Nicht selten fallen Mitarbeiter eines Unternehmens auf die Falle des „CEO-Frauds“ rein. Hierbei handelt es sich um gezielte Angriffe, bei denen die so genannten „Fraudisten“ die Mitarbeiter nach aufwendiger Recherchearbeit und wochenlanger Vorbereitung dazu auffordern, große Geldsummen an bestimmte, meist ausländische, Konten zu überweisen. Die lange und ausführliche Phase der Informationsgewinnung sowie die Umgehung jeglicher innerbetrieblicher Kontrollmechanismen führt dazu, dass der Betrug sehr glaubwürdig erscheint, wodurch die Betroffenen Vertrauen aufbauen. Des Weiteren erfolgt die Kontaktaufnahme sehr geschickt. Der Mitarbeiter des Unternehmens, bei dem es sich meistens um jemanden handelt, der Überweisungen selbst tätigt, wird angerufen oder über eine E-Mail kontaktiert. Der „Fraudist“ gibt sich üblicherweise als ein Vertreter oder als CEO selbst aus. Er verdeutlicht, dass es sich dabei um eine streng vertraute Angelegenheit handelt und versucht einen von außen isolierten Handlungsraum zu schaffen, sodass keine weiteren Personen eingebunden werden, die den Betrug aufdecken könnten. Oft wird noch zusätzlich eine Frist gesetzt, die das Risiko senken soll, dass der Zahlungsprozess noch aufgehalten wird.
Das große Problem an „CEO-Fraud“ ist, dass der Strafbarkeit der „Fraudisten“ bei einem erfolgreichen Betrug kaum Aufmerksamkeit geschenkt wird und dass die Opfer selbst meistens mit Konsequenzen rechnen müssen. Neben Schadensersatzansprüchen, die durch die hohen Verluste anfallen, machen sie sich unter Umständen sogar selbst strafbar.
Sollten Sie sich in dieser Situation wiederfinden und vor der Frage stehen, wie Sie nun weiter vorgehen sollen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kaufmann mit seiner jahrelangen Expertise im Wirtschaftsstrafrecht für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtsweges zur Seite. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.