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Mai 3, 2019
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Pfändungsschutz für Erbbauzinsen

Pfändbar im Insolvenzverfahren ist grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners, dass er zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besaß. Auch pfändbar ist das Vermögen, welches er während des Verfahrens erlangt.   Viele die sich in einem Insolvenzverfahren befinden haben Grundstücke geerbt, die auch mit Erbbaurechten belastet sind. Das Erbbaurecht beinhaltet dann meistens die Zahlung eines...
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