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Januar 10, 2019
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Zweite Überraschung aus Augsburg in Sachen Diesel-Skandal

Volle Kaufpreisrückzahlung ohne Abzug von Nutzungsersatz, d.h. keine Entschädigung der Bank für die gefahrenen Kilometer. Das Landgericht Augsburg hat nun zum zweiten Mal gegen VW geurteilt, dass dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs die volle Kaufpreissumme nebst Zinsen zurück gezahlt werden muss, ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Andere Gerichte haben entschieden,...
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