Anschuldigung wegen Subventionsbetrug zur Coronahilfe | 2022

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Foto von WDR „Berlin verlängert Corona-Hilfen für Kultur und Medien

Corona-Soforthilfen: Antragssteller sehen sich schnell dem Vorwurf von Subventionsbetrugs ausgesetzt

Die Strafverfahren im Zusammenhang mit Subventionsbetrug im Rahmen der Coronahilfen mehren sich

Um die wirtschaftlichen Schäden einzudämmen und finanziell Geschädigten durch die Pandemie-Krise zu helfen, hat die Bundesregierung betroffenen privaten Unternehmen, Selbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe ermöglicht, unbürokratisch bestimmte Überbrückungshilfen zu beantragen. Antragsberechtigt ist, wer die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt. Falschangaben führen nicht nur dazu, dass bereits ausgezahltes Geld zurückgefordert wird, sondern erfüllen auch schnell den Tatbestand des Subventionsbetrugs. Im Rahmen der Überprüfung der Förderanträge werden in zunehmender Zahl Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs eingeleitet.

Wann ist der Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllt?

Medien berichten von Fällen, in denen sich Nichtberechtigte Gelder aus Corona-Hilfe-Maßnahmen erschlichen haben und sich dafür gerichtlich zu verantworten haben. Am häufigsten werden falsche Angaben bspw. über nicht existente Unternehmen verwendet, um an die Subventionsgelder zu gelangen. Es handelt sich bei den Coronahilfen um eine Subvention im Sinne des Abs. 8, da es sich um eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und der Förderung der Wirtschaft dienen soll.

Nach § 264 Abs. 1 StGB macht sich wegen Subventionsbetrugs strafbar, wer über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind. Auch wer einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet, macht sich strafbar.

Überdies ist der Tatbestand erfüllt, wenn der Antragsteller, den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.

Nachprüfung der Anträge für Überbrückungshilfe – Rückzahlung und strafrechtliche Konsequenzen

Die Formulare zur Antragsstellung erhalten bestimmte Informationen zu den subventionserheblichen Angaben. Sollten sich im Rahmen der Nachprüfung eines Antrages herausstellen, dass falsche Angaben gemacht wurden, steht der Verdacht des Subventionsbetrugs im Raum. Gerade aufgrund des hohen finanziellen Schadens, der durch missbräuchliche Inanspruchnahme der Coronahilfen entstehen kann, werden verstärkt intensive Überprüfungen der Anträge seitens der Behörden durchgeführt.

Zu Unrecht gewährte Mittel werden in jedem Fall zurückgefordert. Ist das erhaltene Geld bereits verwendet worden, kann unter Umständen die geforderte Rückzahlung finanziell problematisch werden? Ist die Subventionsberechtigung zweifelhaft, sollte in diesem Fall Einspruch gegen den Rückforderungsbescheid eingelegt werden und umgehend eine anwaltliche Prüfung hinsichtlich der subventionserheblichen Tatsachen des Antrages in Anspruch genommen werden.

Was tun, wenn einem Subventionsbetrug vorgeworfen wird?

Sollte Ihnen bewusst sein, dass die Angaben im Antragsformular nicht korrekt sind, sollten Sie umgehend handeln. Nach § 264 Abs. 6 StGB kann eine Strafbarkeit abgewendet werden, wenn der Antragssteller freiwillig die Auszahlung der Subventionsleistung verhindert. Nach erfolgter Auszahlung lässt sich eine Strafbarkeit unter Umständen noch mittels eines Änderungsantrags und der Korrektur der falschen Angaben oder der Rückzahlung der Subvention mindern. Da bereits leichtfertige Falschangaben für die Strafbarkeit ausreichen, ist eine sehr hohe Sorgfalt bei der Antragsstellung erforderlich. Um sich rechtlich abzusichern, ist es ratsam, möglichst schnell anwaltliche Hilfe zu suchen, um eine drohende Strafe abzuwenden.

Wurden Sie auch angeschuldigt einen Coronahilfe Betrug begangen zu haben?

Die Kanzlei Hermann Kaufmann begutachtet Ihren individuell gelagerten Fall und steht Ihnen in allen strafrechtlichen Fragen zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Termin. Wir beraten Sie gern.

Sie können uns in unserer Kanzlei unter der Nummer 04202 / 6 38 37 0 erreichen oder schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.


Macht man sich des Subventionsbetruges strafbar, wenn man in dem Antrag auf Corona-Soforthilfe falsche Angaben tätigt?

Zunächst ist damit zu rechnen, dass die gezahlten Leistungen im Zuge eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens zurückgefordert werden. Daneben kommen strafrechtlichen Konsequenzen in Betracht. Insbesondere der Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB findet Anwendung. Danach macht sich strafbar, wer die Auszahlung einer Leistung durch Angabe falscher Tatsachen  herbeiführt und bei Zugrundelegung der tatsächlichen Umstände kein Anspruch bestanden hätte.

Was kann ich tun, wenn die Behörde die Leistung aus der Corona-Soforthilfe zurückfordert?

Sie können Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einlegen. Zur Begründung des Widerspruchs sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und den Bewilligungsbescheid überprüfen lassen.

Kann ich eine Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs abwenden?

Von der Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs wird befreit, wer freiwillig die Auszahlung der Leistung durch die Behörde zurückgibt. Den Antragsteller trifft eine Auskunftspflicht, sodass er in dem Zeitpunkt, in dem er sich seiner falschen Angaben bewusst ist, die Behörde davon zu unterrichten hat.

Quellen

NJW 2021, 2055 – beck-online

NZWiSt 2020, 373 – beck-online

NZWiSt 2021, 344 – beck-online

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