Keine Angst vor Geldwäscheanzeigen

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Sie können als Privatpersonen oder Unternehmer schnell und ungewollt gegen das Geldwäschegesetz verstoßen. So zum Beispiel, wenn Sie Geldsummen über 10.000 € in bar oder durch eine Überweisung auf ihr Konto einzahlen oder wenn Sie Waren oder Dienstleistungen in bar kaufen, die mehr als 10.000 € kosten. In diesen Fällen ist ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz möglich und Sie müssen nachweisen woher das Geld stammt. Auch eine hohe Anzahl an Bankkonten und bei ungeklärten mehrfahren Einzahlungen drei oder vierstelliger Beträge werden Geldwäscheverdachtsfälle angezeigt. Besonders heikel sind Auszahlungen von Online Handelsplattformen und Depots in derartigen höhen. Diese führen ausnahmslos zu einer Meldungen durch die Banken an die Kriminalämter. Diese nehmen dann die die Strafverfolgung auf. Diese Fälle begegneten uns schon diverse Male und eine Beratung im Vorfeld ist daher von großer Wichtigkeit um einer Fahndung präventiv vorzubeugen.

 

Zwar besteht für Sie alsVerbraucher keine Pflicht, dass Sie einen Geldwäsche verdacht melden, aber auch Sie müssen die Pflichten des Geldwäschegesetzes einhalten. Banken melden aber einen Verdacht auf Geldwäsche in jedem Fall und geben jede Transaktion, die unter die Voraussetzungen fällt weiter. Sie agieren nach dem Grundsatz lieber einmal zu oft melden, als einmal zu wenig. So liefern die Banken ihre Kunden immer, ausnahmslos und grundlos mit Geldwäsche- oder Steuerhinterziehungsanzeigen an die Financial Intelligence Unit des Zolls aus. Daher müssen Sie in jedem Fall mit Ermittlungen und Nachfragen rechnen!

 

Von großer Relevanz sind auch die ermittelnden Steuerbehörden. Nach einer Verdachtsmeldung zur Geldwäsche werden die Steuerbehörden immer Tätig und stellen Nachfragen! So ein Steuerstrafverfahren kann schweren Schaden anrichten, auch wenn Sie ihre Steuerpflichten korrekt erfüllt haben. Die Folgen der Ermittlung sind denkbar groß. Die Steuerbehörden werden Nachfragen stellen, Betriebsprüfungen durchführen, Steuerstrafverfahren eröffnen und sogar Wohnung oder Betriebsstätten durchsuchen. Ratsam ist daher immer eine vorherige Beratung, um ein Steuerstrafverfahren im Vorfeld abzuwenden. Vorsicht ist besser als Nachsicht!

 

Wenn Sie davon erfahren, dass Sie von einer Geldwäscheanzeige betroffen sind, sollten Sie sich umgehend beraten lassen und die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise besprechen. Am besten lassen Sie sich schon im Vorfeld über Ihre Möglichkeiten und steuerlichen Konsequenzen beraten, sodass ein solcher Fall überhaupt nicht erst eintreten kann. Bei Nichtbeachtung einer solchen anzeige treten massive Konsequenzen auf die von 10-Jährigen Haftstrafen bis Bußgeldern in Millionenhöhe reichen. Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht Ihnen für die Beratung zur Seite und beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Geldwäscheprävention. Sollte es zu einer Anzeige gekommen sein, so verhilft Herr Kaufmann Ihnen zu Ihrem Recht.

 

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