Erfolg vor Gericht: Online-Casino Rückforderung von mehr als 50.000€ wurden an Spieler zurückgezahlt.

Online Casino Rückforderung - Online Casino Einsätze Rückerstatten
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Online Casino Rückforderung: Liebe Grüße Hannover verurteilt Online-Casino zur Rückzahlung von Geldeinsätzen – über 50.000€

Weiterer Erfolg vor Gericht: Online-Casino zur Rückzahlung  von mehr als 50.000 € verurteilt. Aktuelles Urteil bestätigt erneut die Durchsetzbarkeit von Rückzahlungsansprüchen gegen Online-Casino-Betreiber mit Sitz im Ausland.

Inzwischen füllt sich die Rechtssprechung mit einer Vielzahl an Urteilen zugunsten von Spielern, welche die Rückerstattung Ihrer Geldeinsätze von Online-Casinos im Klagewege erstritten haben. Auch die Kanzlei Kaufmann aus Achim konnte so bereits vielen Betroffenen helfen, eine Erstattung der Verluste aus illegalem Online-Glücksspiel zu erhalten. So entschied das LG Hannover zu Beginn dieses Jahres zugunsten eines Mandanten. Dieser durfte sich über ein obsiegendes Urteil freuen. Der Streitwert lag bei mehr als 50.000 €. Lesen Sie hier mehr über Online Casino Rückforderung…

Online-Casino mit Sitz in Gibraltar – Mandant verlangt Rückerstattung der Wettverluste

Der Kläger hatte in einem Zeitraum zwischen 2013 und 2019 an den von der Beklagten auf der Seite bwin.de veranstalteten Online-Glücksspielen teilgenommen und Einzahlungen von mehr als 50.000 € getätigt. Der Betreiber hatte seinen Sitz in Gibraltar. Die Auszahlungen seitens des Betreibers an den Kläger beliefen sich lediglich auf einen Bruchteil der eingezahlten Summe. 2022 verlangte der Kläger sodann die Rückzahlung des eingezahlten Geldes abzüglich der Auszahlungssumme. War die Online Casino Rückforderung erfolgreich?

Gericht bestätigt Anspruch auf Online Casino Rückforderung in erster Instanz

Nach Auffassung des Gerichts verstießen die Verträge gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, der das Veranstalten und Vermitteln von Online-Glücksspielen verbietet. Das eingezahlte Geld wurde letztlich ohne Rechtsgrund geleistet. Nach § 812 Abs. 1 BGB bestand ein Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Online-Glücksspielbetreiber. Bei den im Internet angebotenen Sportwetten handelte es sich um in Deutschland veranstaltetes öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 GlüStV 2012

Der Anbieter verfügte über keine Erlaubnis gem. § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 zum Anbieten von Sportwetten im Internet. Aufgrund des Verstoßes gegen das Verbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 waren die Verträge zwischen Kläger und Beklagter gem. § 134 BGB nichtig.

Der Anspruch war auch nicht wegen § 817 BGB ausgeschlossen. Die Norm sei teleologisch zu reduzieren und daher nicht anwendbar. Ein Ausschluss der Rückforderung unterlaufe den vom Gesetzgeber vorgesehen Schutz des Verbrauchers vor Sucht fördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Formen des Glücksspiels. Aus den gleichen Gründen war die Online Casino Rückforderung auch nicht wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen. Sofern der Betreiber sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halte, sei dieser auch nicht schutzwürdig.

Rechtsanwalt Hermann Kaufmann steht für eine umfassende Beratung zum Thema Online Casino Rückforderung zur Verfügung: Nehmen Sie gerne Kontakt auf!

Online-Casinospiele häufig illegal – Ist Glücksspiel in Schleswig-Holstein erlaubt?

Bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 01.07.2021 waren die meisten Online-Sportwettenangebote in Deutschland illegal, da die Betreiber nicht über eine erforderliche Erlaubnis verfügten. Auch wenn die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis im Zuge der neuen Gesetzeslage erleichtert wurde, gibt es nach wie vor viele Anbieter, die ohne Erlaubnis Online-Glücksspiel in Deutschland betreiben. Dies betrifft insbesondere Anbieter mit Sitz im Ausland, etwa in Gibraltar, Curacao oder Malta.

Ein solches Angebot ist illegal, was den betroffenen Spieler wiederum zur Online Casino Rückforderung von Wettverlusten berechtigen kann. Allerdings ist auch vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung nicht jedes Online-Glücksspiel-Angebot illegal gewesen. In Schleswig-Holstein galt zuvor eine Sonderregelung, auf dessen Grundlage auch Genehmigungen für Sportwetten erteilt wurden, welche auch nach der Aufhebung dieses Gesetzes längstens bis zum 31.12.2024 fortgelten. Die begünstigten Anbieter verfügen daher mitunter weiterhin über eine legale Glücksspiellizenz.

Eine solche Erlaubnis bezieht sich jedoch grundsätzlich nur auf Glücksspiel-Teilnehmer, die in Schleswig-Holstein spielen. Sofern ein entsprechendes Angebot auch Spielern aus anderen Bundesländern den Zugriff bzw. die Teilnahme ermöglicht und von diesen wahrgenommen wird, handelt es sich bezogen auf diese Nutzer um ein illegales Angebot. In diesem Fall besteht die Chance, verlorene Wetteinsätze erfolgreich zurückzufordern. Jetzt mit der Online Casino Rückforderung starten.

Benötigen Sie Hilfe beim Thema Online-Glücksspiel?

Der oben aufgeführte neuerliche Erfolg vor Gericht zeigt, dass sich ein rechtliches Vorgehen gegen Online-Casinos auszahlt. Viele Betreiber in Deutschland handeln nach wie vor ohne Glücksspiellizenz, sodass es sich bei dem Angebot um illegales Glücksspiel handelt. Die Erfolgschancen stehen gut, mit anwaltlicher Hilfe eine Erstattung verlorener Geldeinsätze zu erreichen. Dabei ist der Weg vor Gericht meistens nur die ultima ratio. Auch außergerichtlich konnte unsere Kanzlei im Wege eines Vergleichs Betreiber von Online-Casinos zur Rückzahlung bewegen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kaufmann betreut bereits zahlreiche Mandanten in ähnlich gelagerten Fällen im Thema Online Casino Rückforderung. Unsere Expertise erlaubt es uns, Ihnen die bestmögliche Beratung zukommen zu lassen. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin.

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei unter 04202 / 638370 oder schreiben Sie uns per E-Mail eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.


Fragen und Antworten zum Thema „Online Casino Rückforderungen“:

  • Kann man verlorene Geldeinsätze aus Online-Glücksspiel zurückverlangen?

    Online-Glücksspiel gilt in Deutschland nach § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV 2021 nach wie vor als illegal, sofern der Betreiber nicht über eine entsprechende Glücksspiel-Konzession verfügt, also der Erlaubnis, solches im Internet anzubieten. Gleiches gilt für Glücksspielverträge, die vor dem 01.07.2021 geschlossen wurden, da der alte § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 ebenso Online-Glücksspiel verbot. Danach sind die Vereinbarungen zwischen Nutzer und Betreiber nach § 134 BGB nichtig, da sie gegen ein Verbotsgesetz verstoßen. Es kommen Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht, da aufgrund des nichtigen Vertrages etwaige Geldeinsätze ohne Rechtsgrund erfolgten. Diese können gerichtlich geltend gemacht werden. So eine Online Casino Rückforderung einklagen.

  • Wie kann man gegen Glücksspielbetreiber mit Sitz im Ausland vorgehen?

    Sofern der Betreiber das Online-Glücksspiel über eine deutschsprachige Internet-Domain anbietet und der Nutzer von Deutschland aus an diesem teilnimmt, gilt Art. 18 Abs. 1 Alt. 2 EuGVVO. Danach kann ein Verbraucher auch vor dem Gericht des Ortes, an dem er seinen Wohnsitz hat, Klage gegen den Vertragspartner erheben. Die Verbrauchervoraussetzung ergibt sich aus Art. 17 EuGVVO. Somit können Sie berechtigt zur Online Casino Rückforderung Ihrer Einsätze unter bestimmten Bedingungen.

  • Ist deutsches Recht auf den Herausgabeanspruch gegen einen ausländischen Glücksspielanbieter anwendbar?

    Nach Art. 6 Abs. 1 Rom-I-VO unterliegt ein Verbrauchervertrag dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Unternehmer seine Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet. Dies ist der Fall, wenn der Anbieter sein Angebot über eine deutschsprachige Internetadresse in Deutschland zugänglich macht. Eine Rechtswahlklausel zugunsten der Anwendbarkeit von ausländischem Recht ist nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam. Nach Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO darf eine Rechtswahl dem Verbraucher nicht den Schutz der Bestimmungen entziehen, von denen, nach dem ohne die Rechtswahl anzuwendenden Recht, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. Die Rechtswahlklausel stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, da sie den Verbraucher potenziell davon abhalten können, geeignete Rechtsschutzmöglichkeiten zu ergreifen.


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Weitere Quellen zu Glücksspiel Einsatz Zurückerstatten: 

Hamacher/Krings/Otto, Glücksspielrecht | GlüStV § 4 Rn. 21-25 – beck-online
schleswig-holstein.de – Glücksspielwesen – Glücksspielwesen


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