Volle Kaufpreisrückzahlung ohne Abzug von Nutzungsersatz, d.h. keine Entschädigung der Bank für die gefahrenen Kilometer.
Das Landgericht Augsburg hat nun zum zweiten Mal gegen VW geurteilt, dass dem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs die volle Kaufpreissumme nebst Zinsen zurück gezahlt werden muss, ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Andere Gerichte haben entschieden, dass der Bank eine Entschädigung für die mit dem finanzierten Wagen gefahrenen Kilometern zusteht. Nicht so das Landgericht Augsburg: Bereits mit Urteil vom 14.11.2018 (Az. 021 O 4310/16) hatte das Landgericht so entschieden. Nun fällte es am 05.12.2018 (Az. 021 O 3267/17) abermals ein Urteil, welches keine Anrechnung einer Nutzungsentschädigung vorsieht. Das Gericht beurteilt die Manipulation von Abgasgrenzwerten als sittenwidriges Verhalten im Sinne des § 826 BGB. Aufgrund dessen ist das Augsburger Gericht der Meinung, dass der Kläger nicht zum Nutzungsersatz verpflichtet ist, weil dies dem Gedanken des Schadensersatzes nach einer sittenwidrigen Schädigung widerspreche.
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