Kanzlei Kaufmann erzielt Erfolg gegen die Firma Four Gates AG

bankrecht

In einem Verfahren vor dem Landgericht Görlitz (Az.: 5 O 490/14) hat die Kanzlei Kaufmann einen Erfolg gegen die Firma Four Gates AG (vormals OFL Anlagen Leasing AG) erzielt, von welcher unsere Mandantin im Jahr 2005 über einen selbstständigen Vermittler eine Genussrechtebeteiligung erworben hat. Da die Aktien der Firma Four Gates AG heute nahezu wertlos sind, steht zu befürchten, dass eine Vielzahl von Anlegern auf ihre Forderungen aus den langfristig angelegten Beteiligungsverträgen verzichten müssen. Die Firma hat insbesondere in den Jahren 2001 – 2005 verschiedene Beteiligungsformen ihrer Gesellschaft über Anlagevermittler an gutgläubige Kleinanleger gebracht.

Vor diesem Hintergrund ist es der Kanzlei Kaufmann gelungen, für unsere Mandantin ein sehr akzeptables Ergebnis mit der Firma Four Gates zu erreichen. Über die Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart.

Parallel wurde von der Kanzlei Kaufmann auch der entsprechende Anlagevermittler zur Rechenschaft gezogen, der unserer Mandantin in mehrfacher Weise fehlerhaft und unzureichend über die bestehenden Risiken einer solchen Kapitalanlage (Genussrechtebeteiligung) beraten hat. Wie in vielen anderen Fällen auch, wurde unserer Mandantin die Beteiligung u. a. als sichere Altersvorsorge empfohlen. Erst als die verbliebenen Ausschüttungen ausblieben, merkten viele Geprellte, dass sie falschen Versprechungen aufgesessen waren.

Trotz des langen Zeitraums ist ein Vorgehen gegen die Firma Four Gates AG bzw. den vermittelnden Anlageberater / Anlagevermittler auch heute noch mit guten Erfolgsaussichten möglich.

Dies ist wie immer aber im Einzelfall und idealerweise durch einen spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu prüfen.

Hierfür steht Ihnen die Kanzlei Kaufmann gerne zur Verfügung.

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