Änderungen im Baurecht: Das Urteil des BGH zu Mängelanzeigen VOB und Kündigungen nach VOB

Mängelanzeige VOB - VOB Kündigung durch Auftraggeber und Kündigung Bauvertrag nach VOB
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Änderungen im Baurecht: Das Urteil des BGH zu Mängelanzeigen und Kündigungen nach VOB in 2023

Mängelanzeige VOB und Kündigung des Bauvertrags: Wichtige Impulse durch BGH-Entscheidung

Die rechtliche Landschaft des Baurechts verändert sich kontinuierlich und kann für Beteiligte im Baugewerbe zuweilen schwierig zu navigieren sein. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Mängelanzeigen nach VOB und zur Kündigung von Bauverträgen nach VOB hat nun erhebliche Auswirkungen auf die Praxis.

Neue Entscheidungen zum VOB-Bauvertrag und Mängelanzeige VOB

Die bisherige Regelung zur Mängelanzeige nach VOB und zur Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber stand auf dem Prüfstand des BGH. Bisher war es möglich, dass der Auftraggeber bei erkannten Mängeln den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung auffordert und im Falle des fruchtlosen Fristablaufs den Vertrag kündigt. Die neue Entscheidung des BGH könnte dieses Vorgehen grundlegend verändern.

BGH zur Kündigung durch Auftraggeber nach VOB

Der BGH hat entschieden, dass die Regelung, die es dem Auftraggeber ermöglicht, den Vertrag aufgrund von Mängeln vor der Abnahme zu kündigen, unwirksam ist, wenn einzelne Vorschriften modifiziert wurden. Der Grund hierfür ist, dass jede Abweichung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle unterliegt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Kündigung von Bauverträgen nach VOB.

Die Bedeutung der BGH-Entscheidung für die Mängelanzeige VOB

Das Urteil des BGH hat auch Auswirkungen auf die Mängelanzeige nach VOB. Die Regelung, die das Mängelrecht des § 4 Abs. 7 S. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 betrifft, ist bei minimalen Abweichungen von der VOB unwirksam und benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen.

Die Konsequenzen der BGH-Entscheidung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH hat fundamentale Konsequenzen für alle Beteiligten an VOB-Verträgen. Sie stellt bisherige Praktiken zur Mängelanzeige und zur Kündigung des Bauvertrags nach VOB infrage und erfordert eine Anpassung der Verträge und Prozesse im Baugewerbe.


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Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Mängelanzeige VOB“:

  • Wie hat die BGH-Entscheidung die bisherige Regelung zur Mängelanzeige VOB und zur Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber beeinflusst?

    Die BGH-Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Mängelanzeige VOB und die VOB Kündigung durch Auftraggeber. Früher konnte der Auftraggeber den Auftragnehmer bei erkannten Mängeln zur Mängelbeseitigung auffordern und im Falle des fruchtlosen Fristablaufs den Vertrag kündigen. Diese Praxis könnte durch die neue BGH-Entscheidung grundlegend verändert werden.

  • Welche spezifische Regelung im Zusammenhang mit der Kündigung Bauvertrag nach VOB wurde vom BGH als unwirksam erachtet?

    Der BGH hat festgestellt, dass die Regelung, welche es dem Auftraggeber erlaubt, den Vertrag wegen Mängeln vor der Abnahme zu kündigen, unwirksam ist, sofern einzelne Vorschriften modifiziert wurden. Jede Abweichung von den allgemeinen Geschäftsbedingungen muss einer Inhaltskontrolle standhalten, wodurch die Kündigung Bauvertrag nach VOB betroffen ist.

  • Welche Konsequenzen ergeben sich aus der BGH-Entscheidung für die Praxis der Mängelanzeige VOB und der VOB Kündigung durch Auftraggeber?

    Die BGH-Entscheidung hat tiefgreifende Folgen für die Praxis der Mängelanzeige VOB und der VOB Kündigung durch Auftraggeber. Sie stellt bisherige Vorgehensweisen und Praktiken in Frage und erfordert eine Überarbeitung und Anpassung der Verträge und Prozesse im Baugewerbe.


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Quellen zum Thema „VOB Kündigung durch Auftraggeber“:

  • BGH, Urteil vom 19.01.2023 – VII ZR 34/20

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