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Dezember 30, 2020
Rechtsanwalt Kaufmann Baurecht Mangelhaftigkeit von Bauleistungen
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Dez

Von wesentlichen und unwesentlichen Mängeln bei Bauverträgen

Im Rahmen von Bauverträgen und Verträgen über Handwerksleistungen ist der Auftraggeber gem. § 641 Abs. 1 S. 1 BGB regelmäßig erst mit Abnahme des Gewerks zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Den Auftraggeber trifft dabei gem. § 640 Abs. 1 BGB grundsätzlich eine Pflicht zur Abnahme, sofern das Gewerk im Wesentlichen mangelfrei hergestellt worden ist....
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