Online-Poker Verluste zurückholen | Ihre Chancen in 2023

Online-Poker Verluste zurückholen 2023 - OLG Köln Entscheidung
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Online-Poker Verluste zurückholen

OLG Köln entschied zugunsten der Spieler auch im Jahr 2022/2023

Dass Online-Glücksspiel in Deutschland ohne (deutsche) Lizenz illegal ist, ist mittlerweile bekannt. Dennoch bieten die Betreiber der unzähligen Online-Casinos in Deutschland Glücksspiel an und weigern sich dann, die Verluste zurückzuzahlen.

Das OLG Köln entschied in seinem Urteil vom 31.10.2022 – I-19 U 51/22, dass der Betreiber eines Online-Casinos auch Verluste aus Online-Pokerspielen nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB bzw. § 823 II BGB iVm. § 4 IV GlüStV 2012 / 2021 zurückzahlen muss.

Hintergründe zur Entscheidung, wieso Online-Poker Verluste zurückgeholt

Im ersten Rechtszug vor dem LG Bonn unterlag der Spieler dem Betreiber des Casinos und ging in Berufung vor das OLG Köln. 

Dort trug der Kläger vor, auf der Internetseite des Casinos an Online-Glücksspielen in Form von “Poker” – und “BlackJack” – Spielen teilgenommen zu haben. Da das Casino über keine deutsche Lizenz verfügte, war das Angebot des Online-Glücksspiels in Deutschland gemäß § 134 BGB iVm. § 4 IV GlüStV 2012 / 2021 illegal und berechtigte den Kläger zur Rückforderung der Verluste sowohl nach dem Bereicherungsrecht als auch nach dem Deliktsrecht. 

Das LG Bonn sah in der Vorinstanz jedoch das Verhalten des Klägers als rechtsmissbräuchlich an, da er sich über seine rechtlichen Möglichkeiten und die Lizenz des Casinos informiert habe, aber nicht von der Illegalität des Angebots ausging, und versagte ihm die Rückforderung unter anderem wegen § 817 S. 2 und § 242 BGB. 

Das OLG Köln entschied schon in zahlreichen ähnlich gelagerten Glücksspiel-Fällen zugunsten der Spieler, wie auch dieses Mal. Der Einwand des § 817 S. 2 BGB setzt laut der Kammer nicht voraus, dass sich der Leistende (der Spieler/Kläger) leichtfertig der Einsicht des Gesetzes- oder Sittenverstoßes verschließe – er darf nicht geahnt bzw. gewusst haben, dass das Glücksspielangebot illegal war. Vielmehr setzt er, da es sich um einen Gesetzes- und eben nicht nur um einen Sittenverstoß handelt, positive Kenntnis und die bewusste Entscheidung für den eigenen Gesetzesverstoß voraus. Diese subjektive Voraussetzung konnte dem Spieler nicht angelastet werden, obwohl er sich über die Lizenzen und mögliche Rückzahlungsansprüche erkundigt hatte. Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass der Spieler von einem legalen Angebot auf dem deutschen Markt ausging, da unter anderem namhafte deutsche Sportler für die Beklagte warben und auch der Support in deutscher Sprache zur Verfügung stand. Von der medialen Berichterstattung über die Illegalität hatte der Spieler keine Kenntnis und hätte sie auch nicht haben können, wie er in der mündlichen Verhandlung zutreffend schilderte.

Auch die von der Beklagten auf ihrer Internetseite bereitgestellten AGB, die dem Spieler die Verantwortung aufbürden, sich eigenverantwortlich vor der Spielteilnahme über die Legalität des Angebots in seinem Land (Jurisdiktion) zu informieren, stehen dem nicht entgegen, zumal das Setzen eines “Häkchens” obligatorisch ist, um spielen zu können und keinesfalls bedeutet, dass der Spieler sämtliche Klauseln gelesen, geschweige denn sich inhaltlich mit diesen auseinandergesetzt hat. § 817 S. 2 BGB griff daher nicht.

Aus denselben Gründen konnte auch nicht von Rechtsmissbräuchlichkeit des Klägers im Sinne des § 242 BGB ausgegangen werden. Seine Klage war demnach begründet und er konnte knapp 60.000,- EUR Verlust von der Beklagten zurückfordern.

Besonderheiten des Online-Pokers in Deutschland

Besonders bzw. anders im Vergleich zu den gängigen Klagen gegen Casinobetreiber war, dass sich die Beklagte darauf berufen wollte, sie habe das Geld des Spielers gar nicht erlangt, sondern die Beiträge aller Pokerspieler in einen separaten Topf eingebracht und später an die Gewinner ausgezahlt. Der Kläger hätte sich also an die anderen Mitspieler wenden und von diesen seine Verluste zurückfordern müssen.

Jedoch wurde schon im ersten Rechtszug vor dem LG Bonn zutreffend festgestellt, dass dieses Verhalten allenfalls den Einwand der Entreicherung im Sinne des § 818 Abs. 3 BGB begründen könnte, welchem aber § 819 Abs. 2 und § 818 Abs. 4 BGB entgegenstehen.

Diese Masche funktionierte also ebenso wenig wie der Versuch über § 814, § 817 S. 2 oder § 242 BGB. Das Casino verlor im Endeffekt.

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Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt wird empfohlen, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und eine maßgeschneiderte Vorgehensweise zu entwickeln.


Fragen und Antworten zum Thema „Online-Poker Verluste zurückholen 2023“:

  • Warum ist Online-Glücksspiel illegal?

    Das Internetangebot von Casinobetreibern ist ohne deutsche Lizenz gemäß § 134 BGB verboten. Die Betreiber verstoßen gegen § 4 Abs. 4 GlüStV, welcher als Schutzgesetz den Spieler schützt.

  • Kann ich Online-Poker-Verluste zurückholen?

    Ja! Da das Angebot vieler Seiten mangels deutscher Konzession illegal ist, stehen Ihnen in der Regel Rückzahlungs- bzw. Schadensersatzansprüche zu.

  • Wo kann man online (legal) Poker spielen?

    Es gibt Betreiber, die deutsche Lizenzen besitzen. Schauen Sie sich entsprechende White-Lists an, bevor Sie online auf Casinoseiten spielen.


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