Inhaltsverzeichnis
- 1 Terminverschiebung und Bauverzögerung Kosten geltend machen | Der Ratgeber für 2025
- 2 Mehr zum Thema Bauverzögerung Entschädigung:
- 3 Quellen zu Bauverzögerung Kosten geltend machen
Terminverschiebung und Bauverzögerung Kosten geltend machen | Der Ratgeber für 2025
Umgang mit Bauverzögerungen und Terminverschiebungen – Ratgeber für Bauherren
Die Bauindustrie ist bekanntermaßen mit zahlreichen rechtlichen als auch tatsächlichen Herausforderungen verbunden. Häufig entstehen Probleme, wenn es zu Bauverzögerungen und Terminverschiebungen kommt. Folgender Ratgeber dient als Überblick zu rechtlichen Aspekten bezüglich Bauverzögerung, Entschädigung und weitergehenden Ansprüchen.
Wann entstehen Bauverzögerungen?
Bauverzögerungen können durch Wetterbedingungen, Änderungen im Projektumfang oder Materialengpässe entstehen. Besonders in Fällen, bei denen der Bau vor abgeschlossener Ausführungsplanung beginnt, wird der Bauablauf erheblich beeinflusst.
Wenn dadurch zusätzliche Kosten aufkommen, stellt sich die Frage über das weitere Vorgehen. Sollte die vereinbarte Frist zur Fertigstellung eines Bauwerkes nicht eingehalten werden, haben Auftraggeber bei Bauverträgen bzw. Bauträgerverträgen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche beim beauftragten Unternehmen geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Bauverzögerung Entschädigung zur Verfügung
Welche Bauverzögerung Kosten man geltend machen kann
Maßgeblich für die Frage, ob dem Bauherren Ansprüche zustehen, ist, ob ein Fertigstellungstermin vereinbart wurde. Ist vertraglich nichts bestimmt, muss der Bauherr den Bauunternehmer in Verzug setzen. Dafür bedarf es einer Mahnung, durch die eine Frist zur Fertigstellung gesetzt wird. Das Verstreichen der Frist kann Schadensersatzansprüche gegen die Baufirma begründen.
Zu beachten ist, dass die Baufirma nur in Verzug gerät, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie zu vertreten hat. Grob gesprochen ist zu überprüfen, wer in welchem Umfang verantwortlich ist für die Bauverzögerung oder Terminverschiebungen.
Grundsätzlich hat die Baufirma Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, § 276 I Satz 1 BGB. Sind weitere Subunternehmer von der Baufirma eingeschaltet, muss er sich das Verschulden dieser zurechnen lassen.
Wie man eine Baufirma richtig in Verzug setzt, finden Sie in unserem Artikel zum Thema “Baufirma in Verzug setzen” inklusive Musterschreiben:
Hier können Sie das Musterschreiben „Baufirma in Verzug setzen“ herunterladen
Wer haftet bei Bauverzögerungen?
Kommt es zu Bauverzögerungen, ist zu ermitteln, wer verantwortlich ist für die entstandenen Kosten. Die Verzögerung kann zum einen aus der Sphäre des Bauherren, des Bauunternehmers oder auch von Dritten kommen. Häufig ist der Bauunternehmer von seinen Lieferanten abhängig. Kommt es zu Lieferschwierigkeiten, kann sich der Bau erheblich verzögern.
Es ist zu beachten, dass der beauftragte Bauunternehmer in der Regel für diejenigen Personen haftet, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen einsetzt (sogenannte Erfüllungsgehilfen § 278 S.1 BGB). Dazu gehören auch Subunternehmer oder Lieferanten, die vom Bauunternehmer beauftragt worden sind. Sind Sie sich unsicher, ob Sie beim Bauunternehmer oder bei Dritten Ihre Ansprüche geltend machen müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Durch enge Zusammenarbeit ermitteln wir, aus welcher Sphäre die Verzögerung kommt und wie Sie Ihre Ansprüche bestmöglich geltend machen können. Durch eine genaue Bauplanung im Voraus können vorbeugend Verzögerungen vermieden werden.
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema „Bauverzögerung Kosten geltend machen“ zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!
Individuelle Einzelberatung – bei Bauverzögerungen Kosten geltend machen
Bauverzögerungen und Terminverschiebungen stellen Bauherren vor erhebliche Herausforderungen. Unerwartete Verzögerungen, steigende Baukosten, mögliche Vertragsstrafen und die Komplexität von Nachtragsforderungen sind zentrale Aspekte, die sorgfältig geprüft werden müssen. Bauherren sollten frühzeitig rechtliche Schutzmechanismen wie Ansprüche auf Fristverlängerung und Schadensersatz in Betracht ziehen, um ihre Interessen langfristig abzusichern. Eine rechtzeitige und kompetente juristische Beratung ist hierbei unerlässlich.
Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04202 / 638370. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter info@rechtsanwaltkaufmann.de kontaktieren.
Sie haben ein Anliegen zum Thema Bauverzögerung Kosten geltend machen?
Die enthaltenen Informationen in diesem Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.
Fragen und Antworten zum Thema Bauverzögerung Kosten geltend machen:
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Wie muss ich vorgehen, um bei Bauverzögerung Kosten geltend machen zu können?
Um insbesondere Schadensersatz geltend machen zu können, ist es wichtig, die Baufirma in Verzug zu setzen, gem. §§ 634 Nr.4, 280 I, II, 286 BGB. Je nachdem, ob ein Fertigstellungstermin feststeht oder nicht, muss gegenüber der Baufirma eine Mahnung ausgesprochen werden.
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Wofür benötige ich eine Mahnung, um Bauverzögerungskosten geltend machen zu können?
Unter einer Mahnung versteht man eine an den Schuldner bestimmte und ernstliche Aufforderung, die geschuldete Leistung zu erbringen. In diesem Fall also die Fertigstellung des Bauprojektes. Der Gesetzgeber gibt dem Schuldner noch eine letzte Gelegenheit, um seine geschuldete Leistung zu erbringen.
Wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht reagiert, kann dies Schadensersatzansprüche begründen. So ebnen Sie sich den Weg, um Bauverzögerungskosten geltend zu machen. -
Die Baufirma reagiert nicht auf meine Mahnung, bekomme ich Bauverzögerungsentschädigung?
Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, können Sie etwaige Schäden notfalls auch gerichtlich geltend machen. Dabei können wir Sie gerne unterstützen.
Mehr zum Thema Bauverzögerung Entschädigung:
Quellen zu Bauverzögerung Kosten geltend machen
- https://www.arge-baurecht.com/aktuelles/artikel/bauverzoegerung-gute-rechtslage-fuer-private-bauherren
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B): https://www.gesetze-im-internet.de/vob/b/
- BGH, Urteil vom 17.05.1984 – VII ZR 169/82: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Aktenzeichen=VII+ZR+169%2F82&Datum=17.05.1984&Gericht=BGH
- BGH NJW 2005, 1650: https://www.njw.de/
- Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts: https://www.wolterskluwer.de/shop/kompendium-des-baurechts/
- Markus, Kapellmann und Pioch, AGB-Handbuch Bauvertragsklauseln: https://www.beck-shop.de/kapellmann-pioch-agb-handbuch-bauvertragsklauseln/product/3087
- Langen, Berger, Dauner-Lieb, Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht: https://www.wolterskluwer.de/shop/kommentar-zum-neuen-bauvertragsrecht/
- Baulexikon.de: https://www.baulexikon.de/