheitshalber sollte die Mahnung mit einem eingeschriebenen Brief erfolgen. So kann etwa eine Mahnung aussehen.
Mahnung – Verspätung der Bauleistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihnen wurde am … der Auftrag erteilt, folgende Bauleistungen zu erbringen/ die im Vertrag genannten Bauleistungen zu erbringen:
…
…
…
Die vereinbarte Bauzeit zur Fertigstellung der Arbeiten ist verstrichen. Ich bitte Sie hiermit ausdrücklich, die Arbeiten vertragsgemäß fertigzustellen.
(Bei Bedarf)
Hiermit setze ich Ihnen eine Nachfrist zum …, um die restlichen Leistungen zu erbringen.
(Falls bereits Schäden eingetreten sind.)
Infolge der Verzögerung sind bereits wirtschaftliche Nachteile entstanden:
Hotelkosten in Höhe von …,
Anmietung einer Wohnung in Höhe von …, Unterbringungskosten in Höhe von …
o. ä.
Überweisen Sie bitte die genannten Kosten in Höhe von… bis zum….. (Datum) auf mein Konto …………..
Mit freundlichen Grüßen
Bauherr (Vorname + Nachname)
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Weitere Informationen zu Verzögerungsschäden beim Hausbau
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Fragen und Antworten zum Thema „Verzugsschäden Hausbau.“
Quellen zum Thema „In Verzug setzen Bauleistung Muster“
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ekdp_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=6
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ekdp-wird-verlaengert.html
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Foerderprogramm_Im_Ueberblick/Foerderprogramm_Im_Ueberblick_node.html
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Unterlagen_Zur_Antragstellung/Unterlagen_Zur_Antragstellung_node.html
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