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Mai 17, 2019
Bank-und-Kapitalmarktrecht-Rechtsanwalt-Kaufmann-Verden
17
Mai

Keine Angst vor Geldwäscheanzeigen

Sie können als Privatpersonen oder Unternehmer schnell und ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. So zum Beispiel, wenn Sie Geldsummen über 10.000 € in bar oder durch eine Überweisung auf ihr Konto einzahlen oder wenn Sie Waren oder Dienstleistungen in bar kaufen, die mehr als 10.000 € kosten. In diesen Fällen ist ein Verstoß gegen das...
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