Wenn die Gewinne der Banken durch niedrige Zinsen schrumpfen, bekommt das auch der Kunde zu spüren.
Das erfahren gerade ganz besonders die Kunden und Inhaber von langjährigen Sparverträgen. Einst als lukrative Form der Anlage gepriesen, werden solche Sparverträge aufgrund der für Kunden günstigen Zinsen und/oder Prämien zunehmend zur Belastung für die Finanzinstitute.
So kündigen Banken und Sparkassen derzeit massenweise solche Altverträge. Gestützt wird dieses Vorgehen durch die Entscheidung des BGH vom 14.05.2019. Allerdings stellt der BGH auch heraus, dass nicht zwangsläufig alle langjährigen Verträge wirksam gekündigt werden können. Es kommt demnach in jedem Fall darauf an, ob z.B. eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde und ob diese erreicht ist. Weiter kommt es darauf an, ob eine maximale Prämie erreicht und gezahlt wurde.
Wenn Ihr langjähriger Sparvertrag durch Ihre Bank/Sparkasse gekündigt wurde, empfiehlt sich in jedem Fall eine fachanwaltliche Überprüfung.